„Carl Gröpler“ – Versionsunterschied

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'''Carl Gröpler''' (* [[22. Februar]] [[1868]] in [[Magdeburg]]; † [[30. Januar]] [[1946]]) war [[Scharfrichter]] in Deutschland zur Zeit der nationalsozialistischen Machtergreifung. Er war von 1906 bis 1937 preußischer Scharfrichter und nahm Hinrichtungen in Preußen, Mecklenburg, Oldenburg, Braunschweig und den Hansestädten vor. Gröpler war neben Ernst Reindel und Friedrich Hehr einer der letzten Scharfrichter in Deutschland, die Enthauptungen noch mit dem [[Handbeil]] durchführten.
'''Carl Gröpler''' (* [[22. Februar]] [[1868]] in [[Magdeburg]]; † [[30. Januar]] [[1946]]) war [[Scharfrichter]] in Deutschland zur Zeit der nationalsozialistischen Machtergreifung. Er war von 1906 bis 1937 preußischer Scharfrichter und nahm Hinrichtungen in Preußen, Mecklenburg, Oldenburg, Braunschweig und den Hansestädten vor. Gröpler war neben Ernst Reindel und Friedrich Hehr einer der letzten Scharfrichter in Deutschland, die Enthauptungen noch mit dem [[Handbeil]] durchführten.

Bei diesem Scharfrichter, dem „roten Richter“, unter welchem Namen [[Theodor Lessing]] ihn 1925 benannte, handelte es sich um, wie es heißt, eine breitschultrige, kräftige Gestalt mit rötlichem Schnurrbart und militärisch kurzem Haarschnitt. Franz Friedrich Carl Gröpler, wie er mit seinem vollständigen Geburtsnamen hieß, kam als gemeinsames Kind des Eisenbahnarbeiters/Dienstmanns in Magdeburg Heinrich Gröpler und seiner Ehefrau, Auguste Gröpler, geborene Anton, in Magdeburg zur Welt.


Gröpler hatte das Pferdemetzgerhandwerk erlernt und betrieb in [[Magdeburg]] eine Wäscherei.<ref>Mario Todte: ''Die Hinrichtungen in Sachsen (1900-1981)'', S. 11 [http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/127903.html Online-Ressource]</ref>
Gröpler hatte das Pferdemetzgerhandwerk erlernt und betrieb in [[Magdeburg]] eine Wäscherei.<ref>Mario Todte: ''Die Hinrichtungen in Sachsen (1900-1981)'', S. 11 [http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/127903.html Online-Ressource]</ref>

Version vom 13. Januar 2010, 00:59 Uhr

Carl Gröpler (* 22. Februar 1868 in Magdeburg; † 30. Januar 1946) war Scharfrichter in Deutschland zur Zeit der nationalsozialistischen Machtergreifung. Er war von 1906 bis 1937 preußischer Scharfrichter und nahm Hinrichtungen in Preußen, Mecklenburg, Oldenburg, Braunschweig und den Hansestädten vor. Gröpler war neben Ernst Reindel und Friedrich Hehr einer der letzten Scharfrichter in Deutschland, die Enthauptungen noch mit dem Handbeil durchführten.

Gröpler hatte das Pferdemetzgerhandwerk erlernt und betrieb in Magdeburg eine Wäscherei.[1]

Carl Gröpler stand den Staatsanwaltschaften gegen ein kleines monatliches Fixum mit seinem Handbeil, auch Richtbeil genannt, zur Verfügung. Je nach örtlicher Begebenheit bediente er auch Fallschwertmaschinen. Einmal soll Gröpler, der neben Friedrich Reindel prominenteste preußische Scharfrichter, vor einer Hinrichtung zu einem Justizwachtmeister gesagt haben: „Glauben Sie nicht an Gott? Ich – ja!“[2]

Am 7. April 1927 wurde der Vertrag des Preußischen Justizministers in Berlin vom 3. Mai 1924 mit dem Scharfrichter Carl Gröpler in Magdeburg, Straßburger Straße 8, erneuert. § 1: "Herr Gröpler verpflichtet sich, auf Verlangen der Justizbehörden innerhalb des preußischen Staatsgebiets die gerichtlich erkannte Todesstrafe durch Enthauptung persönlich zu vollstrecken." Vom 13. April 1928 datiert ein Nachtragsvertrag zwischen dem Preußischen Justizfiskus und Gröpler. Statt bisher 60 Goldmark (1924; 1927: Reichsmark) und 50 Gold- bzw. Reichsmark für jeden seiner Gehilfen wurde Gröpler künftig eine Jahrespauschale von 3000 Reichsmark zugebilligt.[3]

Am 15. April 1925 richtete er in Hannover den Serienmörder Fritz Haarmann mit dem Fallbeil hin. Eine der letzten Exekutionen in der mittelalterlichen Manier waren die Hinrichtungen der Baronin Benita von Falkenhayn und ihrer Freundin Renate von Natzmer, die wegen Spionage vom Volksgerichtshof verurteilt wurden und in Berlin-Plötzensee am 18. Februar 1935 vom Henker Carl Gröpler geköpft wurden.[4]

1936 wurde im Deutschen Reich als Enthauptungswerkzeug per Erlass die Guillotine als verbindlich eingeführt. Jedoch wurde bis 1938 in einigen Teilen Deutschlands übergangsweise noch mit dem Handbeil vollstreckt. Die letzten Hinrichtungen im Deutschen Reich durch Handbeilenthauptung fanden im November 1942 in der Strafanstalt Dreibergen-Bützow als "Notvollstreckungslösung" statt.[5]

Carl Gröpler starb am 30. Januar 1946 in Untersuchungshaft.[6][7]

Literatur

  • Matthias Blazek: "Scharfrichter Carl Gröpler - der rote Richter", Kapitel in: Haarmann und Grans - Der Fall, die Beteiligten und die Presseberichterstattung. Stuttgart: ibidem 2009 ISBN 978-3-89821-967-9
  • Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten: Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937-1945. Scharfrichter im Dritten Reich. Berlin: Zwilling 2008 ISBN 978-3000242656

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Mario Todte: Die Hinrichtungen in Sachsen (1900-1981), S. 11 Online-Ressource
  2. Walter Goetz, Georg Steinhausen (Hg.): Archiv für Kulturgeschichte, Köln/Weimar 1976, S. 171
  3. Nieders. Landesarchiv -HptStA Hann.- Hann. 173a Acc. 111/79 Nr. 442
  4. Time-Magazine vom 4. März 1935
  5. Annette Kaminsky (Hg.), Bundeszentrale für Politische Bildung: Orte des Erinnerns - Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR, Berlin: Links 2007 ISBN 3-86153-443-6, S. 242 Google Books
  6. Joachim Scherrieble (Hg.): Der Rote Ochse, Halle (Saale): politische Justiz 1933 - 1945, 1945 - 1989 [Katalog zu den Dauerausstellungen], Berlin: Links 2008 ISBN 978-3-86153-480-8, S. 182 Google-Books
  7. Heinrich Breloer, Horst Königstein: Blutgeld: Materialien zu einer deutschen Geschichte, Köln: Prometh Verlag 1982 ISBN 978-3-922009-46-7, S. 75 Google-Books