„Luftfahrzeugkennzeichen“ – Versionsunterschied
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Vor 1932 bestand das Kennzeichen von Schweizer Luftfahrzeugen aus dem Hoheitszeichen ''CH'' (für [[ |
Vor 1932 bestand das Kennzeichen von Schweizer Luftfahrzeugen aus dem Hoheitszeichen ''CH'' (für [[Confoederatio Helvetica]]), gefolgt von einer Zahl. Mit dem Beitritt der Schweiz zum überarbeiteten Luftfahrtabkommen von Paris wurde der Schweiz das Hoheitszeichen ''HB'' zugewiesen. |
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Am 13. Oktober 1919 wurde in Paris von den Siegermächten der Pariser Friedenskonferenz ein internationales Luftfahrtabkommen verabschiedet. Es wies aus Sicht der anderen Staaten gravierende Mängel auf, weshalb viele Staaten, darunter auch die Schweiz, nicht beitraten. 1932 wurde das Abkommen an einer Konferenz überarbeitet, die vom 10. bis 15. Juni in Paris tagte. Teil nahmen neben den Vertragsstaaten von 1919 noch weitere 17 Staaten, darunter auch die Schweiz. Die überarbeitete Fassung wurde einstimmig gutgeheißen und anschließend auch von allen Teilnehmerstaaten ratifiziert, außer von Persien, welches den Vertrag kündigte. Das überarbeitete Abkommen trat am 17. Mai 1933 in Kraft. Der Beitritt zum überarbeiteten Pariser Luftfahrtabkommen wurde am 18. Juni 1934 von der Bundesversammlung ratifiziert (SR: 13. Juni, NR: 18. Juni). Das Abkommen trat für die Schweiz am 1. Oktober 1934 in Kraft.<ref>AS 1934 S. 645 ff</ref> (Das Pariser Luftfahrtabkommen wurde 1944 durch das [[Chicagoer Abkommen|Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt]] von Chicago ersetzt, das – mit einigen Überarbeitungen – bis heute in Kraft ist.) |
Am 13. Oktober 1919 wurde in Paris von den Siegermächten der Pariser Friedenskonferenz ein internationales Luftfahrtabkommen verabschiedet. Es wies aus Sicht der anderen Staaten gravierende Mängel auf, weshalb viele Staaten, darunter auch die Schweiz, nicht beitraten. 1932 wurde das Abkommen an einer Konferenz überarbeitet, die vom 10. bis 15. Juni in Paris tagte. Teil nahmen neben den Vertragsstaaten von 1919 noch weitere 17 Staaten, darunter auch die Schweiz. Die überarbeitete Fassung wurde einstimmig gutgeheißen und anschließend auch von allen Teilnehmerstaaten ratifiziert, außer von Persien, welches den Vertrag kündigte. Das überarbeitete Abkommen trat am 17. Mai 1933 in Kraft. Der Beitritt zum überarbeiteten Pariser Luftfahrtabkommen wurde am 18. Juni 1934 von der Bundesversammlung ratifiziert (SR: 13. Juni, NR: 18. Juni). Das Abkommen trat für die Schweiz am 1. Oktober 1934 in Kraft.<ref>AS 1934 S. 645 ff</ref> (Das Pariser Luftfahrtabkommen wurde 1944 durch das [[Chicagoer Abkommen|Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt]] von Chicago ersetzt, das – mit einigen Überarbeitungen – bis heute in Kraft ist.) |
Version vom 31. August 2011, 18:59 Uhr
Das Luftfahrzeugkennzeichen ist ein individueller alphanumerischer Code, der ein Luftfahrzeug eindeutig identifiziert. Er setzt sich zusammen aus dem Staatszugehörigkeitszeichen und dem nationalen Eintragungszeichen.
Wird ein Luftfahrzeug im Inland verkauft, bleibt das Kennzeichen in der Regel erhalten. Wird ein Luftfahrzeug aus dem Verkehr gezogen oder in einem anderen Staat unter einem neuen Kennzeichen weiter geflogen, kann das freigewordene Kennzeichen erneut (an ein anderes Luftfahrzeug) vergeben werden.
