Gary L. Francione

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Francione bei einer Tagung an der Universidad de la Rioja, Spanien 2010.

Gary Lawrence Francione (*1954 ) ist ein US-Amerikanischer Rechtsprofessor und Autor.

Er hat sich vorwiegend mit Beiträgen zur Diskussion um Tierrechte hervorgetan und war nach eigener Aussage der erste, der es an einer US-Amerikanischen Rechtshochschule lehrte.[1] Seine Arbeiten konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Thesen, dass (1) der Status nichtmenschlicher Tiere als Eigentum anderer aufzuheben sei. Den Veganismus erachtet er dabei als eine moralische Minimalforderung aller Bemühungen, dies zu erreichen. (2) Meint er, dass Tierrechts- und Tierschutzansätze scharf zu unterscheiden seien: Alle größeren Organisationen, die sich „für Tiere“ einsetzen, seien in dieser Unterscheidung uneindeutig oder inkonsequent. An einem Tierschutzansatz kritisiert er insbesondere, dass, ungeachtet der Art des Gebrauchs nichtmenschlicher Tiere, ihr Gebrauch an sich unmoralisch sei. Dadurch, dass man „Tierausbeutung“ zu regulieren versuche, verfestige man das Paradigma, nichtmenschliche Tiere als Mittel zu menschlichen Zwecken zu gebrauchen. Man schaffe unnötigen Anlass, Tierschutzkonzessionen der tiernutzenden Industrie und deren Produkte fälschlicherweise positiv zu bewerten, was der Effizienz der Tierindustrie letztlich zugute komme.

Für eine Begründung von Tierrechten erachtet Francione ausschließlich das Kriterium der Empfindungsfähigkeit als relevant, mit der, wie er argumentiert, ein Selbstbewusstsein und ein Interesse am eigenen Leben einhergehen. Er verwirft den Ansatz Peter Singers, demzufolge das Interesse am eigenen Leben an kognitive Eigenschaften, die über Empfindungsfähigkeit hinausgehen, gekoppelt ist.

Legal Welfarism

Er argumentiert ferner, dass an ausgehend von der klassischen Tierschutzposition, also der Position, dass man nichtmenschlichen Tieren nicht „unnötig“ Leid zufügen dürfe, für die Praxis eine Tierrechtsforderung ableiten könne: Die in Tierschutzgesetzen angestrebte Interessenabwägung, wonach bestimmt werden soll, welches Leiden „unnötig“ und welche Behandlung „human“ ist, sei aufgrund der Ungleichheit der Parteien durch den Status nichtmenschlicher Tiere als Eigentum bereits vorentschieden: Damit es normativ zu einer von Interessenabwägung kommen könne, müssten beide Konfliktparteien sich auf entsprechende Rechtsgüter berufen können. Dadurch, dass nichtmenschliche Tiere keine (Grund-)Rechte hätten und sich Nutzende auf das Grundrecht an ihrem Eigentum zurückziehen können, komme eine solche Abwägung praktisch nur dann zustande, wenn das zugefügte Leid keinen Wirtschaftlichen Nutzen nach sich ziehe.

Für diesen Sachverhalt prägte er in Animals Property and the Law den begriff des Legal Welfarism.

Kritik an der „Tierrechtsbewegung“

Francione gilt als Kritiker der sogenannten Tierrechtsbewegung, wofür er teilweise scharf angegriffen wird. Er hebt grundsätzliche Missverständnisse der Theorie der Tierrechte bei praktisch allen Organisationen hervor, die sich nach ihrem Selbstverständnis für Tierrechte einsetzen. Er führt das einerseits darauf zurück, dass die langfristigen Forderungen dieser Organisationen keinen Tierrechten entsprechen, meint jedoch weiter, dass verbleibenden Organisationen, die offen anerkennen, dass Tieren Grundrechte zugesprochen werden müssen und viele Praktiken ungeachtet ihrer konkreten Ausgestaltung an sich abzuschaffen sind, diese Organisationen gleichzeitig Tierschutzmaßnahmen als ein legitimes sowie effektives Mittel zum Erreichen ihrer nominell abolitionistischen Ziele auffassen.

