„Wikipedia:Meinungsbilder/Artikellemma Beschneidung und Verstümmelung weiblicher Genitalien“ – Versionsunterschied

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* „[[Beschneidung weiblicher Genitalien]]“ und „[[Verstümmelung weiblicher Genitalien]]“ bezeichnen dasselbe Thema und unterscheiden sich nur hinsichtlich ihrer [[Konnotation#Konnotation_im_Sinne_von_Nebenbedeutung|Konnotation]]. Persönliche Betrachtungen zu den Begriffen „Beschneidung“, „[[Infibulation]]“ und „Verstümmelung“, mit dem Ziel, „Beschneidung“ und „Verstümmelung“ in ihrem Bedeutungsumfang bezüglich des Artikelthemas unterschiedlich zu definieren (vgl. Pro-Argumentation: „Bei der Infibulation wird nicht geschnitten, sondern genäht. Sie ist daher im bestehenden Lemma nicht inbegriffen.“), sind für die Wikipedia wegen [[WP:KTF]] und [[WP:Q]] irrelevant. Der im Jahr 2007 veröffentlichte gemeinsame „Leitfaden Weibliche Genitale Beschneidung - Umgang mit Betroffenen und Prävention“ der [[Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe|AG Frauengesundheit in der Entwicklungs-Zusammenarbeit]] und verschiedener Mitgliedsorganisationen von [[INTEGRA – Deutsches Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung]] stellte fest, dass „Beschneidung“ (engl. cutting, circumcision; francophon: „excision“) „kein Urteil“ enthält, „insofern neutral“ sei, während „[[Verstümmelung]]“ als „[[Stigmatisierung|stigmatisierend]]“ eingeschätzt wird.<ref>Christoph Zerm, AG FIDE e.V.: ''Weibliche Genitale Beschneidung – Zu Umgang mit Betroffenen und Prävention: Deutsche Empfehlungen für Angehörige des Gesundheitswesens und alle weiteren potentiell involvierten Berufsgruppen'', Seite 5. [http://frauenrechte.de/online/images/downloads/fgm/EmpfehlungenFGM-2007.pdf PDF-Volltext]</ref> Als Artikeltitel (Hauptlemma) sollte laut [[Wikipedia:Namenskonventionen#Artikeltitel und Klammerzusatz|WP:NK]] „diejenige Bezeichnung verwendet werden, die für den im Artikel behandelten Sachverhalt im deutschen Sprachraum am gebräuchlichsten ist“. Nach Auswertung der [[#Vorhandene Richtlinien|oben erwähnten]] [[Bibliographie]] von 1993<ref name="stöckli" /> ist das im deutschen Sprachraum „Beschneidung“. Unterschiedliche Verwendungen einzelner Worte haben keine Wirkung auf feststehende etablierte Gesamtausdrücke. Gibt es alternative Bezeichnungen für den im Artikel behandelten Sachverhalt ([[Synonym]]e), dann sollten unter diesen Bezeichnungen Weiterleitungen (auch Redirects genannt) auf den Artikel angelegt werden. Solche Weiterleitungen existieren bereits sei Jahren, ebenso die Erwähnung von synonymen Lemmata in der Artikeleinleitung.
* „[[Beschneidung weiblicher Genitalien]]“ und „[[Verstümmelung weiblicher Genitalien]]“ bezeichnen dasselbe Thema und unterscheiden sich nur hinsichtlich ihrer [[Konnotation#Konnotation_im_Sinne_von_Nebenbedeutung|Konnotation]]. Persönliche Betrachtungen zu den Begriffen „Beschneidung“, „[[Infibulation]]“ und „Verstümmelung“, mit dem Ziel, „Beschneidung“ und „Verstümmelung“ in ihrem Bedeutungsumfang bezüglich des Artikelthemas unterschiedlich zu definieren (vgl. Pro-Argumentation: „Bei der Infibulation wird nicht geschnitten, sondern genäht. Sie ist daher im bestehenden Lemma nicht inbegriffen.“), sind für die Wikipedia wegen [[WP:KTF]] und [[WP:Q]] irrelevant. Der im Jahr 2007 veröffentlichte gemeinsame „Leitfaden Weibliche Genitale Beschneidung - Umgang mit Betroffenen und Prävention“ der [[Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe|AG Frauengesundheit in der Entwicklungs-Zusammenarbeit]] und verschiedener Mitgliedsorganisationen von [[INTEGRA – Deutsches Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung]] stellte fest, dass „Beschneidung“ (engl. cutting, circumcision; francophon: „excision“) „kein Urteil“ enthält, „insofern neutral“ sei, während „[[Verstümmelung]]“ als „[[Stigmatisierung|stigmatisierend]]“ eingeschätzt wird.<ref>Christoph Zerm, AG FIDE e.V.: ''Weibliche Genitale Beschneidung – Zu Umgang mit Betroffenen und Prävention: Deutsche Empfehlungen für Angehörige des Gesundheitswesens und alle weiteren potentiell involvierten Berufsgruppen'', Seite 5. [http://frauenrechte.de/online/images/downloads/fgm/EmpfehlungenFGM-2007.pdf PDF-Volltext]</ref> Als Artikeltitel (Hauptlemma) sollte laut [[Wikipedia:Namenskonventionen#Artikeltitel und Klammerzusatz|WP:NK]] „diejenige Bezeichnung verwendet werden, die für den im Artikel behandelten Sachverhalt im deutschen Sprachraum am gebräuchlichsten ist“. Nach Auswertung der [[#Vorhandene Richtlinien|oben erwähnten]] [[Bibliographie]] von 1993<ref name="stöckli" /> ist das im deutschen Sprachraum „Beschneidung“. Unterschiedliche Verwendungen einzelner Worte haben keine Wirkung auf feststehende etablierte Gesamtausdrücke. Gibt es alternative Bezeichnungen für den im Artikel behandelten Sachverhalt ([[Synonym]]e), dann sollten unter diesen Bezeichnungen Weiterleitungen (auch Redirects genannt) auf den Artikel angelegt werden. Solche Weiterleitungen existieren bereits sei Jahren, ebenso die Erwähnung von synonymen Lemmata in der Artikeleinleitung.

