„Public Viewing“ – Versionsunterschied

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'''Public Viewing''' [{{IPA|ˈpʌblɪk ˈvju:ɪŋ}}] (ein deutscher [[Pseudoanglizismus]] gelbildet aus [[Englische Sprache|englisch]] „public“ für ''öffentlich'' und „viewing“ für ''Besichtigung/Fernsehen''<ref name="Duden">Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 6., überarbeitete Auflage. Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich: Dudenverlag 2007. [http://duden-suche.de/suche/abstract.php?shortname=fx&artikel_id=1073143674&verweis=1 hier online]</ref>) ist ein [[Neologismus]] und bezeichnet die [[Liveübertragung]] von Sportveranstaltungen oder anderen Großereignissen auf [[Großbildwand|Großbildwänden]] an öffentlichen Standorten wie Plätzen, Straßen, Einkaufszentren oder Gaststätten zum Zwecke des (in der Regel kostenlosen) Betrachtens in der Gemeinschaft.
'''Public Viewing''' [{{IPA|ˈpʌblɪk ˈvju:ɪŋ}}] ist ein [[Neologismus]], dessen Bestandteile aus dem [[Englische Sprache|englischen]] entlehnt wurden („public“ für ''öffentlich'' und „viewing“ für ''Besichtigung/Fernsehen''<ref name="Duden">Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 6., überarbeitete Auflage. Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich: Dudenverlag 2007. [http://duden-suche.de/suche/abstract.php?shortname=fx&artikel_id=1073143674&verweis=1 hier online]</ref>), und bezeichnet im [[Deutsche Sprache|deutschen Sprachgebrauch]] die [[Liveübertragung]] von Sportveranstaltungen oder anderen Großereignissen auf [[Großbildwand|Großbildwänden]] an öffentlichen Standorten wie Plätzen, Straßen, Einkaufszentren oder Gaststätten zum Zwecke des (in der Regel kostenlosen) Betrachtens in der Gemeinschaft.


== Begriff ==
== Begriff ==


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Public Viewing in größerem Umfang gibt es seit der [[Fußball-Weltmeisterschaft 2006]], bei der auch dieser Begriff im deutschen Sprachgebrauch etabliert wurde. Im [[Englische Sprache|englischen Sprachraum]] bezeichnet der Begriff das öffentliche Zur-Schau-Stellen einer Sache<ref>[http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/england/tees/4292049.stm Public get say on ghost ship firm], [[BBC]] News, 24. Februar 2005, abgerufen am 11. Juni 2008</ref><ref>[http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/england/berkshire/2920503.stm New telescope open to public], [[BBC]] News, 5. April 2003, abgerufen am 11. Juni 2008</ref> bzw. einen Tag der offenen Tür sowie die öffentliche [[Aufbahrung]] eines Toten.<ref>[http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/1366871.stm Public viewing for former Pontiff], [[BBC]] News, 3. Juni 2001, abgerufen am 11. Juni 2008</ref>. Seit 2007 ist der Begriff im [[Duden]] aufgeführt.<ref name="Duden"></ref>
Public Viewing in größerem Umfang gibt es seit der [[Fußball-Weltmeisterschaft 2006]], bei der auch dieser Begriff im deutschen Sprachgebrauch etabliert wurde. Im [[Englische Sprache|englischen Sprachraum]] trägt die [[Phrase (Linguistik)|Phrase]] „public viewing“ keine festehende Bedeutung wie im Deutschen. Die Bedeutung dieser Phrase setzt sich dem [[Frege-Prinzip|Frege- oder Kompositionalitätsprinzip]] entsprechend aus den Bedeutungen ihrer Bestandteile zusammen. Sie bezeichnet das öffentliche daher Zur-Schau-Stellen einer Sache<ref>[http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/england/tees/4292049.stm Public get say on ghost ship firm], [[BBC]] News, 24. Februar 2005, abgerufen am 11. Juni 2008</ref><ref>[http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/england/berkshire/2920503.stm New telescope open to public], [[BBC]] News, 5. April 2003, abgerufen am 11. Juni 2008</ref>. Daneben kann der Begriff, in bestimten Kontexten, einen Tag der offenen Tür oder auch die öffentliche [[Aufbahrung]] eines Toten bezeichnen<ref>[http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/1366871.stm Public viewing for former Pontiff], [[BBC]] News, 3. Juni 2001, abgerufen am 11. Juni 2008</ref>. Seit 2007 ist der Begriff im [[Duden]] aufgeführt.<ref name="Duden"></ref>


== Entstehung und Organisation ==
== Entstehung und Organisation ==

Version vom 24. Juni 2010, 10:29 Uhr

Public Viewing [ˈpʌblɪk ˈvju:ɪŋ] ist ein Neologismus, dessen Bestandteile aus dem englischen entlehnt wurden („public“ für öffentlich und „viewing“ für Besichtigung/Fernsehen[1]), und bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch die Liveübertragung von Sportveranstaltungen oder anderen Großereignissen auf Großbildwänden an öffentlichen Standorten wie Plätzen, Straßen, Einkaufszentren oder Gaststätten zum Zwecke des (in der Regel kostenlosen) Betrachtens in der Gemeinschaft.

