„Pilot“ – Versionsunterschied
[ungesichtete Version] | [gesichtete Version] |
Teilrevert, Begründung folgt gleich auf der Diskussionsseite (bitte um ein paar Minuten Geduld) |
|||
Zeile 34: | Zeile 34: | ||
== Berufspilot == |
== Berufspilot == |
||
Während Piloten in den Anfängen der [[Luftfahrt]] [[Flugpionier|Pioniere]] waren, entstand mit den ersten kommerziellen [[Flugreise|Flügen]] der [[Beruf]] ''Pilot''. Heutzutage unterscheidet man ''Berufsflugzeugführer'', die kommerziell in der Luftfahrt tätig sind, und ''Verkehrsflugzeugführer'', die meist bei [[Fluggesellschaft]]en fliegen. Für kommerzielle Flüge mit Flugzeugen bis 5,7 t [[MTOW]] die von einem Piloten geflogen werden können, ist der [[Commercial Pilot Licence|Berufspilotenschein]] vorgeschrieben, dagegen benötigen Flugzeugführer für den kommerziellen Betrieb von Flugzeugen, für deren Betrieb eine mehrköpfige Besatzung vorgeschrieben ist bzw. deren Abfluggewicht über 5,7 t MTOW liegt, die [[Airline Transport Pilot License]], die ''ATPL'' oder die [[Multi-Crew Pilot Licence]], die '''MPL'''. Insgesamt hatten 2010 in Deutschland 9.588 |
Während Piloten in den Anfängen der [[Luftfahrt]] [[Flugpionier|Pioniere]] waren, entstand mit den ersten kommerziellen [[Flugreise|Flügen]] der [[Beruf]] ''Pilot''. Heutzutage unterscheidet man ''Berufsflugzeugführer'', die kommerziell in der Luftfahrt tätig sind, und ''Verkehrsflugzeugführer'', die meist bei [[Fluggesellschaft]]en fliegen. Für kommerzielle Flüge mit Flugzeugen bis 5,7 t [[MTOW]] die von einem Piloten geflogen werden können, ist der [[Commercial Pilot Licence|Berufspilotenschein]] vorgeschrieben, dagegen benötigen Flugzeugführer für den kommerziellen Betrieb von Flugzeugen, für deren Betrieb eine mehrköpfige Besatzung vorgeschrieben ist bzw. deren Abfluggewicht über 5,7 t MTOW liegt, die [[Airline Transport Pilot License]], die ''ATPL'' oder die [[Multi-Crew Pilot Licence]], die '''MPL'''. Insgesamt hatten 2010 in Deutschland 9.588 Personen eine ATPL- oder MPL-Lizenz.<ref name="lba">[http://www.lba.de/cln_009/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Statistiken/Statistik_Lizenzen.html?nn=20300 Fliegendes Personal in Deutschland 2008 bis 2010], Statistik des Luftfahrt Bundesamts.</ref> |
||
=== Cockpit-Besatzung === |
=== Cockpit-Besatzung === |
Version vom 13. Mai 2011, 16:40 Uhr
Ein Pilot (frz. pilote von italien. pilota, zu griech. pedón, ursprünglich: pedotta Steuermann) ist eine Person, die ein Luftfahrzeug steuert oder dazu berechtigt ist. Mitunter wird der Ausdruck im übertragenen Sinne auch für Führer anderer Fahrzeuge verwendet, um deren Professionalität auszudrücken.
Verantwortlicher Pilot
Allgemein
Ein Verantwortlicher Luftfahrzeugführer (engl. pilot in command, PIC), auch Kommandant, ist, wer ein Luftfahrzeug führt, eine gültige Erlaubnis besitzt und über die fliegerärztliche Tauglichkeit verfügt und vom Halter des Luftfahrzeuges hierzu bestimmt ist. Verkehrsflugzeuge werden meistens von zwei Piloten geflogen.