* Laut Vorschlag sind "Erneute Umbenennungen des Lemmas aufgrund neuer Erkenntnisse (...) möglich, sofern der Begriff „Verstümmelung“ dabei erhalten bleibt." Die Argumentation stellt aber lediglich dar, warum "Beschneidung" und "Verstümmelung" gleich relevant für das Thema sind. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, warum ausgerechnet "Verstümmelung" als in Zukunft notwendiger Teil des Lemmas festgeschrieben wird, "Beschneidung" aber nicht. Die obige Argumentationslinie begründet an keiner Stelle, weswegen "Verstümmelung" in Zukunft im Lemma bevorzugt vertreten werden sollte, obwohl oben eine Gleichwertigkeit der beiden Begriffe dargestellt wird.


'''Inhaltliche Probleme'''
'''Inhaltliche Probleme'''

Version vom 15. August 2011, 11:12 Uhr

Dieses Meinungsbild begann am 15. August 2011 um 12:00 Uhr und endete am 29. August 2011 um 12:00 Uhr. Bitte nicht mehr abstimmen!

Dieses Meinungsbild soll das Lemma Beschneidung weiblicher Genitalien auf seine Angemessenheit prüfen, nachdem alle anderen Versuche einer Konsensfindung an der unterschiedlichen Auslegung vorhandener Richtlinien gescheitert sind. Die Abstimmenden sollen entscheiden, ob durch eine Verschiebung nach Beschneidung und Verstümmelung weiblicher Genitalien den Wikipedia-Richtlinien besser entsprochen werden kann als durch den Status quo.

Initiatoren und Unterstützer

Initiator
Unterstützer (10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich, Stimmberechtigung überprüfen)

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Falls du dich hier bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen, falls dem Meinungsbild droht, in ungeeignetem Zustand gestartet zu werden.

