„Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2“ – Versionsunterschied

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:Solche Anfragen bitte nach [[WP:AAF]], da wird das schneller bearbeitet. Falls es rechtliche Zeifel gibt, ob Bilder überhaupt nach de-WP gerettet werden dürfen, sollte man aber dennoch hier nachfragen. -- [[Benutzer:Chaddy|Chaddy]] <small>· [[Benutzer Diskussion:Chaddy|D]]·[[Benutzer:Chaddy/Bewertung|B]]</small> - <small>[[Wikipedia:Dateiüberprüfung|''DÜP'']]</small> 17:58, 16. Feb. 2010 (CET)
:Solche Anfragen bitte nach [[WP:AAF]], da wird das schneller bearbeitet. Falls es rechtliche Zeifel gibt, ob Bilder überhaupt nach de-WP gerettet werden dürfen, sollte man aber dennoch hier nachfragen. -- [[Benutzer:Chaddy|Chaddy]] <small>· [[Benutzer Diskussion:Chaddy|D]]·[[Benutzer:Chaddy/Bewertung|B]]</small> - <small>[[Wikipedia:Dateiüberprüfung|''DÜP'']]</small> 17:58, 16. Feb. 2010 (CET)

Die 15 Burdsch-Bilder liegen nun in der [[:Kategorie:Datei:Commonsduplikat]] unter gleichem Namen. Bei der [[:Datei:Dubail21.jpg]] bin ich mir nicht sicher, ob sie wirklich okay ist. Bitte auch bei allen Bildern die Lizenzen überprüfen und ggf. Bildbeschreibungen anpassen. Da in der [[Commons:Category:Buildings in the United Arab Emirates]] und ihren Unterkategorien laut Catscan über 1000 Bilder liegen, hätte ich gern eine Liste der wirklich gewünschten Bilder, denn der zeitliche Aufwand bei dieser reinen Fleißarbeit ist nicht gerade gering. --[[Benutzer:32X|32X]] 01:05, 20. Feb. 2010 (CET)


== Fotomaterial meines Grossvaters (verstorben 1996) ==
== Fotomaterial meines Grossvaters (verstorben 1996) ==

Version vom 20. Februar 2010, 02:05 Uhr

Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2/Intro


Hat das Bild die für de.wikipedia benötigte Schöpfungshöhe? Für meine Arbeit als Commons-Admin habe ich vor, es zu löschen, da es urheberrechtlich geschützt ist und die Schöpfungshöhe für Commons erreicht, siehe Commons:Deletion requests/File:BBC owl.svg. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob man es nicht hier unter {{BildSH-Markenrecht}} hochladen könnte, denn es wird in einem Artikel benutzt. --The Evil IP address 18:58, 13. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Wer der Meinung ist, dass SH gegeben ist, muss das begründen. Das gilt auch für Commons. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:04, 13. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
@Caddy es war in den 80ger Jahre das Markenzeichen, nur nicht ganz richtig nachgezeichnet, hier auf diesem Foto rechts sieht man das Orginal Datei:BBC_Micro.jpeg. Denke mal kein Verlust wenn es gelöscht würde, wenn sollte es auch so gezeichnet werden das es dem Orginal entspricht so aber ohne Wert. --Elab 19:22, 13. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Das ist aber immer noch noch keine Begründung, wo die SH sein soll... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:26, 13. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Wer behauptet die nicht zu sehen, lügt, ist blind oder blöd. 82.113.106.24 22:03, 13. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ok, danke, dann ist es wohl nicht notwendig, sie hier hochzuladen. SH liegt denk ich definitiv vor, das ist schließlich eine Zeichnung einer Eule, nicht simpler Text oder Geometrie. --The Evil IP address 23:48, 13. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Die Löschung war voreilig... Bitte lade das Logo wenigstens hier wieder hoch, es hat nämlich keine SH. @IP: Wenn man keine Ahnung hat, ... du weißt schon... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:00, 14. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Keine SH. Wir sollten uns angewöhnen, in solchen Fällen nicht einfach unbelegte Bauchaussagen zur SH zu treffen. Wer SH sieht, muss hinreichend ausführlich begründen, wieso ein deutliches Überragen gegeben ist. Ich seh da beim besten Willen kein Überragen der durchschnittlichen Leistungen eines Designers --FrobenChristoph 19:47, 14. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Texteinfügung in Zweite Lautverschiebung urheberrechtlich okay?

einmal Versuche ich es noch ... --Saibo (Δ) 16:57, 14. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Von Benutzer:AKGF77 wurde ein langer (fachlich anscheinend korrekter und sehr behaltenswerter) Textabschnitt hinzugefügt.

