Länder der Böhmischen Krone

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Länder der Böhmischen Krone: Im Schild vier Felder, der rot-silber geschachte Adler Mährens in Blau, der schwarze Adler Schlesiens in Gold, die goldene dreizinnige Mauer der Oberlausitz in Blau, der goldene Adler Oberschlesiens in Blau, der rote Ochse der Niederlausitz in Silber auf grünem Boden, im Mittelschild der silberne Böhmische Löwe in Rot, auf dem Schild ruht die Wenzelskrone; umkränzt von Linde

Als Länder der Böhmischen Krone (auch: Krone Böhmen; Böhmische Krone, Böhmische Kronländer, tschechisch Česká koruna, země Koruny české, lateinisch Corona Bohemiae, Corona Regni Bohemiae) bezeichnet man die Gesamtheit der Länder, die mit dem Königreich Böhmen durch den gemeinsamen Herrscher sowie über Lehensbeziehungen verbunden waren. Mit der böhmischen Krone ist hier nicht die materielle Krone, die Wenzelskrone, gemeint, die dem König aufs Haupt gesetzt wurde, sondern die königliche Herrschaft an sich, die in Verbindung mit der Ständeordnung das böhmische Staatswesen darstellte. Der Begriff war bis 1918, bis zum Ende der Habsburgermonarchie, zu der die Länder der böhmischen Krone seit 1526 gehörten, üblich.

Geschichte

Im 12. und 13. Jahrhundert waren nur Böhmen, die Markgrafschaft Mähren und die Grafschaft Glatz auf Dauer miteinander verbunden. Unter den Luxemburger Königen Johann und Karl IV. kamen Schlesien, die Ober- und die Niederlausitz sowie eine Vielzahl von kleineren Reichslehen hinzu. Die förmliche Verbindung einzelner Territorien mit der Krone Böhmens bezeichnete man als Inkorporationen.

Karl IV. verfügte, dass die Länderverbindung unabhängig von den dynastischen Entwicklungen Bestand haben sollte, auch wenn die Luxemburger einmal aussterben sollten. Das wurde auch unter den Habsburgern beibehalten, seit Ferdinand I. 1526 die Länder der böhmischen Krone für das Haus Habsburg erbte. In der Habsburgermonarchie bildeten diese Länder wie die Länder der Ungarischen Krone und die österreichischen Erbländer einen der drei Hauptteile des mitteleuropäischen Herrschaftsbereichs dieser Dynastie.

Die Böhmische Krone war weder eine bloße Personalunion noch eine Föderation gleichberechtigter Mitglieder. Stattdessen galten das Königreich Böhmen und seine Stände als Haupt, die anderen Länder als die Glieder. Während die Böhmen den Unterschied zwischen Hauptland und Nebenländern hervorhoben und neben der Führungsrolle im Inneren nach außen die Alleinvertretung des Staates beanspruchten, betonten Mährer, Schlesier und Lausitzer die politische Autonomie ihrer Länder, die sich schließlich freiwillig mit Böhmen vereinigt hätten.

Die Führungsrolle Böhmens wurde von den Ständen der Nebenländer nicht grundsätzlich in Frage gestellt, wenngleich sie seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts beharrlich mehr Rechte, zum Beispiel die Beteiligung an der Königswahl, forderten. (Nach 1620 verloren diese Rivalitäten an Bedeutung, da sich die Länder der böhmischen Krone in eine weitaus größere Gesamtmonarchie einzufügen hatten.)

Außer dem König verfügte die Böhmische Krone über keine gemeinsamen Staatsorgane, was in Krisenzeiten ein großer Nachteil war. Nur selten trafen sich die Stände aller Länder zu Generallandtagen. Lediglich die Böhmische Hofkanzlei unter der Führung des Oberstkanzlers war für alle Länder der Krone zuständig. (Sie wurde 1620 von Prag nach Wien verlegt, wo das 1714 für sie eröffnete Gebäude bis heute unter diesem Namen besteht.)

Obwohl kaum Institutionen vorhandenen waren, kam es vor allem im 16. Jahrhundert zu immer engeren politischen Verbindungen zwischen den Ländern der böhmischen Krone, und zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges schien es, als könnte mit der Confoederatio Bohemica das politische System der Böhmischen Krone entscheidend modernisiert werden. Mit der von den Kaiserlichen gewonnenen Schlacht am Weißen Berg, 1620, war dieses Verfassungsexperiment allerdings schnell beendet.