Begriff

Public Viewing in größerem Umfang gibt es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, bei der auch dieser Begriff im deutschen Sprachgebrauch etabliert wurde. Im englischen Sprachraum trägt die Phrase „public viewing“ keine festehende Bedeutung wie im Deutschen. Die Bedeutung dieser Phrase setzt sich dem Frege- oder Kompositionalitätsprinzip entsprechend aus den Bedeutungen ihrer Bestandteile zusammen. Sie bezeichnet das öffentliche daher Zur-Schau-Stellen einer Sache[2][3]. Daneben kann der Begriff, in bestimten Kontexten, einen Tag der offenen Tür oder auch die öffentliche Aufbahrung eines Toten bezeichnen[4]. Seit 2007 ist der Begriff im Duden aufgeführt.[1]

Entstehung und Organisation

Public Viewing im Rewirpowerstadion in Bochum
Fans im Olympiapark in München beim Eröffnungsspiel der Fußball-WM 2006

Nach einer Initiative des Organisationskomitees (OK) bei dem internationalen Fußball-Weltverband FIFA sowie des Sportrechtevermarkters Infront wurde die Übertragung der Fußball-WM 2006 auf Großleinwänden in deutschen Städten gesichert. Hauptgrund für das Drängen des OK war die zu geringe Anzahl an Eintrittskarten.

So gaben sowohl die Agentur Infront als auch die FIFA am 20. Januar 2005 nach und genehmigten die kostenlose Öffentliche Übertragung. Somit konnte jede Stadt und jede Gemeinde beispielsweise auf öffentlichen Plätzen oder in Mehrzweckhallen Großbildwände aufstellen und die Spiele für die Zuschauer kostenfrei übertragen.

Ausdrücklich galt diese kostenfreie Freigabe auch für alle nicht-kommerziellen Veranstaltungen in Schulen, Kirchen, Krankenhäusern, Unternehmen oder Biergärten. Sofern eine Übertragung jedoch durch Sponsoren finanziert wurde, galt sie als kommerzielle Veranstaltung, für die Lizenzgebühren erhoben wurden. Dies galt auch für alle Veranstaltungen, bei denen Eintritt erhoben wurde. Als Sponsoren durften nur lokale und regionale Unternehmen fungieren, die nicht Wettbewerber der offiziellen FIFA-Sponsoren waren.

Nach Gesprächen mit dem OK erlaubte die FIFA den lokalen Veranstaltern den Verkauf von Würstchen, Pommes frites und deutschem Bier. Das Getränk des FIFA-Sponsors (Anheuser-Busch Bud) musste nicht ausgeschenkt werden.

Sozialpsychologische Bewertung

Der Begriff Public Viewing versucht eine neue Form der Anteilnahme an identitätsstiftenden Großereignissen wie z. B. einer Fußball-Weltmeisterschaft (WM) im eigenen Land zu beschreiben. Diese Art des kollektiven Mitverfolgens im Kreise unbekannter Gleichgesinnter existierte bisher nur in den Stadien. Nach Auffassung vieler Sozialwissenschaftler und Psychologen liegt der Anreiz des Public Viewing im Teilen von gemeinsamen und simultan entstehenden Emotionen, wie z. B. die Freude über den Sieg des bevorzugten Teams, aber auch die Trauer über die Niederlage. Im Gegensatz zum Betrachten eines Großereignisses vor dem häuslichen Fernsehgerät wird das Entstehen einer solch emotionalen Atmosphäre erst durch technische Innovationen wie Großbildwände oder Plasmafernseher ermöglicht.

