„Elektrische Zigarette“ – Versionsunterschied

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Bei einer '''elektronischen Zigarette''', auch ''elektrische Zigarette'', ''E-Zigarette'' oder ''rauchlose Zigarette'' genannt, handelt es sich um ein Produkt, welches das [[Tabakrauchen|Rauchen]] nachahmt. Im Gegensatz zum Rauchen, findet keine [[Verbrennung (Chemie)|Verbrennung]] statt. Das sogenannte "Liquid", wird [[Verdampfung|verdampft]] und nicht verbrannt.<ref name="Lokalzeitklinik">{{Internetquelle| url= http://www.wdr.de/studio/dortmund/serien/lokalzeitklinik/2011/09/E-ZigarettegegenNikotinsucht.html| titel=E-Zigarette gegen Nikotinsucht?| zugriff= 2011-09-19| hrsg=[[Westdeutscher Rundfunk Köln|WDR]]| datum=2011-09-10}}</ref>
Bei einer '''elektronischen Zigarette''', auch ''elektrische Zigarette'', ''E-Zigarette'' oder ''rauchlose Zigarette'' genannt, handelt es sich um ein Produkt, mit dem das [[Tabakrauchen|Rauchen]] nachgeahmt werden kann. Im Gegensatz zum Rauchen findet keine [[Verbrennung (Chemie)|Verbrennung]] statt. Das sogenannte „Liquid“ wird [[Verdampfung|verdampft]] und nicht verbrannt.<ref name="Lokalzeitklinik">{{Internetquelle| url= http://www.wdr.de/studio/dortmund/serien/lokalzeitklinik/2011/09/E-ZigarettegegenNikotinsucht.html| titel=E-Zigarette gegen Nikotinsucht?| zugriff= 2011-09-19| hrsg=[[Westdeutscher Rundfunk Köln|WDR]]| datum=2011-09-10}}</ref>


== Funktionsprinzip ==
== Funktionsprinzip ==

Version vom 19. September 2011, 21:20 Uhr

Elektronische Zigarette mit USB-Ladekabel

Bei einer elektronischen Zigarette, auch elektrische Zigarette, E-Zigarette oder rauchlose Zigarette genannt, handelt es sich um ein Produkt, mit dem das Rauchen nachgeahmt werden kann. Im Gegensatz zum Rauchen findet keine Verbrennung statt. Das sogenannte „Liquid“ wird verdampft und nicht verbrannt.[1]

Funktionsprinzip

So gut wie alle momentan (Stand Januar 2011) erhältlichen rauchlosen Zigaretten beruhen auf dem Verdampfungsprinzip, ähnlich einer Nebelmaschine. Dabei wird die zu verdampfende Flüssigkeit durch die Kapillarwirkung eines Metallgeflecht- oder Glasfaserdochtes aus einem Depot einer kleinen Heizspirale zugeführt. Diese wird je nach Modell entweder mittels eines Unterdruckschalters beim Ziehen automatisch, oder manuell durch einen vom Benutzer zu betätigenden Taster beheizt. Typischerweise fließen dabei Ströme in der Größenordnung von ein bis zwei Ampere, weswegen insbesondere bei kleinen Modellen in Zigarettengröße der meist fest eingebaute Akkumulator bereits nach dem Äquivalent weniger Zigaretten wieder aufgeladen werden muss. Neuere Modelle mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren haben eine weitaus längere Gebrauchszeit ohne Nachladung.

Verbrauchsstoff (Liquid)

Die zu verdampfende Flüssigkeit wird üblicherweise „Liquid“ genannt und besteht aus Wasser, Propylenglycol und Glycerin in unterschiedlichen Mengenverhältnissen als Trägerflüssigkeit, sowie Nikotin, künstlichen Lebensmittelaromen und meist Konservierungsmitteln. Es sind jedoch auch nikotinfreie und nicht aromatisierte Liquide erhältlich. Das verdampfte Liquid erzeugt das pharmakologische und sensorische Gefühl des Rauchens. Liquide sind sowohl in sofort benutzbaren Depots (auch Cartridge genannt), als auch in flüssiger Form zum Nachfüllen der Depots oder zum direkten Träufeln auf den Verdampfer erhältlich.

