Diskussion:Schwangerschaftsabbruch

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von WerWil in Abschnitt Ende des Anwendungsbereichs der §§ 218 ff. StGB
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Vorlage:Keine Auskunft

Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruches

Ein Schwangerschaftsabbruch in der BRD unter der psychosozialen Indikation wird in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen, d. h. ein Schwangerschaftsabbruch ist unter dieser Indikation keine Leistung einer gesetzlich und oft auch nicht einer privaten Krankenkasse. Vielmehr wird den Krankenkassen vom Bundesland jeweils die Aufgabe übertragen zu prüfen ob die soziale Voraussetzungen vorliegen (z.B. mangendes eigenes Einkommen etc. (jeweils im Zuge der Veränderungen in der Sozialgesetzgebung angepaßt)) zur Kostenübernahme aus dem Landeshaushalt. Für diese Überprüfung bekommen die prüfenden Stellen z.B. Krankenkassen einen Verwaldungsaufwand bezahlt. Diese Regelung gilt nicht nur für gesetzlich Krankenversicherte sonder auch für Privatkassenversichert und auch für Nichtversicherte z.B. Ausländer,

-- Dr. med. Johann Henrich217.251.190.140 22:15, 22. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Das steht so im Artikel.--WerWil 20:15, 1. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Mehrlingsschwangerschaft

Der selektive Schwangerschaftsabbruch bei hohen Mehrlingsschwangerschaften fehlt. (Mehrlinge). Schwangerschaft mit Elflingen: http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/archiv/.bin/dump.fcgi/1996/1220/none/0035/index.html -- 92.117.33.97 11:38, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Christentum

Der Ausdruck ist falsch: "Befürworter der Abtreibung". So etwas gibt es nicht, das wären ja Personen die bei JEDER Schwangerschaft einen Abbruch befürworten würden. Was gemeint ist: Befürworter DES RECHTS auf einen Schwangerschaftsabbruches, bzw. Befürworter auf das Recht "abzutreiben".

Der Satz "Das Neue Testament behandelt das Thema nirgendwo ausdrücklich" gehört aus dem Abschnitt "Antike" genommen, und an ERSTER Stelle in den Abschnitt Christentum eingefügt. Dorthin gehört er, oder galt das NT nur in der Antike und heute nicht mehr! Auch falsch: "Im Christentum werden Schwangerschaftsabbrüche" ... es muss lauten "Im HEUTIGEN Christentum werden..". Denn das NT kennt keine einzige Stelle, wo Schwangerschaftsabbruch genannt wird, obwohl es bereits damals Mittel gab, einen Abort zu erreichen.

Frühe, nicht-biblische Texte oder Briefe zwischen Gelehrten zählen nicht zur Bibel, es handelt sich um Einzelmeinungen von Gelehrten, statt um die Meinung von Jesus. Das wird im Text nicht sehr ersichtlich. Jesus von Nazaret hat nichts zu Schwangerschaftsabbruch gesagt, auch das NT sagt nichts dazu. Erst spätere Theologen taten hier - ihre eigenen - Ansichten kund und brachten sie ein. Das wird im Artikel nicht deutlich. Bis 1945 forderte die Kirche die Todesstrafe und prägte das Wort "Mord" für Schwangerschaftsabbruch, während sie gegen den Nationalsozialismus, die Judenverfolgung und Judenmord nur wenig tat.

Soviele Meinunungen von Theologen werden angeführt, bei Abschnitt "Neuzeit bis Gegenwart" fehlt die Meinung des berühmten Eugen Drewermann: "Die Kirche hat weder das Recht noch die Pflicht, festzusetzen, was ein Verbrechen, wer eine Verbrecherin ist" Jesus wollte diese Kirche nicht Drewermanns Kritik an der Exkommunikation wegen angeblichen "Mord", an dem Ausschluss von den "Gnadenmitteln". Jesus predigte ständig Verzeihen, Güte, Nachsicht. Der "strafende Gott" vor dem "man" sich zu fürchten hat, der stammt aus dem AT. Dann kam die große Revolution, durch Jesus: Der "verzeihende Gott"! Er kam mit Jesus, siehe NT, (Jesus sprach: "fürchtet euch nicht"). Die Kirche NACH Jesus hat das aber etwas ignoriert und wieder rückgängig gemacht, vor allem im Mittelalter, das Angstmachen und die Strafen wieder eingeführt, weil das ziemlich praktisch war und Macht verprach. Der "Freikauf von Sünden" z.B. brachte ihr finanzielles Einkommen. Das Thema Christentum und Schwangerschaftsabbruch ist groß genug, einen eigenen Hauptartikel anzulegen. Es ist sehr missverständlich und einseitig abgehandelt in diesem Artikel -- 92.117.194.71 13:34, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Immer mit der Ruhe. Der Satz "das NT behandelt das Thema nicht" kann schon aus dem Abschnitt Antike raus und in den Abschnitt Christentum rein, aber was gibt Dir bitte den Anlaß, "an erster Stelle" in Großbuchstaben zu schreiben, als ob die Erlaubnis der Abtreibung, die im NT nämlich auch nicht steht, jemals Position des Christentums gewesen wäre. Was Du da über strafenden Gott und verzeihenden Gott schreibst, mag zwar im richtigen Kontext ganz gut in eine Predigt passen, kann aber auch ganz schnell mal markionistisch interpretiert werden. (Auch Elija erfuhr sein "Fürchtet euch nicht", auch David zwar eine Strafe, die auch noch theologisch problematisch ist, aber danach die Vergebung.) Die Verwechslung von "Verzeihung" mit "Gut und Böse ist wurscht" wird dadurch nicht richtiger, daß sie weit verbreitet ist. Wenn Du Dich auf Eugen Drewermann berufst, ganz ehrlich, dann tust Du mir leid - und das sage ich nicht einmal in erster Linie als der Katholik, der ich bin, sondern einfach als ein Freund von klarem Denken, für das Drewermann ja nicht gerade berühmt ist.--84.154.122.118 17:16, 29. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Änderungen und Bemerkungen 26. Sept. 2009