Ich sprach mit AKG77 auf Benutzer_Diskussion:AKGF77#Zweite Lautverschiebung darüber aus vorerst fachlichen Gründen. Mehr oder weniger durch Zufall wurde allerdings folgendes klar: AKG77 schreibt: "Der Text wurde von den Studenten für die Wikipedia geschrieben. Allerdings wussten sie nicht wie er "technisch" umzusetzen ist. Da bin ich auf Anfrage des Dozenten eingesprungen, wenn ich auch nur rudimentäre Wikipedia-Erfahrung habe"

(Weitere Erläuterungen siehe bitte auf der Benutzer-Disk.; auch ein Kommentar von Benutzer:El bes ganz unten)

Mir ist nicht klar, ob es in der aktuellen Form okay ist. Z.B. weil sich die Studenten evtl. ja nicht bewusst waren, dass sie durch die Veröffentlichung in der Wikipedia einer Verwendbarkeit überall nach GNU-FDL und CC-BY-SA 3.0-de zustimmen. Viele Grüße und Dankeschön! --Saibo (Δ) 21:11, 7. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich sehe da ehrlich kein Problem. Die Aufarbeitung des Stoffs in der Form, wie sie jetzt im Artikel steht, kriegen Germanisten schon im Grundstudium genau so präsentiert. Der Text ist also eher eine Faktensammlung, wo einzelne Autoren nur bedingt schöpferisch tätig werden können. Insofern haben hier einige das, was jeder Germanist während des Studiums vorgesetzt bekommt, zusammengetragen und einer hat es dann in Wiki-Form gegossen. Solange keiner ein Buch abgeschrieben hat, ist der Text imho ok, auch weil die eigene schöpferische Leistung jedes Einzelnen wohl sehr gering ist. --Paulae 12:03, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Paulae, ich danke wenigstens dir für die Einschätzung. Da sich sonst keiner äußert, wird es wohl auch zumindest als "wahrscheinlich okay" angesehen, denke ich. Wahrscheinlich okay ist ja auch meine Meinung - auch wenn es halt nicht ganz sauber ist, so wie es ist. Ich werde AKG77 diese Diskussion auf seiner Disk. verlinken. Viele Grüße --Saibo (Δ) 21:19, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Filmlogo The Village

Hat dieses Filmlogo Schöpfungshöhe (wenn man das Foto darunter wegschneidet)? Könnte man es also mit der Vorlage:Bild-LogoSH hier hochladen? --Katimpe 00:12, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Ja, das Logo selbst kann man hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:40, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Bilderwunsch Schultereisen

Hallo zusammen, hat dieses Zunftwappen der Schornsteinfeger Schöpfungshöhe? --Flominator 10:45, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Eher nein, da es sich ja um Symbolbilder für die Heradlik handelt. Desweitern ist ein Zunftwapen in der Regel doch mehrere 100 Jahre alt. Von daher würde auch pd-alt gehen. Bobo11 10:53, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Noten aus James Bond Theme

Hi, wir würden gern das Bondthema im entsprechenden Artikel anbringen, sind uns aber nicht sicher, ob die Darstellung einiger Noten dem Copyright gerecht wird. Die Diskussion ist hier zu finden. --ðuerýzo ?! 11:19, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Service: es geht um die Anwendung des Zitatrechts auf ein Notenincipit von ca. 6 Takten Länge, und auch dieses nur in der Melodiestimme, nicht im vollständigen musikalischen Satz. (Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier Probleme mit der Anerkennung als Kleinzitat geben sollte.) --FordPrefect42 12:59, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Hinweis: Schau mal auf WP:BR#Bildzitate: Auch wenn ein Bildzitat rechtlich möglich ist, so sollte man doch davon absehen. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:26, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Kennst du Wikipedia:Musikrechte? Ich kenn's nicht, war mir immer suspekt, aber wahrscheinlich ist gerade eine gute Gelegenheit um darauf zu verlinken. :) --Isderion 13:51, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Elastolin-Figuren

Wie sind Elastolinfiguren urheberrechtlich zu bewerten. Ich habe da im Ruhr Museum ein besonders entlarvendes Ensemble fotografiert, möchte mich aber vor dem hochladen absichern. Hier ein bereits von anderer Seite hochgeladenes, harmloses Beispiel.--Wuselig 15:11, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Auf den Commons werden die als Derivate works in der Regel gelöscht: (zB: commons:Commons:Deletion requests/File:Elastolin figures.JPG). Nach deutschem Recht gilt für die Figuren als „angewandter Kunst“ wegen der Möglichkeit des Geschmackmusterschutzes ein sehr beschränkter Urheberrechtsschutz, ausschließlich bei Gestaltungen, die einen höheren schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad als der Durchschnitt aufweisen. Das von dir verlinkten Beispiel ist nmM nicht urheberrechtlich geschützt, bei anderen Figuren kann das aber doch der Fall sein. Das ist eine Einzelfallentscheidung, die im Zweifel in der persönlichen Willkür des entscheidenen Richters liegt. 82.113.121.248 16:20, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Die meisten der Figuren des kleinen Aufmarsches tragen keine individuellen Züge. Nur eine Figur im Hintergrund des Bildes - übrigens die einzige Figur mit beweglichem rechten Arm - ist an Haar- und Barttracht eindeutig zu identifizieren. Ich gehe noch mal in mich, auch aus geschmacklichen Gründen. --Wuselig 10:32, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Fotos aus Museen