Es gibt verschiedene Arten von Piloten:
- den Luftsportgeräteführer, der Luftsportgeräte fliegt (nur in Deutschland)
- den Flugzeugführer, der ein Flugzeug fliegt
- den Verkehrsflugzeugführer (ATPL-A oder MPL), der ein kommerzielles Verkehrsflugzeug fliegt
- den Berufsflugzeugführer (CPL-A), der ein kommerzielles Flugzeug fliegt
- den Privatflugzeugführer (PPL-A), der ein privates Flugzeug fliegt
- den Segelflugzeugführer (GPL), der ein Segelflugzeug fliegt
- den privaten (PPL-H), kommerziellen (CPL-H) oder Verkehrs-Hubschrauberführer (ATPL-H) (Hubschrauberpilot), der einen Hubschrauber steuert
- den Luftschiffführer, der ein Luftschiff fährt
- den Militärluftfahrzeugführer, der ein militärisches Flugzeug (z. B. einen „Kampfjet“) oder einen militärischen Hubschrauber, mit oder ohne Kampfauftrag, fliegt
Sonderfall
Der PICUS (engl. pilot in command under supervision) ist ein Pilot, der eigenverantwortlich ein Luftfahrzeug führt, aber z. B., weil ihm die entsprechende Lizenz fehlt, mit einem besonderen Flugauftrag fliegt. Normalerweise ist das bei Ausbildungsflügen der Fall. Der Pilot fliegt (als PIC) ein Flugzeug im Alleinflug. Als Flugschüler bedarf es dazu eines Flugauftrages eines Fluglehrers.
Privatpilot
Bereits das Fliegen eines Segelflugzeuges oder Gleitschirmes erfordert eine Fluglizenz. Man unterscheidet in Deutschland zwischen der Sportpilotenlizenz (SPL) für Ultraleichtflugzeuge (in der Schweiz Ecolightflugzeuge), Gleitschirme und Sprungfallschirme, der Privatpilotenlizenz (PPL) für Flugzeuge und der Segelfluglizenz (GPL) für Segelflugzeuge.
Der Privatpilot ist zwar verantwortlicher Luftfahrzeugführer, darf aber keine kommerziellen Personen- oder Gepäcktransporte durchführen. Die Privatpilotenlizenz ist jedoch in Ausnahmen gewerblich nutzbar (Flugzeug- und Bannerschlepp, als Fluglehrer).
Allerdings trifft dies nur auf die rein nationale Lizenz zu. Im Zuge der Vereinheitlichung der Luftfahrt in der EU wurden die europäischen Luftfahrtgesetze harmonisiert und in den sogenannten Joint Aviation Requirements (kurz: JAR) zusammengefasst. Es ist den Ländern in der EU jedoch weiterhin möglich, nationale Lizenzen nach eigenen Richtlinien auszustellen, wobei mit solch einer Lizenz nicht mehr außerhalb des Landes, das die Fluglizenz ausgestellt hat, geflogen werden darf.
Da es für Segelflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge in Deutschland keinen Berufspilotenschein (CPL) gibt, erwirbt man mit der Segelfluglizenz und der Sportpilotenlizenz quasi einen national gültigen Berufspilotenschein für Segelflugzeuge, bzw. Ultraleichtflugzeuge.
Berufspilot
Während Piloten in den Anfängen der Luftfahrt Pioniere waren, entstand mit den ersten kommerziellen Flügen der Beruf Pilot. Heutzutage unterscheidet man Berufsflugzeugführer, die kommerziell in der Luftfahrt tätig sind, und Verkehrsflugzeugführer, die meist bei Fluggesellschaften fliegen. Für kommerzielle Flüge mit Flugzeugen bis 5,7 t MTOW die von einem Piloten geflogen werden können, ist der Berufspilotenschein vorgeschrieben, dagegen benötigen Flugzeugführer für den kommerziellen Betrieb von Flugzeugen, für deren Betrieb eine mehrköpfige Besatzung vorgeschrieben ist bzw. deren Abfluggewicht über 5,7 t MTOW liegt, die Airline Transport Pilot License, die ATPL oder die Multi-Crew Pilot Licence, die MPL. Insgesamt hatten 2010 in Deutschland 9.588 Personen eine ATPL- oder MPL-Lizenz.[1]
Cockpit-Besatzung
Sind für den Betrieb des Luftfahrzeuges mehrere Personen erforderlich, so arbeiten sie zusammen:
- der Flugkapitän oder Kommandant / pilot in command als verantwortlicher Luftfahrzeugführer eines Verkehrsflugzeugs, der die Verantwortung für die Sicherheit von Luftfahrzeug und Insassen trägt, und hierzu die Entscheidungs- und Weisungsbefugnis hat.
- der Erste Offizier (Zweiter Flugzeugführer, auch Copilot genannt), der den Flugkapitän unterstützt und vertritt. Er führt ebenfalls selbstständig Flüge durch. Bei manchen Fluggesellschaften beginnt die Laufbahn des Copiloten als zweiter Offizier. Je nach Ausbildungsmodell der Fluggesellschaft unterscheidet sich die Tätigkeit nicht von der des Ersten Offiziers, oder der Zweite Offizier arbeitet anfangs auf Langstreckenflügen als Cruise Relief Pilot, der nur während des Reiseflugs am Steuer sitzt. Der Senior First Officer (kurz: SFO) stellt eine besondere Form des ersten Offiziers dar und ist berechtigt, den Kapitän während des Reisefluges abzulösen. Ab einer Streckenlänge von ungefähr 7500 km stellt der Einsatz eines SFO den Regelfall bei den meisten Linienfluggesellschaften dar.