Allgemeines
Völkerrechtliche Grundlage
Artikel 20 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt von 1944 lautet: „Führen von Kennzeichen: Jedes in der internationalen Luftfahrt verwendete Luftfahrzeug hat die ihm vorgeschriebene Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen zu führen.“ (Wortlaut der in Deutschland gültigen Übersetzung [1]). Das Abkommen schreibt also vor, dass jedes Luftfahrzeug mit einem eindeutigen Kennzeichen beschriftet sein muss, das sich aus dem Staatszugehörigkeitszeichen des Staates, in dem das Luftfahrzeug registriert ist, und einem nationalen Eintragungszeichen zusammensetzt.
Die Ausführungsbestimmungen zum Artikel 20 sind im Annex 7 festgelegt. Gemäß Abschnitt 2.3 wählt jeder Staat sein Staatszugehörigkeitszeichen aus dem Buchstabenbereich, der ihm von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) für die Rufzeichen seiner Funkstationen zugewiesen wurde. Die Wahl ist der ICAO mitzuteilen. Das Eintragungszeichen wird von jedem Staat nach einem eigenen System vergeben. Annex 7 des Abkommens schreibt auch vor, wo und wie das Kennzeichen am Flugzeug angebracht sein muss.
Die Mitgliedsstaaten der ICAO sind verpflichtet, diese Vorgaben in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen.
Geschichtliches
Die Vorschriften der ICAO gehen zurück auf das überarbeitete Luftverkehrsabkommen von Paris von 1932, auf dem das Chicagoer Abkommen von 1944 aufbaut. Darin wurde festgelegt, dass die Stationskennung der Bordfunkstation eines Luftfahrzeugs mit dem Luftfahrzeugkennzeichen übereinstimmen soll.
Für die Stationskennung von Funkstationen waren den Ländern aber schon im Washingtoner Radiotelephonieabkommen von 1927 Buchstabenbereiche zugeteilt worden. Somit konnten die Länder ihre Luftfahrzeug-Staatszugehörigkeitszeichen nur noch aus diesem Bereich wählen. Daneben war im Washingtoner Abkommen auch festgelegt, dass die Stationskennung der Bordfunkstation eines Luftfahrzeugs immer aus fünf Buchstaben bestehen soll. Deshalb umfassen die Luftfahrzeugkennzeichen in vielen Ländern noch heute fünf Buchstaben. (Im Chicagoer Abkommen von 1944 wurde diese Bestimmung dann fallen gelassen.)
Zuordnung der Staatszugehörigkeitszeichen
Im Washingtoner Radiotelefonieabkommen von 1927 wurde jedem Land ein Buchstabenbereich zugewiesen, aus dem es die Kennungen seiner Funkstationen nehmen musste. Die damaligen Großmächte USA, Großbritannien, Frankreich, Italien, Deutschland und Japan erhielten jeweils einen ganzen Buchstabenblock (die USA drei), alle anderen Länder einen Teilbereich eines Buchstabens.
Beispiele für Buchstabenbereiche für die Funkstationskennungen | |
---|---|
Buchstabenbereich | Land |
K, N, W | USA |
F | Frankreich und Kolonien |
I | Italien und Kolonien |
CAA … CEZ | Chile |
CFA … CKZ | Kanada |
HAA … HAZ | Ungarn |
HBA … HBZ | Schweiz |
HCA … HCZ | Ecuador |
Während bei einigen Ländern die Wahl des Bereichs offensichtlich ist (F für Frankreich, I für Italien, G für Großbritannien), ist bei anderen zumindest auf den ersten Blick kein Zusammenhang erkennbar; sie dürften wohl zufällig aus den übrigen Bereichen zugeordnet worden sein (OO für Belgien, PH für die Niederlande). Bei einigen Ländern lässt sich eine bewusste Wahl immerhin vermuten (Cx für Chile und Canada, Hx für Ungarn (Hungaria) und Schweiz (Helvetia)). Im Abkommen selbst wird die Zuordnung nicht begründet.