Ich habe vor einiger Zeit im Verkehrsmuseum des Deutschen Museums in München ein paar schöne Fotos von Exponaten gemacht. Jetzt hätte ich Verwendung für ein Logo, dass auf einer alten Eisenbahn zu sehen ist (nur das Logo, nicht die Bahn selber). Gehe ich recht in der Annahme, dass ich den Upload unterlassen sollte, da Fotos im Museum laut Aushang "nur für den privaten gebraucht" erlaubt sind? --kingofears¿Disk? 野球 15:26, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Die WMF (Betreiber der Wikipedia) hat eine klare Einstellung zu Versuchen mittels Hausrecht Fotorechte zu verzerren. Sie ignoriert solche Einschränkungen einfach. Allerdings könnte deine Besuchervertrag mit dem Museum dich verpflichten, die gemachten Fotos nur privat zu nutzen, was aber eher unwahrscheinlich ist. Hochladen kannst du die Bilder aber, vielleicht solltest du aber nicht als Urheber der Bilder kenntlich sein. Kragenfaul- 16:12, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich interpretiere das so, dass eine IP das Foto hochladen wird und dabei nicht den Ort der Aufnahme erwähnt. Korrekt? --kingofears¿Disk? 野球 16:20, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Anhand Deiner IP bist du sehr gut lokalisierbar und individualisierbar; das ist die Geschäftsidee der P2P-Abmahnindustrie. Ich würde mich einfach als Benutzer:Verkehrsmuseumsbesucher1 neu anmelden und das Bild als dieser hochladen. Vorher aber die Metadaten der Exif frisieren [kann jedes Freeware-Fototool], da wird nämlich die einmalige Seriennummer deiner Kamera gespeichert. 82.113.121.248 16:24, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Na ja, das klingt ja schon sehr nach illegaler Tätigkeit. Das möchte ich ja auch nicht unbedingt... Schaun mer mal --kingofears¿Disk? 野球 16:26, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Illegal ist das nicht, der Vorschlag der IP ist auch etwas Panikmachend, aber es gibt auch Museen, die entgegen der Rechtslage mal eine Abmahnung versuchen - die P2P-Abmahner erwecken ja teilweise auch den Eindruck von gewerbsmäßigem Betrug. Kragenfaul- 16:31, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Locus classicus: Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, besser als Recht am Bild der eigenen Sache --FrobenChristoph 16:45, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Es gibt ja auch Museen, die es sehr gerne sehen, wenn man in ihnen für die Wikipedia/Wikimedia Commons fotografiert... Gestumblindi 00:33, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Bitte die Datei:Flag_of_Australia_with_Aboriginal_flag_replacing_Union_flag.svg nach de.wikipedia.org rüberretten! --88.76.18.70 23:32, 15. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

So geschehen. ich bitte um eine weitere Prüfung der Übertragung. --Guandalug 00:32, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Bitte die Datei:Flag_of_Australia_with_Aboriginal_flag_replacing_Union_flag.svg auch nach en.wikipedia.org rüberretten! --88.76.18.70 10:12, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Das muss ein en - Admin machen, bitte dort beantragen. --Guandalug 10:14, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Bitte die Datei:Flag_of_Australia_with_Aboriginal_flag_replacing_Union_flag.svg auch nach es.wikipedia.org rüberretten! --88.76.18.70 10:22, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Nein. --Guandalug 10:40, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Warum? --88.76.18.70 10:41, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Weil das - analog zum oberen Antrag - auf es beantragt werden muss? Gilt für jeden weiteren Wunsch entsprechend. Hier nur deWP. --Guandalug 10:44, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Weil es.wikipedia.org den lokalen Upload von Bildern nicht duldet? --88.76.18.70 10:46, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Auf es. gibts schon lange keinen lokalen Upload mehr. --Marcela 10:48, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Dann gehts schon mal gar nicht. --Guandalug 10:50, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Zum Hintergrund auch: n:Google wegen Doodle zum Australia Day in der Kritik und dort genannte Fundstellen. --Matthiasb 10:30, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Presseportal

Zufällig bin ich auf folgenden Link gestoßen: Skoda bietet honorarfreies Bildmaterial zum Modell Superb Combi. Kann man die Bilder hier hochladen? -- AlofokMluvit! 00:21, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich sach mal "Nein" und begründe das mit der dort getroffenen Einschränkung "Für redaktionelle Veröffentlichungen können die Bilder honorarfrei verwendet werden.". Was die WP-Lizenzen fordern ist (nahezu) völlige Freiheit, auch für kommerzielle Zwecke, mit Foto-Änderungen etc. --Guandalug 00:24, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