  1. --Belladonna 14:54, 21. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
  2. --PM3 18:16, 26. Jul. 2011 (CEST) sollte geklärt werden, siehe Diskussionsliste[Beantworten]
  3. --Hedwig in Washington (Post?)B 23:30, 29. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
  4. --Freud DISK 20:17, 31. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
    --Aalfons 02:13, 1. Aug. 2011 (CEST) Ziehe meine Unterstützung zurück, im Grundsätzlichen haben mich die Argumente der Gegner letztlich doch überzeugt. --Aalfons 17:29, 8. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
  5. --Α72 08:28, 1. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
  6. --Fröhlicher Türke 08:46, 5. Aug. 2011 (CEST) (begründung auf disk.)[Beantworten]
  7. --dontworry Eintrag am 5. August 2011 um 10:42
  8. --JosFritz 10:49, 5. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
  9. --Engeltr 17:47, 5. Aug. 2011 (CEST) Na dann.[Beantworten]
  10. --Lutheraner 14:40, 8. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
  11. --Franz Jäger Berlin 11:41, 9. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Hintergrund

Der Frage, die hier der Gemeinschaft zur Abstimmung vorgelegt wird, geht eine langjährige und kontroverse Diskussion voraus. Seit Jahren wird auf der Diskussionsseite des Artikels darüber debattiert, ob der Verstümmelungsbegriff im Lemma untergebracht werden soll. Auch eine Empfehlung des Schiedsgerichts von 2008 führte zu keiner Verschiebung, da sich ein Konsens, den das Schiedsgericht voraussetzte, nicht finden ließ.

Die Frage, welches Lemma den Namenskonventionen und dem Neutralitätsgebot entspricht, soll der Gemeinschaft als Entweder-Oder-Frage vorgelegt werden (also zwei Optionen), damit sich eine eindeutige Mehrheit bilden und die Patt-Situation überwunden werden kann. Beide Seiten stellen die Argumente für ihre Positionen hier vor.

Bisherige Diskussionen ohne Resultat

Bisherige Lemmata

Vorhandene Richtlinien

Nach jahrelanger Diskussion über das Lemma wurde der Fall 2008 an das Schiedsgericht übergeben. Dabei ging es um die Entscheidung zwischen Beschneidung weiblicher Genitalien und Verstümmelung weiblicher Genitalien, also nicht um die hier vorgeschlagene Kombination beider Begriffe.

Das Schiedsgericht berief sich auf die allgemein anerkannte Praxis, dass umstrittene Änderungen nur nach eingehender Diskussion und einem abschließenden Konsens durchgeführt werden sollen. Es bekräftigte, dass wissenschaftliche Quellen gegenüber journalistischen Quellen Vorrang hätten und zog für die Urteilsfindung eine Bibliografie von 1993[1] heran, nach deren Auszählung „Beschneidung“ in der damaligen wissenschaftlichen Literatur häufiger verwendet wurde. Das Schiedsgericht, das nicht in inhaltliche Entscheidungen eingreift, gab folgende Empfehlung heraus (siehe Schiedsgerichtsurteil von 2008):

„Aufgrund dieser Auswertung, die wir als zugunsten des Begriffs „Beschneidung“ ausgegangen sehen, bitten wir die Beteiligten, sich auf ein Lemma zu einigen. […] [E]rst, wenn ein Konsens gefunden wurde, kann erneut verschoben werden.“

Vorschlag

Das Lemma des Artikels Beschneidung weiblicher Genitalien soll in „Beschneidung und Verstümmelung weiblicher Genitalien“ umbenannt werden. Erneute Umbenennungen des Lemmas aufgrund neuer Erkenntnisse sind möglich, sofern der Begriff „Verstümmelung“ dabei erhalten bleibt.

Die Abstimmung über diesen Vorschlag wird nicht zu einer gesonderten Richtlinie führen, sondern eine Interpretation der vorliegenden Regeln nach sich ziehen.