- der Flugingenieur, der nicht das Luftfahrzeug steuert, sondern dessen technische Systeme bedient. Hierzu zählten in der Vergangenheit sogar Triebwerks-/Schub-/Leistungssteuerung und die Kraftstoffsystemsteuerung über eigene Regler. Flugingenieure arbeiten heute nur noch auf älteren Flugzeugtypen mit Drei-Mann-Cockpit, während heute auch die modernen Langstreckenflugzeuge nur noch mit weitgehend automatisierten Zwei-Mann-Cockpits ausgestattet werden, in denen nur noch die zwei Piloten tätig sind.
Früher gehörte oft auch ein Funker und ein Navigator zur Besatzung. Diese wurden ab den sechziger Jahren durch den Ausbau des Sprechfunkverkehrs bzw. durch die Einführung automatischer Navigationssysteme wie INS ersetzt.
Dienstgradabzeichen der Cockpit-Besatzung
Bezeichnung | Abkürzung | Funktion | Rangabzeichen |
---|---|---|---|
Captain | CPT | Kommandant/ PIC
falls zwei CPTs an Bord auch Kopilot |
|
Senior First Officer | SFO | Kopilot/ PICR
vertritt auf Ultralangstrecken den Kapitän während seiner Ruhepause; er sitzt dann auf dem linken Sitz und ist somit PIC (andernfalls würde das Flugzeug dann von zwei Kopiloten geflogen, was unsinnig wäre) |
|
First Officer | FO | Kopilot
falls SFO an Bord Zweiter Kopilot |
|
Flight Engineer | FE | bedient die Systeme des Flugzeugs | |
Second Officer | SO | in Ausbildung zum Kopiloten;
wird durch einen Ausbildungskapitän überwacht |
Die Rangabzeichen können von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft voneinander abweichen.
Arbeitszeitgestaltung
Im Oktober 2009 kritisierte die Pilotengewerkschaft Cockpit ihre Arbeitszeiten als unbefriedigend und als bedrohlich für die Sicherheit der Passagiere. Sie erklärte mit Verweis auf eine von der EU beauftragten Studie (Moebus-Report), dass die Regelungen der EU zu Flugzeit und Ruhezeiten eine gefährliche Übermüdung und Erschöpfung begünstigten.
Die Annahme, dass bei der Pilotenlaufbahn eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gegeben sei, gilt als ein wesentlicher Grund für den geringen Anteil an Frauen unter den Piloten und unter den Bewerbern für diese Laufbahn, wobei ein geringeres Interesse von Mädchen für technische Berufe hinzu kommt. Angesichts Personalmangels realisierte die Fluggesellschaft Lufthansa ein Programm, das auch Flugkapitänen offen steht, welches Job-Sharing mit kleinen Kindern und Teilzeitarbeit ermöglicht.[2][3]
Fliegerärztliche Tauglichkeit
Grundvoraussetzung für die Flugausbildung und die Tätigkeit als Pilot ist die Flugtauglichkeit. Man unterscheidet im Gebiet der Joint Aviation Authorities (JAA):
- Klasse 1 für gewerbsmäßige Piloten
- Klasse 2 für nichtgewerbsmäßige Piloten
Der Fliegerarzt stellt nach der Fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung das Medizinische Tauglichkeitszeugnis (engl. medical) aus, das vom Piloten mitzuführen ist. Der Pilot ist selbst in der Verantwortung, ob er aktuell flugtauglich ist. Sollte er Zweifel haben, ob er flugtauglich ist, muss er sich an die zuständige lizenzführende Stelle oder besser seinen Fliegerarzt wenden.[4]
Flugausbildung
Die Flugausbildung für die verschiedenen Arten von Piloten ist detailliert von den Joint Aviation Authorities geregelt und erfolgt in einer Flugschule, z. B. in einem Luftsportverein oder an einer Verkehrsfliegerschule. Im Rahmen der Ausbildung wird meist das Sprechfunkzeugnis (AZF, BZF 1,BZF 2) erworben, welches den Piloten zur Durchführung des Sprechfunks berechtigt.