Ursprünglich waren in der Kennung nur Buchstaben und keine Zahlen erlaubt. Diese Regel wurde später geändert, als im Laufe der Entkolonialisierung viele neue Staaten entstanden und keine Buchstabenblöcke mehr verfügbar waren.
Deutschland
Die hier angegebenen Kennzeichen beziehen sich auf den Zeitraum seit 1945, für die Zeit davor siehe Deutsche Flugzeugkennzeichen bis 1945
Zivil
Zivile, nationale Kennzeichen von Luftfahrzeugen in Deutschland bestehen jeweils aus dem Buchstaben „D“ für Deutschland und vier Ziffern für Segelflugzeuge bzw. vier Buchstaben für alle anderen Luftfahrzeuge. Der auf das „D-“ folgende Buchstabe kategorisiert die Art beziehungsweise das Gewicht des Luftfahrzeugs:
Art | Höchstabfluggewicht | Beispiele | registrierte Fahrzeuge Ende 2009[2] | |
---|---|---|---|---|
D-A | Luftfahrzeuge | über 20 t | Airbus A320, Airbus A330, Airbus A380, Boeing 737, Boeing 747, Dash 8Q-400 | 757 |
D-B | Luftfahrzeuge | 14 – 20 t | Dash-8, DO-328JET | 43 |
D-C | Luftfahrzeuge | 5,7 – 14 t | Saab 340, Cessna Citation CJ3 | 231 |
D-E | einmotorige Flugzeuge | bis 2 t | PA-28, Cessna 172 | 6.752 |
D-F | einmotorige Flugzeuge | 2 – 5,7 t | PC-12, An-2 | 144 |
D-G | mehrmotorige Flugzeuge | bis 2 t | Diamond DA42 Twin Star | 241 |
D-H | Drehflügler (z.B. Hubschrauber) |
EC 135, EC 145 | 780 | |
D-I | mehrmotorige Flugzeuge | 2 – 5,7 t | Piaggio Avanti, Cessna Citation CJ1+, Piper PA-42 | 445 |
D-K | Motorsegler | Grob G 109, Scheibe Falke, Super Dimona | 3.022 | |
D-L | Luftschiffe | Zeppelin NT, Prallluftschiffe | 3 | |
D-M | motorisierte Luftsportgeräte (z. B. Ultraleichtflugzeuge) |
bis 0,4725 t | FK 9, Smaragd TMG | [3] | 2.566
D-N | nichtmotorisierte Luftsportgeräte (z.B. Hängegleiter, Gleitflugzeuge, u. ä.) |
|||
D-O | Gas- und Heißluftballone | 1.261 | ||
D-xxxx | Segelflugzeuge, wobei xxxx für eine vierstellige Zahl steht |
LS4, K 8, ASK 21, Discus | 7.891 | |
Summe | 21.570 |
Beispiel: D-MABC (im Flugfunk nach dem ICAO-Alphabet Delta Mike Alpha Bravo Charlie gesprochen) ist ein motorisiertes Ultraleichtflugzeug.
Die DDR besaß folgende Staatszugehörigkeitszeichen: 1950–1956 DDR, 1956–1981 DM und 1981–1990 DDR. In den Jahren 1981/82 kam es zu parallel geführten Staatszugehörigkeitszeichen im Flugwesen der damaligen DDR.
Militärisch
Bei der Luftwaffe der Wehrmacht wurden Flugzeuge mit einer zweistelligen Geschwaderkennung, gefolgt von einer weiteren zweistelligen Nummer für die Stellung des Luftfahrzeuges innerhalb des Geschwaders gekennzeichnet.