Lizenzen und Urheberrechtsschutz

Rechtliche Grundlage für eine eventuelle Lizenzierungspflicht von Public-Viewing-Veranstaltungen ist in Deutschland das Urheberrechtsgesetz. Danach hat das Sendeunternehmen das ausschließliche Recht zur Weiterverbreitung einer Sendung und darüber hinaus nach § 87 Abs. 3 UrhG auch das ausschließliche Recht an Stellen, die der Öffentlichkeit nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, die Sendung wahrnehmbar zu machen. Für die übertragenen Inhalte selbst besteht meist auch kein Urheberrechtsschutz z. B. Sportveranstaltungen[5], somit können Lizenzregelungen, wie sie etwa von FIFA oder UEFA für das Public Viewing von Fußballspielen herausgegeben werden, nicht auf den Inhalt der Übertragung, also etwa das Fußballspiel an sich, stützen. Ein Erwerb von Lizenzen, auch kostenfreien, kann hier nicht gefordert werden. Das deutsche Urheberrecht unterscheidet auch nicht weiter nach kommerziellen und nicht-kommerziellen Veranstaltungen.[6] Die von der FIFA angefertigten Fußballaufnahmen sind wohl nicht als Filmwerk i.S.v. §2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG anzusehen. Zwar besteht an ihnen grundsätzlich ein Laufbildschutz gem. §95 UrhG, jedoch umfasst dieser nicht das Recht der Wiedergabe von Funksendungen gem. §22 UrhG. Zu beachten ist jedoch, dass die Übertragungen oft auch weitere Inhalte umfassen, welche urheberrechtlich geschützt sind, zum Beispiel Musik. Hierfür kann es nötig sein, eine Lizenz, etwa der Verwertungsgesellschaft GEMA, zu erwerben.[7]

Da Sportverbände wie FIFA oder UEFA mit den Austragungsorten von Wettbewerben bei Welt- und Europameisterschaften umfassende Verträge schließen, sind die betroffenen Städte oft vertraglich dazu verpflichtet, die Forderungen der veranstaltenden Sportverbände zu unterstützen.[8] Dies kann etwa zu Auflagen bei notwendigen Genehmigungen durch die Stadt führen.

Fußball-WM 2006

beidseitige Großleinwand in Frankfurt mitten im Main

Das Konzept zum Fan Fest FIFA WM 2006™ wurde gemeinsam von der FIFA, dem WM-Organisationskomitee und den zwölf WM-Städten entwickelt. In jeder dieser WM-Städte fand im Rahmen dieser offizieller Fan-Feste eine öffentliche Übertragung der Spiele der FIFA WM 2006™ statt. Die FIFA finanzierte in den zwölf Austragungsorten, als so genanntes Fan Fest „Stadtname“ je eine Großleinwand mitsamt der Technik und den Fernsehbildern. Mit der Hilfe der offiziellen Sponsoren wollte die FIFA jedoch höchstens 700 000 Euro pro WM-Stadt ausgeben, alle weiteren Kosten mussten die einzelnen Städte aufbringen.

In der sogenannten Frankfurter MainArena wurden die Spiele auf einer 9 x 16 Meter großen beidseitigen Leinwand, die mitten im Main auf 22 Meter langen Hydraulikstelzen installiert wurde, übertragen. So konnten beide Mainufer als Public-Viewing-Flächen für bis zu 50.000 Zuschauer genutzt werden. Diese künstliche Insel wog alleine schon ohne die Bildschirme 160 Tonnen. Eine der beiden Schifffahrtsrinnen war übrigens weiter in Betrieb, so dass ein paar Mal während des Spiels auch ein Touristendampfer vorbeifahren konnte.

In Hamburg wurde eine Großleinwand auf dem Heiligengeistfeld neben dem Millerntor-Stadion aufgebaut. In Stuttgart erfolgte die Übertragung auf fünf Großleinwänden auf dem Schlossplatz. Auf dem Friedensplatz in Dortmund stand eine Großbildwand, sowie in unmittelbarer nähe des WM Stadions in der Dortmunder Westfalenhalle. In Berlin fanden neben dem offiziellen Fanfest auf der Straße des 17. Juni (siehe unten) weitere Live-Übertragungen anderer Veranstalter u.a. im Sony Center, in der Waldbühne und in der temporären Adidas-Arena statt. In Düsseldorf wurde das Paul-Janes-Stadion am Flinger Broich zum „Stadtwerke Düsseldorf Fan Stadion“ umgestaltet. Bis zu 12.600 Fans konnten auf der größten Public-Viewing-Veranstaltung in einer Nicht-Austragungsstadt alle WM-Spiele live miterleben. In München standen Großleinwände im Olympiapark.