1:1 Übersetzung

Ist eine weithin 1:1 Übersetzung einer englischen website als URV anzusehen? Konkret geht es um weite Teile des Artikel Cornelius Krahn, die (mehr schlecht als recht) hieraus übersetzt sind. --Concord 02:59, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Nach meiner Erfahrung sag ich: "Ja." Der Artikel muss ganz neu bearbeitet werden. -- AlofokMluvit! 10:33, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Lizenzangaben bitte mal prüfen, diese Karte mit Paint zu erstellen halte ich für fast unmöglich? --Elab 10:00, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich denke nicht, dass es sich um das normale Standart-Paint handelt. Mit diesem "wäre" sowas möglich. -- AlofokMluvit! 10:35, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Links unten auf der Karte findet sich ein gelbes Markenzeichen (?) "REN.. PANFILO". --Brunosimonsara 10:47, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Wo steht was von Paint? --Marcela 10:53, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
unter Metadaten: Paint.NET v3.20 --Elab 10:58, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Aha :-) paint.NET ist aber auch was völlig anderes als das normale Windows-Paint. --Marcela 11:01, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Kann sein kenne mich mit Paint nicht aus, diese Karte gibt es jedoch auch hier:[1] Wenn es alles so seine Richtigkeit hat, dann bitte meine Nachfrage vergessen, sah für mich nach URV aus. --Elab 11:07, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Zum Thema Paint.NET: http://paint.net/ - ansonsten sicher schon überprüfenswert. --Marcela 11:17, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Das ist eine eindeutige URV von Gröden Marketing [2], ich habe SLA gestellt. NNW 11:21, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Bitte die in Burdsch Chalifa verwendeten Bilder nach de.wikipedia.org rüberretten! --88.76.18.70 10:39, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Und wo war da jetzt die Frage zum Urheberrecht? --Max Nörglmoser 16:33, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Das ist eine Admin - Anfrage, denn nur Admins können (meines Wissens) Bilder, die auf commons existieren, in der deWP hochladen. --Guandalug 16:35, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Und die werden auf Commons demnächst gelöscht, weil es in den V.A.E. keine Panoramafreiheit gibt, betrifft also praktisch alles in commons:Category:Buildings in the United Arab Emirates, wo der Architekt 1960 oder später verstorben ist. Also sollte man sie vor der Löschung hierher rüberholen, damit der CommonsDelinker nicht die Artikel verhunzt. --Matthiasb 17:08, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Jo. Muss nur wer machen. Und der "wer" muss Admin sein. (Nein, ich habe dazu aktuell nicht die Zeit...) --Guandalug 17:15, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Solche Anfragen bitte nach WP:AAF, da wird das schneller bearbeitet. Falls es rechtliche Zeifel gibt, ob Bilder überhaupt nach de-WP gerettet werden dürfen, sollte man aber dennoch hier nachfragen. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:58, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Die 15 Burdsch-Bilder liegen nun in der Kategorie:Datei:Commonsduplikat unter gleichem Namen. Bei der Datei:Dubail21.jpg bin ich mir nicht sicher, ob sie wirklich okay ist. Bitte auch bei allen Bildern die Lizenzen überprüfen und ggf. Bildbeschreibungen anpassen. Da in der Commons:Category:Buildings in the United Arab Emirates und ihren Unterkategorien laut Catscan über 1000 Bilder liegen, hätte ich gern eine Liste der wirklich gewünschten Bilder, denn der zeitliche Aufwand bei dieser reinen Fleißarbeit ist nicht gerade gering. --32X 01:05, 20. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Fotomaterial meines Grossvaters (verstorben 1996)

Hallo zusammen, ich habe beim durchsehen alter Fotoalben meiner Großvaters (†1996), diverses Material gefunden, das schon aufgrund seines Alters Interessant sein dürfe.

Soweit ich verstanden habe, habe ich zusammen mit den anderen Erben auch das Bildrecht geerbt.

Ich beabsichtige das Material unter cc-by-sa im Wikipedia und Wikimedia Commons zur Verfügung zu stellen. Aber wie muss das in der Artikelbeschreibung aussehen ?

Bei dem Bild File:Auf der autofaehre nach sylt.png habe ich folgenden Beschreibungstext hinterlegt:

 {{Information
 |Description={{de|1=PKWs auf dem Autozug nach Westerland}}
 |Source=estate of my Grandvater
 |Author=Adolf Thomas Schuff († 1996)
 |Date=1977
 |Permission=
 |other_versions=
 }}

Wäre die Beschreibung so richtig ? Und wie schaut es aus wenn auf dem Fotos andere Personen zu erkennen sind, die aber zwischenzeitlich verstorben, oder aufgrund des Altersunterschiedes nicht wieder zuerkennen sind ?