Argumente für den Vorschlag

Korrekte und neutrale Abbildung des Artikelinhaltes
  • Beschneidung und Verstümmelung haben unterschiedliche Bedeutungen; sie sind Teilsynonyme. „Beschneidung“ benennt die Vorgehensweise (Schneiden mit scharfen Gegenständen), die kulturelle Absicht der Praxis (Tahāra) und das rituell-planmäßige, immer ähnliche Vorgehen. „Verstümmelung“ benennt auch das Endergebnis und weist auf den Funktionsverlust abgeschnittener oder verstümmelter Geschlechtsorgane und gesundheitliche Folgen hin. Der Artikel behandelt ausdrücklich beide Aspekte (siehe Einleitungssatz). Die Beschränkung des Lemmas auf nur einen davon gibt das Thema unvollständig und einseitig wieder und verletzt damit das Neutralitätsgebot.
  • Beschneidung/Verstümmelung und Infibulation gehören bei Typ III-Beschneidungen zusammen. Bei der Infibulation wird nicht geschnitten, sondern genäht.[2][3] Sie ist daher im bestehenden Lemma nicht inbegriffen. Dieses bildet also nicht alle Formen ab. Es bezieht sich vielmehr nur auf leichte Varianten. Während der Begriff „Beschneidung“ bei der bloßen Entfernung der Klitorisvorhaut noch zutreffend ist, wird er euphemistisch, wenn auch Klitoris und Schamlippen entfernt werden; er wird falsch, wenn zudem eine Infibulation durchgeführt wird.

Einhaltung der Namenskonventionen

  • Laut WP:NK richtet sich „[d]er Artikeltitel [...] nach objektiven Gegebenheiten außerhalb der Wikipedia (allgemeine Gebräuchlichkeit, verbindliche amtliche Bezeichnungen, anerkannte Fachterminologie usw.)“:
  1. Allgemeiner Sprachgebrauch: Beide Begriffe, „Beschneidung“ und „Verstümmelung“, sind im deutschen Sprachraum ähnlich gebräuchlich: [20][21][22][23]
  2. Amtliche Bezeichnungen: Aktuelle Gesetzentwürfe, Bundesregierung, Bundesrat und Bundesministerien verwenden den Verstümmelungsbegriff: [24][25][26][27]
  3. Fachterminologie: In der Fachliteratur ist die Terminologie heftig umstritten. Beide Begriffe, Verstümmelung und Beschneidung, werden von Wissenschaftlern verwendet. Neue Fach-Publikationen verweisen teilweise auf die entbrannten Diskussionen um die Benennung und verwenden dann eine Kombination beider Begriffe. Nachweis der gleichrangigen Etablierung in der Fachliteratur (JSTOR): [28][29][30]
→Siehe auch: Ausführliche Übersicht über die verwendeten Belege

Zulässigkeit und Notwendigkeit des MBs

  • Meinungsbilder zu einem einzigen Artikel sind unüblich, aber zulässig.
  • Die WP:MB-Konventionen schließen Meinungsbilder über inhaltliche Fragen nicht aus: „Inhaltliche Kontroversen sollten nach Möglichkeit nie per Meinungsbild, sondern immer in der Diskussion nach den vorgebrachten Argumenten und Belegen entschieden werden.“ Die Möglichkeiten der Diskussion wurden in großem Umfang genutzt und haben keinen Konsens erzielt. Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, ist ein Meinungsbild das Mittel der Wahl, um eine von Allen akzeptierte Entscheidung herbeizuführen. Ohne eine von einer großen Benutzerzahl legitimierte Entscheidung ist das Problem nicht lösbar.