  • Abschnitt über Frühkomplikationen eingefügt.
  • Langzeitfolgen, Frühgeburten: Text korrigiert und ergänzt auf Basis des Originalartikels anstelle des eher tendenziösen und nicht ganz korrekten Berichts in Die Welt.
  • Christentum: Hinweis auf Stellungnahme SEK eingefügt.
  • Weltweite Situation: Ich habe das Zitat von Fiala wieder eingefügt. Es ist im Artikel in der Frankfurter Rundschau belegt. Die Aussage wird im selben Artikel auch von der Pro Familia Vertreterin bestätigt. Die gleiche Aussage findet sich ausserdem in einem Artikel von Martine Dondénaz et al. in der Schweiz. Ärztezeitung vom 17. Januar 1996, S. 103.
  • Diverse kleinere sprachliche Verbesserungen und Präzisierungen.

Deutschland/Besonderheiten: Die Aussage zu hirntoten Schwangeren scheint mir unglaubhaft, müsste belegt werden. Die Abschnitte über Singer und die Frauenbewegung sind nicht ausgereift. Benötigen Überarbeitung. --Zollikofen 19:08, 26. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Ende des Anwendungsbereichs der §§ 218 ff. StGB

... Dies wird insbesondere mit der hohen Gefährdung und Schutzbedürftigkeit des Kindes von diesem Punkt an begründet.[[[BGH]], Az.: 1 StR 665/83 vom 7. Dezember 1983, BGHSt 32, 194 (197)[1] unter Berufung auf Lüttger (s. o.), JR 1971, S. 133 (134 f.).]

Die Referenz belegt die Aussage nicht. Die Aussage ist so auch m E. sinnlos, da es ja hier letztlich um die Frage geht, ab wann juristisch überhaupt ein Kind vorliegt. In der Referenz wird ein besonderer Schutz gar nicht thematisiert und keine sachliche Begründung des "Lebensbeginns" vorgenommen. Dieser wird allein aus dem Gesetzestext §217 übernommen. Es geht nur um die Definition des Geburtsvorganges.--WerWil 20:12, 1. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Darf ich die Aussage damit als unbelegte Wertung betrachten?--WerWil 01:36, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Hm, mit dem Beginn des Anwendungsbereichs des § 217 StGB endet allerdings der anwendungsbereich des § 218 StGB...--MfG Kriddl Auf ausdrücklichen Wunsch: Kriddlmitdreckbewerfstelle 09:11, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Da kann ich den Zusammenhang zu der oben zitierten Aussage nicht erkennen.--WerWil 01:03, 14. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Grammatikfehler (erl.)

bei Kolumbien:

das Mädchen war aufgrund ihres Alters

schlage vor: das Mädchen war aufgrund seines Alters (nicht signierter Beitrag von 93.82.196.162 (Diskussion | Beiträge) 15:10, 5. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

erl. --Atlan Disk. 21:51, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

abruptio / interruptio

ich möchte da nicht allzu viel Gewicht drauf legen. Aber immerhin: "interruptio graviditatis" ist im medizinischen Fachjargon immer noch sehr gebräuchlich, nicht umgangssprachlich. Siehe in google unter diesem Stichwort. "abruptio" ist eher neueren Datums. Vielleicht könnte man schreiben: "abruptio (früher interruptio) graviditatis, auch abortus artificialis. Umgangssprachlich ..." --Zollikofen 15:59, 6. Okt. 2009 (CEST)Beantworten