Vielen Dank

--Starwhooper 18:20, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Bist du der einziger noch lebende Verwanter, deines Grossvaters? Wenn Nein, musst du leider die gesamte Erbgemeinschaft um Erlaubniss bitten, es sei den der Grossvater hat die die Nutzungrechte für die Fotos in seinem Testament vermacht (eher unwahrscheinlich, da dieser Punkt gern vergessen geht beim Testament erstellen). Das muss nicht zwingend schriftlich sein, denn du musst nur sicherstellen, dass keiner deiner ebenfals erbberechtigeten Verwanten (Blutlinie sagt dir hoffentlich was) dich deswegen verklagt. Und das geht bekanntlich am besten wenn man mit den Leuten redet, klar wen die Zusage schriftlich festgehalten wird ist es noch besser. Du must einfach wissen, wenn du die Bilder so hochlädst ohne das du die Zustimmung der anderen Erbberechtigten eingeholt hast, kannst du von diesen verklagt werden. Also mit Mutter oder Vater (jenachdem wessen Vater), so wie deren Schwestern und Brüdern reden (und ggf wenn verstorben deren Kindern), und wenn sie noch lebt Oma nicht vergessen. Ohne Angaben im Testament, erben die Verwertungrechte, der überlebende Ehegatten und die Kindern der Erblassers, gemeinsam als Erbgemeinschaft. PS. Geburtstage und andere Familienfeste sind oft pasende Gelegenheiten für solche Anfragen. -- Bobo11 20:48, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Danke für die schnelle Antwort. Der Großvater ist der Vater meines Vaters. An den Nachkommen gibt es nur noch meine beiden Geschwister und unsere Mutter. - Es besteht also keine Gefahr das mir jemand die Nutzungsrechte streitig macht.
Bleibt noch die Frage wie ich dies in den Bildern angeben muss. Läuft das über den gleichen Weg als wenn ich die Bilder selber erstellt hätte ? Und kann ich meinen Großvater in der Beschreibung unterschlagen ?--Starwhooper 18:09, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Nein, deinen Grossvater sollte du nicht unterschlagen, denn er ist und bleibt Urheber. Diene Idee oben ist schon mal brauchbar, aber besser wäre wenn du die Lebensdaten zumidest mit Geburtsjahr ergänzen würdest (PS: du darfst auch in deutsch hochladen). Am besten läd du die Bilder mit dem Standartformular [3] hoch, da muste zwar bissel mehr schreiben, aber was solls. Von Vorteil wäre auch wenn du dem OTRS-Team eine Nachricht zukommen läst (ruhig diese Diskuion hier mitverlinken) wo du die hier beschreibene Umstände umschreibst. Dabei darfst du ruhig ind Detail gehen. So die genauern Lebensdaten deines Grossvaters, für Beschreibung reicht Jahr, zum verstellen ob es exakt diese Person ist ist natürlich gebrutsdatum und Todestag von Vorteil. Auch hilft es wenn du die vollstädigen Namen aller Erbberechtigten nennst (Name deines Vaters deiner Geschwister und auch deiner). Die sind zur Verschweigenheit verpflichtet, hilft aber ungemein bei unberechtigten Klagen. Dann kast du die Nummer die du dann erhälst unter Freigabe eintragen, und musst nicht immer ellenlagen Erkläreungen abgeben. Bobo11 20:55, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Pressefotos

Moin, der Pressesprecher der Landesbühne Niedersachsen Nord hat mich auf explizite Anfrage per Mail zu Fotos für die Wikipedia auf die im Internet von der Bühne veröffentlichten Pressefotos verwiesen. Im Anschreiben habe ich explizit auf diesen Link zu Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 hingewiesen. Über die Linkkette Überschrift "Pressefotos" gelangt man hier zu den in Frage stehenden Fotos. Inwiefern können die Fotos nun für Wikipedia/Wikicommons verwendet werden und welche Einträge sind dort zu tätigen? -- Tirkon 23:51, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

gar nicht; Pressesprecher soll eine offizielle Freigabemail an permissions-de@wikimedia.org schicken. So sieht's eher so aus als hätte der Pressesprecher das nicht verstanden, wobei möglicherweise die Anfrage ("für Wikipedia") impliziert, dass die Dateien dann nur auf Wikipedia liegen und ansonsten nicht frei sind. Das Impressum macht auch nicht gerade den Eindruck als wären sie scharf drauf die Bilder freizugeben. Siehe auch Wikipedia:LFA#Bei_welchen_Dateien_muss_ich_etwas_besonderes_beachten.3F. --Isderion 00:10, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Am besten bittest du den Pressesprecher zudem, sich vor einer Freigabe mit der Rechtsabteilung des Theaters kurzzuschließen. Ich bezweifle, dass er überhaupt die Kompetenz hat, Bilder freizugeben. Pressebilder sind eben für die Presse gedacht, im Zuge aktueller Berichterstattung, und nicht für eine freie, kommerzielle Nutzung, die in dem Fall auch eine freie Bearbeitung des Bildes erlaubt. --Paulae 00:17, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Seite ist so hoffnungslos veraltet - da steht zB immer noch drin, dass der Import von CC-Texten unzulässig sei. Sollen wir das leeren, löschen oder mit einem Diese Seite stellt den Zustand von prä 2007 dar, der Inhalt dieser Seite entspricht den Lizenzbedingungen der Wikipedia nicht mal ansatzweise! Hinweis versehen? 82.113.106.24 08:48, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Wie wär’s mir verbessern? ;-) ireas (talk’n’judge - DÜP) 08:52, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Titelblatt einer Borchert-Erstausgabe (1947)