Deutsche militärische Luftfahrzeuge der Bundeswehr werden seit 1968 mit Nummern gekennzeichnet, die einen Rückschluss auf Typ und Seriennummer zulassen (z. B. 35+01, mit einem Schwarzen Kreuz zwischen den Zahlen)[4]. Vor Einführung dieses Systems bestand ein System, bei dem zwei Buchstaben mit drei Ziffern kombiniert wurden. Die Buchstaben standen für die Einheit, der das Luftfahrzeug zugeordnet war.[5]
Österreich
Ihre Gestaltung ist in der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung (ZLLV) geregelt. Auf das Staatszugehörigkeitszeichen „OE“ und einen Bindestrich folgen drei Buchstaben, wobei der erste die Art des Luftfahrzeugs angibt. Mögliche Anfänge für ein Kennzeichen sind:
- OE-A, OE-C einmotorig bis 2.000 kg Höchstabfluggewicht, 1 bis 3 Sitze
- OE-B Luftfahrzeuge des Bundes (z. B. Bundesministerium für Inneres)
- OE-D, OE-K einmotorig bis 2.000 kg Höchstabfluggewicht, mehr als 3 Sitze
- OE-E einmotorig 2.000–5.700 kg Höchstabfluggewicht
- OE-F mehrmotorig bis 5.700 kg Höchstabfluggewicht
- OE-G 5.700 bis 14.000 kg Höchstabfluggewicht
- OE-H 14.000 bis 20.000 kg Höchstabfluggewicht
- OE-I mehr als 20.000 kg Höchstabfluggewicht
- OE-L Luftfahrzeug von Fluggesellschaften bei mehr als 20.000 kg Höchstabfluggewicht
- OE-U Zwischenbewilligungen
- OE-V Testregistrierungen
- OE-W Wasser- und Amphibienfahrzeuge
- OE-X Hubschrauber
- OE-Y Unbemannte Luftfahrzeuge
- OE-Z, OE-R, OE-S Luftfahrzeuge leichter als Luft
Eine Ausnahme bilden Segelflugzeuge, motorisierte Hänge- und Paragleiter, Ultraleichtflugzeuge und Motorsegler. Bei diesen werden die drei Buchstaben nach dem Bindestrich durch vier Ziffern ersetzt.
Schweiz
In der Schweiz heisst das Staatszugehörigkeitszeichen offiziell Hoheitszeichen.[6] Es besteht aus den Buchstaben HB und dem Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Aufbau und Gestaltung des Kennzeichens ist ist in der Verordnung über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge (VKZ) geregelt.[7] Bei zivilen Luftfahrzeugen besteht das Kennzeichen aus dem Hoheitszeichen HB gefolgt von einem Bindestrich und dem Eintragungszeichen.
Bei Flugzeugen, Helikoptern, Ballonen und Luftschiffen besteht das Eintragungszeichen aus drei Buchstaben. Der erste Buchstabe des Eintragungszeichens enthält Informationen über die Art des Luftfahrzeugs:
- HB-A Zweimotorige Turboprops von 5.7 bis 15 Tonnen
- HB-B Ballone (Heissluft und Gas)
- HB-C Einmotorige Cessna unter 5.7 Tonnen (C150 bis C210)
- HB-D Andere einmotorige unter 5.7 Tonnen
- HB-E Auf Antrag für Beech und Robin
- HB-F Flugzeuge aus Schweizer Produktion (PC-6, PC-12)
- HB-G Zweimotorige unter 5.7 Tonnen (BE45/50/55/58/60/65/76/90/10/20, AC60/69/85 und andere)
- HB-H Einmotorige Flugzeuge aus Schweizer Produktion unter 5.7 Tonnen (DO27, FFA Bravo, Dätwyler MD, PC-7 & PC-9)
- HB-I Flugzeuge über 15 Tonnen (einschliesslich DC-3)
- HB-J Flugzeuge über 15 Tonnen, wenn HB-I aufgebraucht ist (einschliesslich DC-3)
- HB-K Einmotorige Flugzeuge unter 5.7 Tonnen (Beech, Robin, SOCATA, Slingsby, AC12/14, Beagle 121)