New Welfarism

New Welfarism

Für dieses letztere Phänomen prägte er in den Begriff „New Welfarism“, was sich vielleicht mit „Neuer Tierschutz” übersetzen lässt.[2] Seine Kritik am new Welfarism geht sowohl von einer ethischen Position aus, als auch von der Ansicht, dass Tierschutzforderungen sich praktisch als zahnlos erwiesen hätten.

In RWT entwickelt er 5 Kriterien für eine New Welfarist Position:

  1. Die New Welfarists weisen eine Tierethik zurück, die nichtmenschliche Tiere als bloße Mittel zu menschlichen Zwecken sieht: Auf irgend eine Art und Weise beinhaltet ihre Position als langfristiges Ziel die Abschaffung des Eigentumsstatus' nichtmenschlicher Tiere und das Etablieren subjektiver Grundrechte.
  2. Sie glauben, dieses langfristige Ziel könne keine direkte Umsetzung in eine politische Praxis finden.
  3. Aus (2) leiten new Welfarist ab, dass nahezu jede Tierschutzforderungen ethisch vertretbar sei, auch wenn sie den Eigentumsstatus nichtmenschlicher Tiere nicht in Frage stellt oder ihn bestätigt. Tierschutzmaßnahmen seien Tierrechtsmaßnahmen.
  4. Sie erachten Regulationen der Tiernutzung als gerechtfertigt und notwendig und meinen, Tierschutzgesetzgebungen würden in kausaler Art und Weise langfristig Tierrechte hervorbringen.
  5. Sie weisen Vorwürfe der moralischen Inkonsitenz zurück, dass die Regulierung der Tiernutzung und eine Abschaffung derrselben zu einander im Widerspruch stünden.

Die theoretischen Ursprünge des New Welfarisms' sieht Francione in den Schriften Peter Singers. Singer et alii würde durch die Verwendung des Begriffs der „Tierrechte“ erheblich zur Verwirrung und zu Verwechslungen der Positionen beitragen. Singer selbst lehnt ein Konzept, von Grundrechten explizit ab.[3] Führende TieraktivistInnen wie Henry Spira oder Ingrid Newkirk berufen sich auf Singer und gestalt(et)en ihre Aktivitäten nach seinen Maximen. Beide weisen andererseits Tom Regans Position, die klassischer deontologischer Gegenentwurf zu Peter Singers Tierrechtsposition gilt, zurück.

Kritisch merkt Francione zu Singer an, dass das praktische Kriterium Ausbeutende und Tierbefreiende danach zu unterscheiden, ob sie „Mitgefühl“ für nichtmenschliche Tiere aufbrächten, zu schwach ist um eine Trennlinie zu erhalten. Ausbeutende und Emanzipierende würden dadurch praktisch ununterscheidbar. Dass Tierschutzreformen zu Abolitionismus geführt hätten, (Siehe Punkt 4) sieht er als praktisch widerlegt an. Dass es zu einer abolitionistischen Theorie keine effiziente Praxis geben könne, (Punkt 2) weist er in einem konstruktiven Argument zurück. (siehe dazu den Abschnitt Eigener Ansatz)

Single-Issue-Campaigns

Einen weiteren Kritikpunkt führt er gegen Einzelthema-Kampagnen (Single-Issue-Campaigns SICs) ins Feld. Das sind Kampagnen, die etwa für (Ovo-Lacto-) Vegetarismus werben oder sich gegen einen hervorgehobenen Aspekt der Tiernutzung, wie die Wildtierhaltung in Zirkussen oder Pelz richtet, ohne dabei deutlich zu machen, dass Tiernutzung an sich und in allen Bereichen moralisch inakzeptabel sei. Er begründet seine Kritik daran damit, dass man durch die Hervorhebung wenigstens implizit aussage, der hervorgehobene Aspekt sei ethisch unterscheidbar von anderen Formen der Tiernutzung. Ferner entstünde durch Zielverschiebungen und Uneindeutigkeiten der falsche Eindruck, die Tierrechtsbewegung hätte eine geheime Agenda. SICs würden zudem von Tier-Organisationen zu deren wirtschaftlichen Vorteil instrumentalisiert, indem sie vermeintliche Lösungen zu Einzelproblemen „verkauften und Spenden von Menschen, die Tieren helfen möchten, einnehmen, diese Mittel aber nicht für Kampagnen verwenden, welche die Nutzung von Tieren in Frage stellen.