Rechtliche Situation und Vermarktung in der EU

Elektronische Zigaretten sind in Deutschland frei erhältlich und unterliegen keinerlei Beschränkungen im Verkauf, oder der Benutzung. Ebenso verhält es sich mit den Verbrauchsmitteln, dem sogenannten "Liquid".

Im europäischen Binnenmarkt wird die elektronische Zigarette in den meisten Mitgliedsländern als Genussmittel vertrieben. In einigen Ländern ist die Einteilung dieser Produkte noch umstritten. In Deutschland stellte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am 11. Januar 2009 in einem Protokoll[2] einerseits fest: „Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben. Die Abgrenzungsfrage, ob das zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des BfArM.“ Andererseits versuchte das BfArM am 25. März 2009 in einem als Schulungsunterlage[3] deklarierten Dokument, die E-Zigarette wegen ihres Nikotingehalts zum Arzneimittel zu erklären.

In Österreich wurde am 18. April 2007 durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen entschieden, dass Nikotindepots als Arzneimittel und Inhalatoren als Medizinprodukte einzuteilen wären. Daher wäre angeblich der Vertrieb solcher Produkte ohne einschlägige Gewerbeberechtigung prinzipiell nicht zulässig, der Vertrieb wäre Apotheken oder dem Medizinproduktehandel vorbehalten. Einem Unternehmen aus Wien wurde der Vertrieb infolge eines Gutachtens des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend in Österreich vorerst verboten.[4] Bisher wurden solche Einschätzungen allerdings von den österreichischen Gerichten nicht überprüft.

Solche Versuche gab es in den vergangenen Jahren mehrfach mit einigen anderen angeblichen Medizinprodukten. Der Europäische Gerichtshof, in Deutschland auch der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht, haben allerdings sämtliche diesbezüglichen Versuche mit der Begründung „Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind“ stets klar zurückgewiesen. Deutschland wurde deshalb vom EuGH mehrfach wegen Vertragsverletzung nach Artikel 28 EG und 30 EG verurteilt.

Eine Benutzung auf (Nichtraucher-)Flügen der Deutschen Lufthansa wird nicht gestattet. Seit September 2009 erlaubt die irische Fluggesellschaft Ryanair das Inhalieren aus sogenannten „Similar Smokeless Cigarettes“.[5]

Gesundheitsrisiken

Obwohl bei der Elektronischen Zigarette nichts verbrannt wird und der Benutzer keinen Teer aufnimmt, sind im „Liquid“ Nikotin und andere Bestandteile enthalten. Nikotin ist gesundheitsschädlich.

Es wird vermutet, dass der Gebrauch einer elektronischen Zigarette weniger schädlich ist als der einer herkömmlichen, da bei der Verbrennung des Tabaks bei einer herkömmlichen Zigarette etwa 4.000 verschiedene Stoffe verbrannt und inhaliert werden.[1]

Sonstiges

Zachary Cahn von der University of California in Berkeley und Michael Siegel von der Boston University School of Public Health werteten 16 Studien zu elektronischen Zigaretten, die sich mit den Inhaltsstoffen des Liquids befassten, für eine Untersuchung aus. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass sich im Dampf der elektronischen Zigarette, im Gegensatz zum Tabakqualm, in etwa tausendmal weniger krebserregende Stoffe befinden. Trotzdem räumen sie ein, dass weitere Studien und auch Regelungen, zur E-Zigarette nötig sind.[6]

Commons: Elektronische Zigaretten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b E-Zigarette gegen Nikotinsucht? WDR, 10. September 2011, abgerufen am 19. September 2011.
  2. Protokoll
  3. Medizinprodukt, arzneimittel oder was
  4. Abgrenzungsbeirat gemäß § 49a AMG, BMGFJ-Information betreffend elektrisch betriebene Nikotininhalatoren, insbesondere RUYAN. Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, abgerufen am 2. Februar 2011.
  5. rauchfrei-rauchen
  6. http://www.wissenschaft.de/wissenschaft/news/312561.html