„Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:
Die VWA bieten [[Berufsausbildung|Aus]]- und [[Berufliche Weiterbildung|Weiterbildungs]]<nowiki>gänge </nowiki> für [[Fachkraft|Fach]]- und [[Führungskraft (Wirtschaft)|Führungskräfte]] aus den Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie aus der Wirtschaft an. Träger der Akademien sind öffentlich-rechtliche und/oder gemeinnützige [[Körperschaft]]en wie Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände, Berufskammern, Unternehmensverbände, aber auch privatwirtschaftliche Unternehmen. Die Lehrinhalte umfassen die wichtigsten Bereiche der gewählten Fachrichtung. Als [[Dozent]]en sind überwiegend Hochschulprofessoren, [[Privatdozent]]en und Praktiker tätig. Die erste Akademie wurde 1907 in Essen gegründet.
Die VWA bieten [[Berufsausbildung|Aus]]- und [[Berufliche Weiterbildung|Weiterbildungs]]<nowiki>gänge </nowiki> für [[Fachkraft|Fach]]- und [[Führungskraft (Wirtschaft)|Führungskräfte]] aus den Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie aus der Wirtschaft an. Träger der Akademien sind öffentlich-rechtliche und/oder gemeinnützige [[Körperschaft]]en wie Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände, Berufskammern, Unternehmensverbände, aber auch privatwirtschaftliche Unternehmen. Die Lehrinhalte umfassen die wichtigsten Bereiche der gewählten Fachrichtung. Als [[Dozent]]en sind überwiegend Hochschulprofessoren, [[Privatdozent]]en und Praktiker tätig. Die erste Akademie wurde 1907 in Essen gegründet.


Die Absolventen sind je nach Ausrichtung des Studienganges berechtigt, die Abschlussbezeichnung Wirtschaftsdiplom mit der jeweiligen Berufsbezeichnung und dem Zusatz (VWA) zu führen. Bei diesen Abschlüssen handelt es sich um Weiterbildungsabschlüsse und nicht um [[Akademischer Grad|akademische Grade]] im Sinne der [[Hochschulgesetz]]e. Nach Einschätzung des [[Bayerisches Oberstes Landesgericht|Bayerischen Obersten Landesgerichtes]]<ref>Bayerisches Oberstes Landesgericht: [http://www.vwa-ostbayern.de/pdf_daten/Beschluss%20BayOLG.pdf ''B E S C H L U S S''], 8. Januar 2003</ref> wie auch des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums<ref>Landtag von Baden-Württemberg: [http://www.landtag-bw.de/wp13/drucksachen/0000/13_0754_d.pdf ''Kleine Anfrage''], 20. Februar 2002</ref> sind diese jedoch mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium vergleichbar und Beamte des gehobenen Dienstes können sich durch die Weiterbildung an einer VWA für den höheren Dienst qualifizieren. <!-- Es wurde bereits ausdiskutiert, dass Gerichtsentscheidungen nahezu immer Einzelfallentscheidungen sind. Der Rest der Ergänzungen ist weiter unten im Text zu finden, nicht durch Quellen belegt oder unsinnig! -->
Die Absolventen sind je nach Ausrichtung des Studienganges berechtigt, die Abschlussbezeichnung Wirtschaftsdiplom mit der jeweiligen Berufsbezeichnung und dem Zusatz (VWA) zu führen. Bei diesen Abschlüssen handelt es sich um Weiterbildungsabschlüsse und nicht um [[Akademischer Grad|akademische Grade]] im Sinne der [[Hochschulgesetz]]e. Nach Einschätzung des [[Bayerisches Oberstes Landesgericht|Bayerischen Obersten Landesgerichtes]]<ref>Bayerisches Oberstes Landesgericht: [http://www.vwa-ostbayern.de/pdf_daten/Beschluss%20BayOLG.pdf ''B E S C H L U S S''], 8. Januar 2003</ref> wie auch des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums<ref>Landtag von Baden-Württemberg: [http://www.landtag-bw.de/wp13/drucksachen/0000/13_0754_d.pdf ''Kleine Anfrage''], 20. Februar 2002</ref> sind diese nicht mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium vergleichbar; Beamte des gehobenen Dienstes können sich aber durch die Weiterbildung an einer VWA für den höheren Dienst qualifizieren. <!-- Es wurde bereits ausdiskutiert, dass Gerichtsentscheidungen nahezu immer Einzelfallentscheidungen sind. Der Rest der Ergänzungen ist weiter unten im Text zu finden, nicht durch Quellen belegt oder unsinnig! -->





Version vom 17. Juni 2010, 21:26 Uhr

Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) sind privatrechtliche Bildungseinrichtungen in Deutschland. Sie sind überwiegend im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien organisiert.