Argumente gegen den Vorschlag

Unzulässigkeit des MBs

  • Meinungsbilder dienen laut WP:MB dazu, „generelle Fragen zu klären, die sich bei der Arbeit an der Enzyklopädie ergeben, und um in Teilbereichen der Enzyklopädie Konsistenz herzustellen“. Ziel eines Meinungsbildes ist es, eine für möglichst viele Benutzer zufriedenstellende und praktikable Richtlinie zu finden. Die Entscheidung über die Betitelung des Artikels Beschneidung weiblicher Genitalien ist keine „generelle Frage“ im Sinne von WP:MB; die Funktion der Wikipedia insgesamt wird durch die unterschiedlichen Positionen hierzu nicht tangiert. Die Entscheidung über einzelne Artikeltitel im Wege von Meinungsbildern herbeizuführen, ist nicht vorgesehen. WP:MB erwartet: „Um die Leute, die hier hauptsächlich Artikel schreiben wollen und mit Politik nichts am Hut haben, nicht zu belasten, versucht bitte, Meinungsbilder auf ein Minimum zu reduzieren“.
  • WP:MB erwartet: „Inhaltliche Kontroversen sollten nach Möglichkeit nie per Meinungsbild, sondern immer in der Diskussion nach den vorgebrachten Argumenten und Belegen entschieden werden.“ Es wurden nicht - wie von der Unterstützer-Seite suggeriert - alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Lemma-Frage anderweitig zu klären. In der vorangegangenen Diskussion wurden - angelehnt an die Entscheidung und Begründung des Schiedsgerichts - konkrete Wege dazu aufgezeigt, etwa die Auswertung einer aktuelleren Bibliografie, die die Anzahl der in der Fachliteratur verwendeten Terminologie wiedergibt. Ein derartiger Versuch wurde von den Befürwortern eines Artikeltitels, der den Begriff „Verstümmelung“ enthält, nicht unternommen bzw. dokumentiert.
  • Es gilt hier weiterhin die Entscheidung des Schiedsgerichtes von 2008: „... erst, wenn ein Konsens gefunden wurde, kann erneut verschoben werden“. Ein MB ist kein Konsens in einer Artikel-Sachdiskussion und ersetzt keine Fakten.
  • Der aktuelle Vorschlag will den Artikeltitel auf unbestimmte Zeit per Mehrheit im Meinungsbild festlegen. Erneute Umbenennung ist zudem laut Vorschlag nur erlaubt, „sofern der Begriff „Verstümmelung“ dabei erhalten bleibt“. Der Vorschlag setzt sich damit über WP-Grundprinzipien und -Richtlinien zur Wahl des Artikeltitels und zur Formulierung von Artikelinhalten hinweg, deren Abänderung oder Gültigkeit hier nicht zur Abstimmung gestellt werden. Zu befürchten ist, dass eine solche Praxis des Abstimmens über und zur Festlegung von Inhalten an bestehenden Richtlinien vorbei zum Vorbild für die Artikelerstellung zu anderen kontroversen Themen wird.