Als weiteres Beispiel für eine so genannte public viewing area kann etwa die zur Fußball WM 2006 zur „Fanmeile“ umgestaltete Straße des 17. Juni in Berlin-Tiergarten angeführt werden. Schätzungsweise 300.000 Menschen hatten hier, zwischen Brandenburger Tor und Siegessäule, das Eröffnungsspiel der Fußball-WM Deutschland gegen Costa Rica vor mehreren Großleinwänden live mitverfolgt. Bei der ersten Achtelfinalbegegnung zwischen Deutschland und Schweden waren es 750.000. Da damit die Fassungskapazität komplett erschöpft wurde, musste der Zugang zur Fanmeile schon eine Stunde vor Spielbeginn geschlossen werden. Wegen der großen Zuschauerzahlen wurde seit Beginn der WM die Zahl der Großleinwände erhöht.

Aber auch in vielen ganz kleinen Städten fand Public Viewing wochenlang enormen Zulauf bei den Fußballfans, ohne dass die FIFA hier direkten Einfluss hatte.

Fußball-EM 2008

Fanzone Innsbruck Bergisel

Der größte Public-Viewing-Bereich der Fußball-Europameisterschaft 2008 befand sich in Wien auf dem Rathausplatz und einem Teil des Wiener Rings. Die Übertragung der Spiele erfolgte auf neun Videowänden. Ein weiterer Public-Viewing-Bereich befand sich in Salzburg am Residenzplatz mit VIP-Zone am Mozartplatz.

In Innsbruck gab es Public-Viewing-Bereiche am Bergisel und im Innenstadtbereich. In Klagenfurt entstanden am Vergnügungsparkgelände des Messegeländes, am Neuen Platz und im Europapark Public-Viewing-Bereiche. Die sogenannte Fantour eines Getränkeherstellers veranstaltete darüber hinaus in über hundert österreichischen Orten Public Viewing und organisierte Fanmeilen abseits der Austragungsstädte.

Public-Viewing-Zonen gab es – als Fanmeilen – auch in den Schweizer Austragungsorten Basel, Bern, Genf und Zürich. Darüber hinaus wurden in verschiedenen Schweizer Städten Arena-Anlagen aufgestellt und in der Nähe von Liestal das sogenannte 9. Stadion errichtet.

Markenschutz

Geschütztes Public-Viewing-Logo

Am 30. Oktober 2007 wurde der Begriff Public Viewing beim Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamt in Verbindung mit einem Logo als Bild-/Wortmarke eingetragen. Rechteinhaber ist eine Firma aus Magdeburg, die Großbildwände vermietet.

Die Eintragung beim DPMA hat allerdings keinen Einfluss auf die Verwendung des Begriffes selbst. Denn der Markeninhaber kann Lizenzgebühren nur verlangen, wenn der Begriff in Verbindung mit seinem eingetragenen Logo (siehe Grafik) verwendet wird. Ein Versuch den Begriff Public Viewing selbst als reine Wortmarke zu schützen, wurde laut DPMA-Register zurückgewiesen. (Begründung: Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft sowie beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs.2 Nr. 1 u. 2).)

Lärmschutz

Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien, die bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hinein reichen, dürfen in Deutschland nur durchgeführt werden, wenn die immissionsrechtlichen Lärmschutzanforderungen zum Schutz der Nachtruhe erfüllt werden. Damit solche Veranstaltungen während der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 stattfinden können, wurde eigens für die Zeit vom 1. Juni 2010 bis 31. Juli 2010 eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010 erlassen[9]. Entsprechende Bestimmungen galten bereits während der Fußball-WM 2006 und der Fußball-EM 2008.

Verschiedenes

Die Direktübertragung für das gemeinschaftliche Mitverfolgen vieler Zuschauer von Großereignissen gab es schon bei den Olympischen Sommerspielen 1936 - dort konnte man in sogenannten Fernsehstuben die Wettkämpfe zusammen öffentlich anschauen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 6., überarbeitete Auflage. Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich: Dudenverlag 2007. hier online
  2. Public get say on ghost ship firm, BBC News, 24. Februar 2005, abgerufen am 11. Juni 2008
  3. New telescope open to public, BBC News, 5. April 2003, abgerufen am 11. Juni 2008
  4. Public viewing for former Pontiff, BBC News, 3. Juni 2001, abgerufen am 11. Juni 2008
  5. Börries v. Notz: Public Viewing während der WM ohne Lizenz?, 8. März 2006.
  6. Niko Härting, Fabian Reinholz: Fußball WM 2006 – Public Viewing, 11. Mai 2006.
  7. GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte: GEMA-Sondertarif für die Fußball-EM und die Olympischen Spiele, 6. Juni 2008.
  8. Wiener Zeitung: Brisanter Vertrag zur Fußball-EM 5. Juli 2007
  9. Verordnungsentwurf der Bundesregierung mit Begründung