Hallo liebe Mitstreiter,

auf Commons findet sich ein Scan der Titelseite einer modernen Ausgabe von Wolfgang Borcherts Drama Draußen vor der Tür (Datei:Wolfgang Borchert Draussen vor der Tuer.jpg); die Lizenz ist {{PD-ineligible}}. Wenn dies legal ist, kann ich dann nicht auch ein Scan des ebenfalls sehr einfach gestalteten Titelblattes der Erstausgabe unter dieser Lizenz hochladen? Siehe Bild des Titelblatts. Im Gegensatz zur Titelseite der modernen Ausgabe, deren dokumentarischer Wert gering ist, wäre das Titelblatt der Erstausgabe ja eine ganz nette Illustration für unseren Artikel. Oder erreicht das Titelblatt der Erstausgabe doch eventuell die nötige Schöpfungshöhe, so dass ein Hochladen nicht ratsam ist?

Und: Falls das Hochladen möglich ist: Muss ich den Stempel der Stadtbücherei (Vorbesitzer) unkenntlich machen?

Vielen Dank für Eure Meinung und Hinweise, beste Grüße, --Aristeas 15:19, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo Aristeas!
Also Schöpfungshöhe hat das verlinkte Bild auf keinen Fall – zumindest hier auf de; auf Commons dürfte es aber auch gehen. Der Stempel ist ebenso kein Problem.
Viele Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 15:35, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich meine sogar, dass Reclam-Cover mal irgendwo als Beispiel für Titel ohne Schöpfungshöhe angeführt waren. Stempel könnten auf Commons je nach Gestaltung allerdings problematisch werden, nicht aber, wenn der Stempel nur Text enthält. -- Yellowcard 17:28, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Hallo ireas und Yellowcard, vielen Dank für Eure Hinweise! Ich warte noch ein bisschen ab, ob irgendjemand eine andere Meinung vertritt (ja? bitte melden!); falls nicht, lade ich das Bild hoch … --Aristeas 20:09, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Für de und Commons tauglich. Stempel sollte schon aus optischen Gründen entfernt werden --FrobenChristoph 21:00, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo FrobenChristoph, danke für Deine Stellungnahme! Über die „optischen Gründe“ kann man streiten: ich würde den Stempel wegen seines dokumentarischen Wertes erhalten (er dokumentiert die Provenienz des Buches). Dennoch werde ich ihn entfernen bzw. unkenntlich machen, um jegliche rechtliche Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. --Aristeas 10:08, 19. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Portraitfotos von Hochschuldekanen von den Universitätswebseiten

Ich bearbeite z.Z. einen Artikel über eine deutsche Universität. Ich überlege bei der Auflistung der Fachbereiche, in der der Name des jeweiligen Dekans genannt wird, das jeweilige Portraitfoto das auf der Internetpräsenz der Hochschule angeboten wird mit einzufügen. Ich bin mir aber wegen der Urheberrechtsfragen unschlüssig: Zum einen frage ich mich, ob die Bilder nicht gemeinfrei sind da sie von Mitarbeitern der Universität und somit von einem Teil einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erstellt wurden, zum anderen weiß ich nicht, an wen ich mich wenden soll um die Freigabe der Bilder für die Wikipedia zu erfragen. Sind UniProfs = Öffentliche Hand oder sind sie eine Art "Freier Angestellter"? ich brauche da ein wenig Aufklärung. Ich danke euch für eure Antworten! -- Hannesbr100 18:32, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Nein, die Bilder sind nicht per se gemeinfrei.
Ich denke mal, daß die Professoren eine gute Anlaufstelle sind. Du brauchst am Ende eben eine Freigabe das Nutzungsrechteinhabers bzw. Urhebers. Und den wird Dir der Professor wahrscheinlich mitteilen können.
Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 19:18, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Danke sehr für deine Antwort, aber ich wüßte es gern genauer. Unter welcher Lizenz stehen solche Bilder? Muss ich mich an die Profs und an die Universitätsverwaltung wenden? Schließlich liegen die Bilder ja auf der Website der Uni. -- Hannesbr100 13:28, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Das kann man nicht aus der Luft gegriffen sagen.
Du mußt Dich an den Urheber wenden. Und wenn nicht dabei steht, wer der Urheber ist, dann eben an jemanden, der Dir das sagen kann – das kann sowohl die Univerwaltung als auch der Prof sein. Faustregel: einfach mal fragen.
Und unter welcher Lizenz die Bilder stehen, kann man auch nicht einfach so sagen – das kommt immer drauf an. Auch hier kann Dir der Urheber nähere Informationen geben.
Viele Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:33, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ahh! Achso ist das. Gut, dann werde ich mich mal an einen Sekretär eines Dekans wenden. Nehme dann am besten gleich den der rechtswissenschaftlichen Fakultät - da lassen sich die weiteren Fragen dann klären. :) Grüße -- Hannesbr100 18:03, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