In der Folgezeit verlor die Krone Böhmens als Staatskonstrukt in der frühneuzeitlichen Habsburgermonarchie immer stärker an Bedeutung. Schon 1635 waren im Prager Frieden die Lausitzen herausgelöst und an Sachsen gegeben worden. Im Frieden von Berlin (1742) musste Österreich den größten Teil Schlesiens und die Grafschaft Glatz an Preußen abtreten. Der Österreich verbliebene Rest Schlesiens wurde als Herzogtum Ober- und Niederschlesien im Hof- und Staatskalender bis 1918 als Land der böhmischen Krone geführt; besondere Rechte der Kronländer Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien in Cisleithanien bestanden aber nicht.

Auswirkungen

Beim Auseinanderfallen Cisleithaniens bzw. Österreich-Ungarns im Oktober / November 1918 setzten die Tschechen, wie von ihren Exilpolitikern seit 1916 mit der Triple-Entente vereinbart, für den Westteil der Tschechoslowakischen Republik die Grenzen der Länder der böhmischen Krone durch. Die Berufung Deutschösterreichs auf das von Woodrow Wilson verkündete Selbstbestimmungsrecht der Völker blieb für Deutschböhmen, Deutschmährer und Österreichisch-Schlesier erfolglos.

Die Länder der böhmischen Krone bilden seit 1993 mit kleinen Abweichungen beispielsweise in Valtice/Feldsberg oder im Olsa-Gebiet das heutige Tschechien.

Karten

Krone Böhmen, 1892 (Brockhaus Konversations-Lexikon)
Österreich-Ungarn im 20. Jahrhundert – Böhmische Krone, Kronländer: 1. Kgr. Böhmen, 9. Mkgrft. Mähren, 11. Österreichisch Schlesien

Liste

Literatur

  • Marie Bláhová, Jan Frolík, Naďa Profantová u. a. (Hrsg.): Velké dějiny zemí koruny české. Prag 1999 ff.
    Bd. 1: Do roku 1197 (M. Bláhová)
    Bd. 2: 1197–1250 (V. Vaníček)
    Bd. 3: 1250–1310 (V. Vaníček)
    Bde. 4A u. 4B: 1310–1402 (L. Bobková & M. Bartlová)
    Bd. 5: 1402–1437 (P. Cornej)
    Bd. 7: 1526–1618 (P. Vorel)
    Bd. 10: 1740–1792 (P. Belina)
    Fehlende Bände noch nicht erschienen
  • Joachim Bahlcke: Regionalismus und Staatsintegration im Widerstreit. Die Länder der böhmischen Krone im ersten Jahrhundert der Habsburgerherrschaft (1526–1619). (= Schriften des Bundesinstituts für Ostdeutsche Kultur und Geschichte 3), München 1994.

Siehe auch

Land Hauptstadt Ethnien Religion Anmerkungen Wappen
Königreich Böhmen Prag, Tschechen, Deutsche römisch-katholisch, Hussiten und Täufer (15./16. Jh.), Lutheraner 895 unter den Přemysliden Herzogtum, 1085 Königreich, seit dem 14. Jhdt. Kurfürstentum des Heiligen Römischen Reiches, seit 1526 mit allen Kronländern Teil der habsburgischen Erblande, 1918 aufgelöst
Markgrafschaft Mähren Brünn Tschechen, Deutsche römisch-katholisch, Hussiten und Täufer (15./16. Jh.), Lutheraner um 907 aus Großmähren entstanden, seit 1031 bei Böhmen
Markgrafschaft Oberlausitz Bautzen Deutsche, Sorben Lutheraner, römisch-katholisch ab dem 12. Jhdt. als Land Budissin erstmals böhmisch, 1329 erneut zu Böhmen, seit dem 15. Jhdt. als Oberlausitz bezeichnet 1635 an das Kurfürstentum Sachsen abgetreten.
Herzogtum Schlesien Breslau, nach 1740 Troppau Deutsche, Polen römisch-katholisch, Lutheraner 1138 polnisches Herzogtum, zerfällt ab 1249 in zahlreiche Teilgebiete, alle bis 1348 zu Böhmen, der größere Teil 1742 bzw. 1763 preußisch, der Rest Österreichisch-Schlesien
Grafschaft Glatz Glatz Deutsche, Tschechen römisch-katholisch, Lutheraner blieb nach dem Pfingstfrieden von Glatz 1137 als Glatzer Distrikt bei Böhmen und wurde 1348 von König Karl IV. unmittelbar der übergeordneten Krone Böhmen eingegliedert; 1459 Grafschaft, bieb stets ohne eigene Vertretung auf den böhmischen Generallandtagen, 1742/1763 an Preußen
Markgrafschaft Niederlausitz Lübben Deutsche, Sorben Lutheraner Markgrafschaft Lausitz seit dem 10. Jhdt. 1367 zu Böhmen, 1635 an Sachsen abgetreten