„1. Amateurliga“ – Versionsunterschied

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Version vom 2. Oktober 2011, 02:34 Uhr

Die 1. Amateurliga war in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg bis zur Einführung der Amateur-Oberligen in den 1970er Jahren die höchste Amateurklasse in den süddeutschen und südwestdeutschen Landesverbänden des Deutschen Fußball-Bundes.

In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg hatte sich in den westlichen Besatzungszonen relativ schnell die Oberliga als neue höchste Spielklasse etabliert. Nach und nach wurden auch die regionalen Fußballverbände und Anfang 1950 schließlich auch der Deutsche Fußball-Bund neu gegründet. Ebenfalls 1950 wurde mit der Festlegung von Vertragsspielerstatuten eine Art Halbprofitum für die Oberligen eingeführt. Unterhalb der Oberligen waren die Amateurligen angesiedelt. Je nach Regionalverband war die oberste Amateurklasse unterschiedlich organisiert bzw. benannt:

Nach Einführung der Bundesliga als oberste Spielklasse in der Bundesrepublik ab 1963 wurde in den fünf Landesverbänden die Regionalliga als Unterbau eingeführt, der „Lizenzspieler“ löste den bisherigen „Vertragsspieler“ als Bezeichnung für den Halbprofi ab. Unterhalb dieser beiden höchsten Ligen bestand die 1. Amateurliga weiterhin als höchste Amateurspielklasse fort, wenn auch regional unterschiedliche Bezeichnungen verwendet wurden.

Die nächste größere Reform der Spielklassen erfolgte 1974, als die 2. Bundesliga die Regionalligen ablöste. In der Folge wurden auch die höheren Amateur-Spielklassen im Lauf der 1970er Jahre nochmals reformiert. Mit der Einführung der Oberliga Nord sowie der Oberliga Berlin im Jahr 1974 sowie der anderen deutschen Oberligen im Jahre 1978 wurde die Ligenbezeichnung 1. Amateurliga bzw. Amateurliga bundesweit aufgegeben.