Unzulässigkeit des Vorschlags

  • Es gilt die Vorgabe der Namenskonventionen: „Allgemein sollte als Artikeltitel (Lemma) diejenige Bezeichnung verwendet werden, die für den im Artikel behandelten Sachverhalt im deutschen Sprachraum am gebräuchlichsten ist. ... Der Artikeltitel richtet sich nach objektiven Gegebenheiten außerhalb der Wikipedia (allgemeine Gebräuchlichkeit, verbindliche amtliche Bezeichnungen, anerkannte Fachterminologie usw.).“ Der vorgeschlagene Artikeltitel entspricht diesen Vorgaben nicht, da er eine nach WP:KTF#Begriffsfindung unerwünschte Begriffsetablierung darstellt. Die unter 'pro' angegebenen Beispiele zu Lemmata mit 'und' haben (sofern nicht WP-spezifisch wie 'Liste'n-Lemmata) eine z.B. via Google-Books und -Scholar überprüfbare Verbreitung in der jeweiligen Fachsprache, der hier zur Abstimmung gestellte Vorschlag bleibt hingegen ohne Beleg über eine Relevanz außerhalb der Wikipedia.
  • Beschneidung weiblicher Genitalien“ und „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ bezeichnen dasselbe Thema und unterscheiden sich nur hinsichtlich ihrer Konnotation. Persönliche Betrachtungen zu den Begriffen „Beschneidung“, „Infibulation“ und „Verstümmelung“, mit dem Ziel, „Beschneidung“ und „Verstümmelung“ in ihrem Bedeutungsumfang bezüglich des Artikelthemas unterschiedlich zu definieren (vgl. Pro-Argumentation: „Bei der Infibulation wird nicht geschnitten, sondern genäht. Sie ist daher im bestehenden Lemma nicht inbegriffen.“), sind für die Wikipedia wegen WP:KTF und WP:Q irrelevant. Der im Jahr 2007 veröffentlichte gemeinsame „Leitfaden Weibliche Genitale Beschneidung - Umgang mit Betroffenen und Prävention“ der AG Frauengesundheit in der Entwicklungs-Zusammenarbeit und verschiedener Mitgliedsorganisationen von INTEGRA – Deutsches Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung stellte fest, dass „Beschneidung“ (engl. cutting, circumcision; francophon: „excision“) „kein Urteil“ enthält, „insofern neutral“ sei, während „Verstümmelung“ als „stigmatisierend“ eingeschätzt wird.[4] Als Artikeltitel (Hauptlemma) sollte laut WP:NK „diejenige Bezeichnung verwendet werden, die für den im Artikel behandelten Sachverhalt im deutschen Sprachraum am gebräuchlichsten ist“. Nach Auswertung der oben erwähnten Bibliographie von 1993[1] ist das im deutschen Sprachraum „Beschneidung“. Unterschiedliche Verwendungen einzelner Worte haben keine Wirkung auf feststehende etablierte Gesamtausdrücke. Gibt es alternative Bezeichnungen für den im Artikel behandelten Sachverhalt (Synonyme), dann sollten unter diesen Bezeichnungen Weiterleitungen (auch Redirects genannt) auf den Artikel angelegt werden. Solche Weiterleitungen existieren bereits sei Jahren, ebenso die Erwähnung von synonymen Lemmata in der Artikeleinleitung.
  • Laut Vorschlag sind "Erneute Umbenennungen des Lemmas aufgrund neuer Erkenntnisse (...) möglich, sofern der Begriff „Verstümmelung“ dabei erhalten bleibt." Die Argumentation stellt aber lediglich dar, warum "Beschneidung" und "Verstümmelung" gleich relevant für das Thema sind. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, warum ausgerechnet "Verstümmelung" als in Zukunft notwendiger Teil des Lemmas festgeschrieben wird, "Beschneidung" aber nicht. Die obige Argumentationslinie begründet an keiner Stelle, weswegen "Verstümmelung" in Zukunft im Lemma bevorzugt vertreten werden sollte, obwohl oben eine Gleichwertigkeit der beiden Begriffe dargestellt wird.

Inhaltliche Probleme

  • Die Wikipedia ist ein Enzyklopädieprojekt und das Hauptlemma ist nach WP:WSIGA#Begriffsdefinition und Einleitung der Ausgangspunkt zur Darstellung des Artikelthemas. Sprachpolitische Ambitionen sind wegen WP:WWNI Punkt 3 als Zweck der Wikipedia ausdrücklich ausgeschlossen. Die Befürworter des Status quo sind sich bewusst, dass ein Hauptlemma ohne inkludiertes Werturteil bzgl. der zu beschreibenden Praktiken als Ausgangspunkt für die Themendarstellung von entscheidendem Vorteil ist. Ein Enzyklopädieartikel muss − anders als ein politischer Flyer oder eine juristische Bewertung − das Thema auch anthropologisch und sozialpsychologisch betrachten. Hierzu müssen direkt oder indirekt auch Wertungen der Durchführenden dargestellt werden, welche sprachlich mit dem in „Verstümmelung“ inkludierten, gegensätzlichen Werturteil kollidieren. Auch andere, moderne deutschsprachige Lexika bzw. Enzyklopädien wie die Werke des Bibliographischen Instituts & F. A. Brockhaus benutzen Beschneidungsbegriffe („Beschneidung“ oder „Beschneidung der Frau“) als Lemma für die Darstellung des Themas.
  • Auf der Belegseite der MB-Befürworter wird festgehalten, dass in der internationalen Fachsprache von Fachautoren und -autorinnen die Begriffe „Female Genital Mutilation“ (Verstümmelung weiblicher Genitalien), „Female Circumcision“ (weibliche Beschneidung), „Female Genital Cutting“ (Schneiden weiblicher Genitalien) und „Female Genital Surgeries“ (Operationen weiblicher Genitalien) verwendet werden. Hier wurde nahegelegt, dass in der neueren Literatur der Begriff 'Beschneidung w.G.' deutlich überwiegt.
  • Die Richtlinie zu Belegen formuliert: „Artikel sollen nur überprüfbare Informationen aus zuverlässigen Quellen enthalten. (...) Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte (...) In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter jederzeit unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden.“ Das Hauptlemma ist ein wichtiger Teil des Artikels. Für die Existenz der Bezeichnung „Beschneidung und Verstümmelung weiblicher Genitalien“ existieren jedoch keinerlei zuverlässige Informationsquellen. Dieser Terminus könnte somit jederzeit unter Hinweis auf die Belegpflicht aus dem Artikel entfernt werden.