Das vergleichende Gegenargument, dass beispielsweise Kampagnen gegen Kindesmisbrauch nicht aussagen würden, man könne Vergewaltigungen an Erwachsenen rechtfertigen, weist er mit der Begründung zurück, die Probleme im Tierrechtskontext hätten eine zu unterscheidende soziologische Struktur: Der allgemeine Diskussionstenor im Tierrechtskontext sei, im Gegensatz etwa zu sexuellem Missbrauch, kein abulitionistischer und Fokussierungen auf Teilthemen hätten daher die entsprechenden Effekte.

„Wenn [z. B. Kindesmissbrauch], [z. B. Vergewaltigung] und [z. B. Folter] sämtlich als moralisch unerwünscht gesehen werden, dann vermittelt die Entscheidung, an der Behebung von zu arbeiten, nicht die Botschaft, dass und moralisch akzeptabel sind.

Wenn es um Tiere geht, fällt die Analyse anders aus. Die meisten Menschen denken, dass Fleisch, Milch und alle anderen Tierprodukte zu essen, als Kleidung oder anderweitig zu gebrauchen so natürlich wie Wasser trinken und Luft atmen ist. Wenn wir eine Form von Tierausbeutung hervorheben, unterscheiden wir sie damit zwangsläufig moralisch von anderen Formen der Tierausbeutung.“

[4]

Eigener Ansatz[5]

Er führt zunächst ein formelles „Gleichbehandlungsgebot“ ein, mit der Aussage Schenke gleich(artig)en Interessen gleiche Beachtung als eine notwendige Voraussetzung an jede Gerechtigkeitstheorie. Er das Gebot charakterisiert es als formell, weil es sich inhaltlich neutral verhält: Ob beispielsweise Folter oder die Todesstrafe abgelehnt wird oder nicht, lasse sich daraus nicht ableiten. Wenn man aber eine Position dazu habe, müsse man für alle Wesen mit Interesse(n) an ihrem Leben beziehungsweise ihrer körperlich-seelischen Unversehrtheit vergleichbare und relevante Gründe angeben, mit denen man eine Maßnahme legitimiert oder zurückweist.[6]

Dass nichtmenschliche Tiere moralisch als Subjekte über den Status von unbelebten Wesen hinaus zu berücksichtigen sind, sieht er als überwiegend akzeptiert an und gibt dazu keine metaethische Begründung. [7]

Er führt dann einen Grundrechtsbegriff nach der Vorlage von Henry Sue ein. Demnach hat ein Recht genau dann die Eigenschaft grundlegend oder Grundrecht zu sein, wenn „jeder Versuch eine andere Rechtemenge dafür aufzugeben sinnlos wäre in dem Sinne, dass ein Interesse an diesen Rchtsgütern durch die Gewährleistung der Grundrechte bedingt ist.“[8][9]

Aus diesen drei Aussagen leitet er dann ab, dass ein Recht, kein Eigentum anderer zu sein ein Grundrecht in diesem Sinne ist. Jedes Recht auf das sich das Wesen, das Eigentum ist, berufen kann, würde Interessen der Eigentümer getrumpft. Wenn die Wesen aber gleichartig in dem Sinne sind, dass sie Interessen an einem Rechtsgut haben, widerspreche das Trumpfen und folglich der widerspreche der Eigentumsstatus dem Gleichbehandlungsprinzip. Weil sowohl das Gleichbehandlungsprinzip, als auch die Aussage, dass nichtmenschliche Tiere Interessen haben „wahr“ sind, sei es dann sinnvoll das Paradigma des Eigentumsstatus' von (Nicht)menschen zurückzuweisen um diesen Widerspruch aufzulösen.[10]

Das alles folgert er unter dem Vorbehalt, dass das Gleichbehandlungsprinzip auf nichmenschlche Tiere anwendbar ist, also dass keine relevanten Gründe existieren, die es vielleicht doch legitimieren, dass ihre Interessen gegen Interessen der Eigentümer ausgetrumpft werden.[11]

Er betrachtet dann zunächst zwei „einfache“ Begründungsstrukturen, auf die man sich zurückziehen könne wo das Gleichbehandlungsprinzip nicht anwendbar sei:

  1. Mechanizismus. Wenn Wesen keine Interessen haben, sei das Gleichbehandlungsprinzip nicht anwendbar. Allerdings stünde der Mechanizismus auch im offensichtlichen Widerspruch dazu, dass nichtmenschliche Tiere über den Status von unbelebten Wesen hinaus zu berücksichtigen seien.[12]
  2. Evangelikalismus. Wenn Gott, im christlichen Sinn, den Menschen das „Dominion“ über Nichtmenschen gegeben hätte wäre stünde das im direkten Widerspruch dazu, dass Menschen inander und Nichtmenschen in dem Sinne gleichbehandeln sollen, dass keine als Eigentum anderer existieren. Allerdings akzeptiere man damit die Existenz von Gott als moralische Authorität, sei diese Aussage zu anderen innerhalb der Bibel widersprüchlich und es sei unklar, ob und wenn ja wie man allgemein akzeptierte ethische Grundsätze wie etwa die Freiheit von Sklaverei für Menschen derart begründen könne, werde sie doch in der Bibel als moralisch unbedenklich dargestellt.[13]

Zuletzt betrachtet er das Metaargument einer konkreten Eigenschaft oder menge von Eigenschqaften, die Menschen von Nichtmenschen unterscheiden und weshalb das Gleichbehandlungsprinzip unanwendbar sei. Er argumentiert, dass es einerseits emprisch unscher sei zu sagen, dass vorgebrachte Eigenschaften tatsächlich bei nichtmenschlichen Tieren nicht vorhanden seien. Die Ergebnisse der kognitiven Ethologie würde das Gegenteil überzeuged unterstellen.[14] Es stelle sich auch prinzipiell die Frage, wie so ein diskreter Bruch mit der Theorie der Evolution der Arten in Übereinstimmung gebracht werden könne. Wenn das möglich sei, verblieben dann immer Menschenliche Wesen, die diese Eigenschaft nicht hätten. ire Stellung in einer Gerechtigkeitstheorie verbliebe dann offen. (siehe Argument der menschlichen Grenzfälle)[15]

Position zur Praxis einer Tierrechtsbewegung

Franciones Vision einer Tierrechtsbewegung ist im Wesentlichen ein dezentrales Aufklärungsvorhaben mit einem Fokus auf dem Veganismus als ethische Minimalforderung im Sinne einer Abkehr von jedwedem Gebrauch nichtmenschlicher Tiere als bloße Mittel zu menschlichen Zwecken.

Im Gegensatz zu den meisten Organisationen hält er eine Fokussierung auf die Verurteilung der Ausbeutenden Institutionen für falsch, weil deren Existenz als eine Reaktion auf die ungebrochene Nachfrage nach (billigen) Tierprodukten zu verstehen sei. Eine Kampagne, die diese Nachfrage nicht nachhaltig angreift, könne allenfalls einen Austausch derausbeutenden Akteure zur Folge haben.[16]

In RWT (Kapitel 7) diskutiert er Bemühungen, den Eigentumsstatus von nichtmenschlichen Tieren durch schrittweise Änderungen der Ausbeutungspraxis zu beseitigen und formuliert notwendige Kriterien der Kompatibilität eines solchen Ansatz mit einem abolitionistischen Ansatz. Er betont, dass diese Kritierien allenfalls den Anfang einer Debatte darstellen und in vielen Fällen ungenau und allgemein nicht hinreichend sind, den Status von nichtmenschlichen Tieren als menschliches Eigentum abzuschaffen. Die Kriterien lauten:

  1. Ein Gesetzesvorhaben muss ein Verbot, im Gegensatz zu einer Regulierung, beinhalten
  2. Das Verbot muss einen wesentlichen Teil institutioneller Tierausbeutung betreffen.
  3. Das Verbot muss ein Interesse der nichtmenschlichen Tiere selbst schützen und darf sich nicht aus Interessen der Ausbeutenden ergeben.
  4. Das zu schützende Interesse darf nicht gegen Interessen der Ausbeutenden abgewogen werden.
  5. Das durch das Vorhaben Inkiminierte darf nicht oder wenigstens nicht ohne Weiteres durch andere eine andere tierausbeuterische Praxis ersetztbar sein.[4]

Alle Bemühungen, schrittweise Änderungen der Tierausbeutung herbeizuführen, müssen von der unmissverständlichen Forderung, den Eigentumsstatus von Tieren vollständig zu abzuschaffen, begleitet sein.