Auch nach der abgeschlossenen Ausbildung kann der Pilot weitere Fortbildungsschritte unternehmen, die ihn zum Führen größerer und komplexerer Muster befähigen, den sogenannten „Ratings“. Nach der Grundausbildung zum Flugzeug-Piloten – PPL(A) – besteht die Berechtigung, einmotorige, kolbengetriebene Flugzeuge zu führen (Ergänzung: alte Regelung, bis Mai 2003: „mit einem maximalen Abfluggewicht von 2 Tonnen“ (sogenannte ECHO-Klasse)). Darüber hinausgehende Ratings, z. B. zum Führen von zweimotorigen Flugzeugen (2-Mot-Rating), Flugzeugen mit Strahltriebwerken oder schwereren Mustern können separat (zum Teil erst nach Erreichen einer Mindestflugstundenzahl) in theoretischen und praktischen Ausbildungsschritten erworben werden.
Aber auch innerhalb der vom Pilotenschein PPL(A) abgedeckten Klasse der einmotorigen kolbengetriebenen Maschinen bedarf es einer sogenannten „Mustereinweisung“, um ein Flugzeug dieses Typs führen zu dürfen. Diese Mustereinweisung dauert in der Regel eine Flugstunde, bei der die Besonderheiten des Flugzeuges vermittelt sowie einige Starts und Landungen geübt werden.
Fluglizenz
Im Gebiet der Joint Aviation Authorities (JAA) werden von der zuständigen Luftfahrtbehörde nach Abschluss der jeweiligen Flugausbildung und dem Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung folgende Lizenzen ausgestellt:
- Ultraleichtfluglizenz, SPL (englisch: Sport Pilot; national, nicht JAA-geregelt)
- Segelfluglizenz, GPL (englisch: Glider Pilot; national, nicht JAA-geregelt)(In Deutschland hieß die Lizenz früher PPL-C, seit 1. Mai 2003 jedoch auch GPL)
- Lizenz für Privatpiloten, PPL-N bis 750 kg/2t MTOW (englisch: Private Pilot; national)
- Lizenz für Privatflugzeugführer, ICAO-konform (alter PPL-A) oder gemäß JAR-FCL
- Lizenz für Berufspiloten, CPL (englisch: Commercial Pilot)
- Lizenz für Verkehrspiloten, ATPL (englisch: Air Transport Pilot)
- Multi-Crew Pilot Licence, MPL (neue Lizenz für Verkehrspiloten, derzeit in der Anfangsphase)
Die Lizenzen für Privat-, Beruf- und Verkehrspiloten werden sowohl für Flugzeuge als auch für Hubschrauber ausgestellt. Wenn es sich um eine Lizenz für ein Flugzeug (engl. airplane) handelt, wird ein ‚(A)‘ angehängt, bei einem Hubschrauber ein ‚(H)‘ z. B. ATPL(H).
Die Fluglizenz ist während des Fluges vom Piloten mitzuführen.
Die Ausbildung und Lizenzierung von Piloten ist in Deutschland in der LuftPersV geregelt. Seit neuem werden Ausbildung und Lizenzen nach JAR-FCL (Joint Aviation Authorities Flight Crew Licensing) durchgeführt. Die JAR-FCL folgen – im Gegensatz zum bis 1998 geltenden deutschen Recht – nicht der in den USA entstandenen Age 60 Rule. Deshalb und auf Grund der positiven Erkenntnisse aus anderen Staaten, die eine Lizenzierung bis zum 65. Lebensjahr erlauben, bestehen Zweifel an der besonderen Altersgrenze für Piloten zum vollendeten 60. Lebensjahr[5].
Siehe auch
- Testpilot, Bekannte Piloten und Luftschiffer: siehe unter Flugpionier
- Kampfpilot
- Chefpilot
- Flugreise
Literatur
- Andreas Fecker: Piloten. Hinter den Kulissen des Luftverkehrs. GeraMond-Verlag, München 2003, ISBN 3-7654-7222-0.
Einzelnachweise
- ↑ Fliegendes Personal in Deutschland 2008 bis 2010, Statistik des Luftfahrt Bundesamts.
- ↑ Alexander Wendt: Aufsteigerinnen gesucht. In: Focus Nr. 12. 2000, abgerufen am 29. November 2009.
- ↑ Frauen erobern Männerbastion Cockpit nur allmählich. In: Focus Online. 5. September 2009, abgerufen am 29. November 2009.
- ↑ Zur Online-Berechnung der Gültigkeitsdauer eines Medicals siehe [1]
- ↑ siehe ausführlich dazu Sprenger, Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie 2000/78/EG, Konstanz 2006, S. 247 ff