URV? --Flominator 19:51, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Meine Meinung: Panoramafreiheit, da das Poster dort für seine Lebensdauer (d.h. dauerhaft) dort angebracht ist. Das Poster wurde wohl zu keinem anderen Zweck als zum Ankleistern dort verwendet, nachdem es wieder abgenommen wird, wird es wohl direkt in den Müll wandern. IMO daher: keine URV. -- Yellowcard 19:55, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
„Der Kommentar von Schricker verneint die Panoramafreiheit bei in Schaufenstern oder Schaukästen ausgestellten Werken, bei Plakaten an Litfaßsäulen und Spruchbändern an Häusern.“ (Panoramafreiheit) Dieser Fall ist IMHO analog zur Litfaßsäule, also keine FOP. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 19:59, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
OK, überzeugt. Ich finde das Kriterium "bleibend" immer schwierig zu beurteilen. Zum Beispiel finde ich auch das Urteil zum Verhüllten Reichstag überraschend. ;-) -- Yellowcard 21:39, 17. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Der Reichstag ist überraschend - aber so ist nunmal die Rechtssprechung. Schricker ist eindeutig, keine Panoramafreiheit. --Marcela 13:52, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ist das kein amtliches Werk? (Verwendung des Wappens im Logo) --Matthiasb 14:09, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
„Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.“ (WP:BR#Amtliche Werke) Ergo kein Amtliches Werk. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 14:42, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Leute! Das ist ein Veranstaltungsplakat! Die Staatliche Schlösser... sind kein Amt! Das sind Stiftungen. --Marcela 23:12, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Sag ich doch … ^^ ireas (talk’n’judge - DÜP) 23:18, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Hab LA auf Commons gestellt, bitte beteiligen. --Marcela 23:37, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Nun gelöscht. — Raymond Disk. 10:19, 19. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Das ist zwar auf commons, aber das würde doch so bei uns nicht durch gehen. Zum einen ist es zweifelhaft ob der Autor eines Buches das Bild überhaupt freigeben kann, zum anderen ist die Einschränkung auf commons auch irgend wie doof. Meinungen? Müssen wir das Bild aus dem Artikel entfernen? Ist ein Commonsadmin da der sich berufen fühlt etwas zu tun?--134.2.3.102 12:46, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Also hier auf de würde ich das auf jeden Fall DÜPen. Eine Freigabe des Buchautors hilft da relativ wenig … (Zudem ist „permission to publish on Commons“ != „freie Lizenz“.) Was Du mit Einschränkungen meinst, ist mir hingegen nicht ganz klar – habe ich da etwas überlesen? Komisch ist auch, daß unter „Andere Versionen“ Bild-GFDL steht. Also ich würde das hier aus dem Artikel entfernen und auf Commons das der DÜP Entsprechende tun (deletion request?). Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:07, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Mit Einschränkung meine ich genau den Satz: „permission to publish on Commons“. Ich hab grad festgestellt, das hat ein Autor von hier hochgelanden, ich sprech ihn mal an.--134.2.3.102 13:35, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Oh, und ich habe gerade ein deletion request gestartet und das Bild aus de entfernt ^^ ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:41, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Zu sehen ist auf dem Bild eine Großaufnahme von einem Kindergesicht. Ich habe die Datei wegen Recht am eigenen Bild und fehlendem Einverständnis des Erziehungsberechtigten gelöscht. Der Hochlader gibt nun an, die Einwilligung zu haben. Bild wurde auf Pestalozzi-Stiftung_Hamburg verwendet. Glauben wir die Freigabe augrund der Aussage des Hochladers? Brauchen wir eine Freigabe ans OTRS vom Hochlader? Brauchen wir eine Freigabe ans OTRS der Eltern?