Kritik

Es gibt AutorInnen, die eine Tierrechtsposition allgemein angreifen. In der Regel beziehen sie sich dabei allenfalls am Rande konkret auf Franciones Thesen. Die entsprechenden Argumentationen finden sich unter Tierrechte#Kritik.

Ungleich relevanter ist Franciones Position für die Tierrechtstheorie und -praxis selbst. Entsprechend ist er dort auch ungleich kontroverser:

[17]

Veröffentlichungen

Bücher

In Eckigen klammern steht das zur Zitation verwendete Kürzel.

  • G. L Francione, A. E Charlton: Vivisection and dissection in the classroom: A guide to conscientious objection. American Anti-Vivisection Society, 1992.
  • G. L Francione: Animals, property, and the law. Temple Univ Pr, 1995, ISBN 1-56639-284-5. [AP&L]
  • G. L Francione: Rain without thunder: The ideology of the animal rights movement. Temple Univ Pr, 1996, ISBN 1-56639-461-9. [RWT]
  • G. L Francione: Introduction to animal rights: your child or the dog? Temple Univ Pr, 2000, ISBN 1-56639-692-1. [I2AR]
  • G. L Francione: Animals as persons: essays on the abolition of animal exploitation. Columbia University Press, 2008, ISBN 978-0-231-13950-2. [AP]
  • G. L Francione: The Animal Rights Debate: Abolition or Regulation? Columbia University Press, 2010.
Essays & Papers

Einzelnachweise

  1. AP&L
  2. Etwa in [1]
  3. hier Franciones Widergabe Singers umreißen.
  4. a b Commentary #16: Responding to Questions: Single-Issue Campaigns and MDA Opposition to the Abolitionist Approach 26. März 2010 auf abolitionistapproach.com
    • RWT S. 191 ff.
    Im Podcast verweist er auch auf ein Kapitel der 2010 erscheinenden Streitschrift mit Robert Garner.
  5. Diese Widergabe folgt I2AR Kapitel 4 & 5.
  6. I2AR S.82–85
  7. I2AR S.85–92
  8. Original: [a right is basic if] „any attempt to enjoy any other right by sacrificing the basic right would be quite literally self-defeating, cutting the ground from beneath itself.“ Aus Henry Shue: Basic rights: subsistence, affluence, and U.S. foreign policy. Princeton University Press, 1996, ISBN 978-0-691-02929-0. Francione merkt die Ähnlichkeit zu Tom Regans Erklärung von Grundrechten an. Dieser sagt solche Rechte seien „Rechte die bei denjenigen, die sie beachten solen keine Freiwilligkeit zulassen und die nicht instittionell bedingt sind. Außerdem seiendiese Rechte gleich bei Individuen die sich in ihren relevanten Aspekten gleichen. Francione meint, das führe normativ zu denselben Forderungen. allerdings weise Regan zurück, dass sich diese allein aus einem Gleichbehdlungsprinzip, das auch Peter Singer verwendet, manche würden sagen, weil Singer es verwendet, ableiten lasse.
  9. I2AR S.92–98
  10. I2AR S.98–102
  11. I2AR S.102
  12. I2AR S.105–106
  13. I2AR S.106–111
  14. Er verweist in I2AR S. 114-115 in erster Linie auf die Arbeiten von Donald Griffin, Antonio Damasio, Mark Bekoff und Carolyn Ristau.
  15. I2AR S.111–129
  16. Gary L. Francione: A "Very New Approach" or Just More New Welfarism? In: Animal Rights: The Abolitionist Approach. 9. April 2008, abgerufen am 14. Juni 2010.
    Zu verstehen als eine Antwort auf ein Statement von Balluch, worauf Balluch das hier erwiderte.
  17. Steven M Wise: Thunder without Rain: A Review/Commentary of Gary L. Francione's Rain without Thunder: The Ideology of the Animal Rights Movement. In: Animal Law. 3. Jahrgang, 1997, S. 45 (heinonline.org [abgerufen am 14. Juni 2010]).