Die VWA bieten Aus- und Weiterbildungsgänge für Fach- und Führungskräfte aus den Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie aus der Wirtschaft an. Träger der Akademien sind öffentlich-rechtliche und/oder gemeinnützige Körperschaften wie Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände, Berufskammern, Unternehmensverbände, aber auch privatwirtschaftliche Unternehmen. Die Lehrinhalte umfassen die wichtigsten Bereiche der gewählten Fachrichtung. Als Dozenten sind überwiegend Hochschulprofessoren, Privatdozenten und Praktiker tätig. Die erste Akademie wurde 1907 in Essen gegründet.

Die Absolventen sind je nach Ausrichtung des Studienganges berechtigt, die Abschlussbezeichnung Wirtschaftsdiplom mit der jeweiligen Berufsbezeichnung und dem Zusatz (VWA) zu führen. Bei diesen Abschlüssen handelt es sich um Weiterbildungsabschlüsse und nicht um akademische Grade im Sinne der Hochschulgesetze. Nach Einschätzung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes[1] wie auch des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums[2] sind diese nicht mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium vergleichbar; Beamte des gehobenen Dienstes können sich aber durch die Weiterbildung an einer VWA für den höheren Dienst qualifizieren.


Abschlüsse

Die Abschlüsse Betriebswirt/-in (VWA) und Verwaltungs-Betriebswirt/-in (VWA) ggf. mit Angabe des Schwerpunktfaches sind gemäß Rahmenstudienordnung des Bundesverbandes der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien bundeseinheitlich geregelt. Die Studiengänge sind zwar nicht staatlich anerkannt; die Diplom-Prüfungen finden jedoch in der Regel unter Aufsicht eines Staatsbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes statt, welcher den Vorsitz im Prüfungsausschuss führt. Der Abschluss als Betriebswirt/-in (VWA) oder Verwaltungs-Betriebswirt/-in (VWA) kann im Regelfall nach 6 Semestern erlangt werden.[3]

Nach 4 Semestern besteht an einigen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien die Möglichkeit einen Abschluss z. B. als Ökonom/-in (VWA) zu erlangen:

  • Eventmanagement-Ökonom (VWA)
  • Finanz-Ökonom (VWA), Finanz- und Controlling-Ökonom (VWA), Controlling-Ökonom (VWA)
  • Gesundheits-Ökonom (VWA), Gesundheits- und Sozial-Ökonom (VWA)
  • Immobilienökonom (VWA)
  • IT-System-Ökonom (VWA), Informatik-Ökomon (VWA), Betriebsinformatiker (VWA)
  • Logistik-Ökonom (VWA)
  • Marketing-Kommunikations-Ökonom (VWA), Marketing-Vertriebs-Ökonom (VWA), Marketing-Ökonom (VWA)
  • Personal-Ökonom (VWA)
  • Projektmanagement-Ökonom (VWA)
  • Rechts-Ökonom (VWA)
  • Verwaltungs-Ökonom (VWA)

Nach weiteren 2 oder 3 Semestern kann mit einem Wirtschafts-Diplom oder Verwaltungsdiplom abgeschlossen werden:

  • Wirtschaftsdiplom Betriebswirt (VWA)
  • Wirtschaftsdiplom Betriebswirt (VWA) mit dem Schwerpunkt Gesundheitsmanagement
  • Wirtschaftsdiplom Betriebswirt (VWA) mit dem Schwerpunkt Immobilienwirtschaft
  • Wirtschaftsdiplom Betriebswirt (VWA) mit dem Schwerpunkt Informationsmanagement
  • Wirtschaftsdiplom Betriebswirt (VWA) mit dem Schwerpunkt Krankenhauswirtschaft
  • Wirtschaftsdiplom Betriebswirt (VWA) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik
  • Wirtschaftsdiplom Energie-Betriebwirt (VWA)
  • Wirtschaftsdiplom Finanzbetriebswirt (VWA)
  • Wirtschaftsdiplom Informatik-Betriebswirt (VWA)
  • Wirtschaftsdiplom Krankenhausbetriebswirt (VWA)
  • Wirtschaftsdiplom Marketingbetriebswirt (VWA)
  • Wirtschaftsdiplom Personalbetriebswirt (VWA)
  • Sozialdiplom (VWA)
  • Verwaltungsdiplom Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)
  • und weitere Wirtschaftsdiplome

Die Abschlussbezeichnungen vereinzelter Studiengänge an den verschiedenen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien können teilweise unterschiedlich sein. Dies trifft jedoch nicht für die Abschlüsse Betriebswirt (VWA) und Verwaltungs-Betriebwirt (VWA) ggf. mit Schwerpunktfach zu. Diese Abschlussbezeichnungen sind in der Rahmenstudienordnung VWA festgelegt.

Nach weiteren 2 Semestern Aufbaustudium besteht in Zusammenarbeit mit ausländischen[4] oder privaten[5] Hochschulen die Möglichkeit einen staatlich und international anerkannten Abschluss Bachelor of Business Administration bzw. an staatlich anerkannten Berufsakademien[6] den Abschluss als Bachelor of Arts zu erlangen.

Hochschulzugangsberechtigung

Einige Fachhochschulen, wie die Private Fachhochschule Göttingen (PFH) oder die Fachhochschule Brandenburg[7], ermöglichen den direkten Einstieg in das betriebswirtschaftliche Hauptstudium.

Master-Abschluss

Erfolgreiche VWA-Absolventen können an vielen privaten Hochschulen den Master of Business Administration (MBA) erwerben. Dafür hat der Bundesverband mit einigen europäischen Business Schools Vereinbarungen geschlossen. Die VWA-Abschlüsse Wirtschaftsdiplom und Verwaltungsdiplom sind wegen der fehlenden staatlichen Anerkennung im Regelfall jedoch nicht ausreichend, um an staatlichen Hochschulen zu Master-Studiengängen zugelassen zu werden.

Zugangsvoraussetzungen

Zulassung zum wirtschaftswissenschaftlichen Fortbildungsgang

Kaufleute und kaufmännische Angestellte mit mindestens einer dreijährigen Regelausbildungszeit und einer danach liegenden mindestens einjährigen kaufmännischen Berufstätigkeit, staatl. gepr. Gestalter, Industriemeister und Meister sowie staatl. gepr. Techniker, Hochschulabsolventen, Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes, Angestellte im öffentlichen Dienst mit mindestens der Angestelltenfachprüfung II.

Zulassung zum verwaltungswissenschaftlichen Fortbildungsgang

Beamte – gleich welcher Laufbahn –, wenn sie die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst oder eine gleichwertige Prüfung bestanden haben oder sich in einer Planstelle des gehobenen Dienstes befinden, Angestellte im öffentlichen Dienst – gleich welcher Fachrichtung –, wenn sie die Angestelltenprüfung II abgelegt oder eine den Beamten des gehobenen Dienstes gleichwertige Stelle innehaben.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Bayerisches Oberstes Landesgericht: B E S C H L U S S, 8. Januar 2003
  2. Landtag von Baden-Württemberg: Kleine Anfrage, 20. Februar 2002
  3. Rahmenstudienordnung VWA
  4. Deutsch-englischsprachiger Aufbau-Studiengang zum Bachelor of Business Administration der VWA Essen/ Avans Hogeschool B. V. Breda, Niederlande (Zugriff am 15. November 2009)
  5. Neuer Studiengang zum Bachelor of Business Administration (BBA) an der VWA Nürnberg
  6. Deutschsprachiger Aufbau-Studiengang zum Bachelor of Arts der VWA Essen/ Hessische Berufsakademie (Zugriff am 8. Januar 2010)
  7. Verkürztes Studium für AbsolventInnen der VWA Potsdam im Diplom-Fernstudiengang Betriebswirtschaftslehre der FH Brandenburg möglich der Fachhochschule Brandenburg (Zugriff am 7. Januar 2010)

Weblinks