Grüße jodo 16:30, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo jodo! (Ich habe mir erlaubt, Deine Unterschrift zu versetzen)
Wo gibt er das denn an? Kannst Du vielleicht den Wortlaut posten?
Eine Freigabe ans OTRS ist leider nicht möglich – das OTRS nimmt keine RaeB-Freigaben mehr an. Insofern befürchte ich, daß es wohl bei einer Löschung bleiben muß :-/
Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 16:38, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Das wusste ich zB. noch nicht. Die Formulierung lautet "Die Pestalozzi-Stiftung Hamburg hat dieses Bild mit Genehmigung der Eltern an mich weiter gegeben und zur Benutzung frei gestellt." jodo 16:51, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Heute frisch reingekommen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat mit Az. 5 U 12/09 entschieden: die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg darf KEINE Gebühren für kommerziell genutzte Fotos ihrer Parkanlagen und Gebäude erheben. (mehr dazu + die Vorgeschichte) --Martina Nolte Disk. 20:24, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Gute Entscheidung. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:53, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Verstehe ich das richtig, daß somit die Parkanlagen als öffentlicher Verkehrsraum im Sinne der Panoramafreiheit betrachtet werden können bzw. in diesem Urteil als solche betrachtet werden? Laut Artikel waren Fotografien von der Straße aus zuvor auch schon toleriert (was natürlich rechtlich nichts Neues ist ;)). ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:03, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Wir sollten zunächst die Urteilsbegründung abwarten, bevor wir mit solchen Spekulationen uns selbst verwirren. :D -- Yellowcard 21:08, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich denke, es geht dabei weniger um Panoramafreiheit (die greift hier eh nicht, da die Schlösser aufgrund ihres Alters längst gemeinfrei sind). Es geht dabei eher um´s Hausrecht in (halb-)öffentlichen Anlagen wie eben den Schlossgärten und ob man dort Fotografien verbieten darf (in Innenräumen darf man das ja). -- Chaddy · D·B - DÜP 21:16, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Naja, die aktuelle Parkgestaltung und -planung ist jeweils jünger als 70 und wäre urheberrechtlich geschützt.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 21:24, 18. Feb. 2010 (CET) P.S.: Bei Ablehnung von Ansprüchen müssen alle denkbaren Anspruchsgrundlagen (also inklusive Urheberrecht) abgeklappert werden. Aber die Gründe sollten in der Tat abgewartet werden.--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 21:27, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ob die aktuelle Parkgestaltung genug eigenes Werk ist, um sich von Linné abzuheben, ist auch diskussionswürdig ;) --Marcela 23:08, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Jedenfalls ein Richter mit Bodenhaftung und Humor zugleich: "Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich." --Martina Nolte Disk. 23:01, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Das ist auf jeden Fall einen Artikel wert, Caroline-Urteile gibts ja auch. Schricker 5 kommt wohl erst 2011 oder 2012, darauf müssen wir nicht warten. --Marcela 23:06, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Auszug dazu aus der Berliner Zeitung, S. 34, von heute unter der Überschrift "Kostenlose Fotos von Sanssouci. Gericht: Gebühr für Aufnahmen nicht zulässig" (leider ist der Artkel nicht online im Textarchiv der Zeitung).:
  • "Fotoaufnahmen der preußischen Schlösser dürfen ohne Einschränkung gewerblich genutzt werden. In seinem am Donnerstag verkündeten Urteil wies das brandenburgische Oberlandesgericht eine Klage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ab, die Fotografen Auflagen erteilen wollte. (Az.: 5 U 12/09, 5 U 13/09, 5 U 14/09) [...] Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es kein Vorrecht des Eigentümers gebe, das Bild seines Eigentums zu verwerten. Fotografen und Filmemacher hätten vielmehr das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus ihren Fotos und Filmen zu ziehen. "Andernfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich." [...] Wer nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, könne den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen zum Sichtschutz treffen, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. Dies sei jedoch im Fall der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten nicht möglich, da ihre Anlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssten. Besucher der Parkanlagen seien auch nicht durch die Parkordnung dazu verpflichtet, gewerbliche Aufnahmen zu unterlassen. [...] Die Stiftung sei zwar als Privtaeigentümerin anzusehen, erfülle aber einen öffentlichen Auftrag. Das Eigentum an Gebäuden und Grundstücken allein reiche deshalb nicht aus, um eine gewerbliche Nutzung der Aufnahmen zu verbieten. Mit den Gebühren, die Nutzer von Aufnahmen an die Agenturen bezahlen, werde das Urheberrecht an den Bildern abgegolten, nicht die Nutzung des Eigentums der Stiftung [...].
Laut Artikel überlegt die Stiftung, Revision einzulegen. --Lienhard Schulz Post 15:53, 19. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
In meinen Augen sagt das Urteil nicht wirklich viel aus. Es bleiben noch einige Fragen offen. -- Yellowcard 17:46, 19. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Das Bild wurde von dieser NASA Seite hochgeladen. Es befindet sich jedoch auch im Bildarchiv der Solar System Exploration Seite der NASA. Dort ist es mit dem: Image Credit: NASA/JHUAPL versehen. Da JHUAPL für das Applied Physics Laboratory steht, frage ich, ob das Bild gelöscht werden muss, und wenn es verwendet werden darf, ist der Lizenzbaustein dann richtig?--Uwe W. 22:02, 19. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]