Verfahren

Die Abstimmung gliedert sich in zwei Teilabstimmungen. Jeder stimmberechtigte Benutzer hat eine Stimme pro Teilabstimmung.

Formale Gültigkeit

Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Entfallen auf Ich nehme das Meinungsbild formal an mehr Stimmen als auf Ich lehne das Meinungsbild formal ab, so ist das Meinungsbild formal angenommen. Wird diese Mehrheit verfehlt, so haben die unter Inhaltliche Abstimmung getroffenen Entscheidungen keine Gültigkeit. Enthaltungen werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt.

Inhaltliche Abstimmung

Hier wird über den Vorschlag zur Umbenennung des Artikels abgestimmt. Enthaltungen werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Der Vorschlag ist gewählt, wenn er mehr als 50 % der zu berücksichtigenden Stimmen der inhaltlichen Abstimmung erhält.

Abstimmung

Formale Gültigkeit

Ich nehme das Meinungsbild formal an

  1. ...

Ich lehne das Meinungsbild formal ab

  1. ...

Enthaltung bezüglich der Gültigkeit

  1. ...

Inhaltliche Abstimmung

Für die Verschiebung nach „Beschneidung und Verstümmelung weiblicher Genitalien“

  1. ...

Für „Beschneidung weiblicher Genitalien“ (Status Quo)

  1. ...

Enthaltung

  1. ...

Auswertung

...

Einzelnachweise

  1. a b Dominique Béguin Stöckli: Genitale Verstümmelung von Frauen: eine Bibliographie. Arbeitsblätter des Instituts für Ethnologie der Universität Bern Nr. 8, 1993.
  2. Vanja Berggren, Gerais Abdel Salam, Staffan Bergström, Eva Johansson, Anna-Karin Edberg:An explorative study of Sudanese midwives’ motives, perceptions and experiences of re-infibulation after birth. Midwifery, 20,4, Dezember 2004, S. 299-311: The most severe form is infibulation (meaning tightening, from Latin fibula), where the clitoris and labia minora are cut away and the raw edges of the labia majora are brought together to fuse, leaving only a very small opening.
  3. Sanaria A. Raoufa, Teresa Ballb, Alison Hughesb, Roger Holderc, Spyros Papaioannoub: Obstetric and neonatal outcomes for women with reversed and non-reversed type III female genital mutilation. International Journal of Gynecology & Obstetrics, 113, 2, Mai 2011, S. 141-143. Zitieren die Definition der WHO: Type III FGM is defined as narrowing of the vaginal orifice with creation of a covering seal by cutting and repositioning the labia minora and/or the labia majora, with or without excision of the clitoris (infibulation).
  4. Christoph Zerm, AG FIDE e.V.: Weibliche Genitale Beschneidung – Zu Umgang mit Betroffenen und Prävention: Deutsche Empfehlungen für Angehörige des Gesundheitswesens und alle weiteren potentiell involvierten Berufsgruppen, Seite 5. PDF-Volltext
  5. Für das Artikelthema existieren verschiedene standpunktabhängige Bezeichnungen, z.B. "Abtreibung", "Abort", "Schwangerschaftsunterbrechung", "Mord am ungeborenen Leben"