- HB-L Zweimotorige Flugzeuge unter 5.7 Tonnen (PA23/24/30/31/34/42/44/60, P68, BN2, DHC6, C303/310/320/335/337/340/401/402/404/414, C421/425/441)
- HB-M Kunstflugflugzeuge
- HB-N Einmotorige Piper unter 5.7 Tonnen, wenn HB-P aufgebraucht ist
- HB-O Auf Antrag für einmotorige Piper
- HB-P Einmotorige Piper unter 5.7 Tonnen
- HB-Q Ballone, wenn HB-B aufgebraucht ist
- HB-R Oldtimer und spezielle
- HB-S Einmotorige Zweiplätzer unter 5.7 Tonnen
- HB-T Einmotorige Cessna unter 5.7 Tonnen, wenn HB-C aufgebraucht ist
- HB-U Einmotorige unter 5.7 Tonnen aus deutscher, italienischer oder Ostblock-Produktion
- HB-V Business-Jets unter 15 Tonnen
- HB-W Ecolight
- HB-X Helikopter
- HB-Y Experimental
- HB-Z Helikopter, wenn HB-X aufgebraucht ist
Segelflugzeuge und Motorsegler tragen als Eintragungszeichen eine Zahl. Im Prinzip wird einfach durchnummeriert. Motorsegler erhalten ein Eintragungszeichen aus dem Bereich von HB-2000 bis HB-2999, bei den reinen Segelflugzeugen wurde dieser Bereich entsprechend übersprungen. Ecolight-Motorsegler sind dem Bereich über HB-5500 zugeordnet. Anfang 2009 stand der Zähler bei HB-2453, HB-3430 und HB-5505.
Die Kennzeichen militärischer Luftfahrzeuge der Schweiz beginnen nicht mit HB.
Geschichte des Hoheitszeichens „HB“
Vor 1932 bestand das Kennzeichen von Schweizer Luftfahrzeugen aus dem Hoheitszeichen CH (für Confoederatio Helvetica), gefolgt von einer Zahl. Mit dem Beitritt der Schweiz zum überarbeiteten Luftfahrtabkommen von Paris wurde der Schweiz das Hoheitszeichen HB zugewiesen.
Am 13. Oktober 1919 wurde in Paris von den Siegermächten der Pariser Friedenskonferenz ein internationales Luftfahrtabkommen verabschiedet. Es wies aus Sicht der anderen Staaten gravierende Mängel auf, weshalb viele Staaten, darunter auch die Schweiz, nicht beitraten. 1932 wurde das Abkommen an einer Konferenz überarbeitet, die vom 10. bis 15. Juni in Paris tagte. Teil nahmen neben den Vertragsstaaten von 1919 noch weitere 17 Staaten, darunter auch die Schweiz. Die überarbeitete Fassung wurde einstimmig gutgeheißen und anschließend auch von allen Teilnehmerstaaten ratifiziert, außer von Persien, welches den Vertrag kündigte. Das überarbeitete Abkommen trat am 17. Mai 1933 in Kraft. Der Beitritt zum überarbeiteten Pariser Luftfahrtabkommen wurde am 18. Juni 1934 von der Bundesversammlung ratifiziert (SR: 13. Juni, NR: 18. Juni). Das Abkommen trat für die Schweiz am 1. Oktober 1934 in Kraft.[8] (Das Pariser Luftfahrtabkommen wurde 1944 durch das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt von Chicago ersetzt, das – mit einigen Überarbeitungen – bis heute in Kraft ist.)
In Anhang A des überarbeiteten Pariser Luftfahrtabkommens wird festgehalten, dass das Funkrufzeichen eines Flugzeugs identisch ist mit seinem Kennzeichen. Dieses wiederum sollte aus fünf Buchstaben bestehen, wobei der erste oder die ersten beiden Buchstaben das Hoheitszeichen bilden. Bereits im Internationalen Radiotelegraphievertrag von Washington vom 25. November 1927 war aber jedem Land für die Rufzeichen seiner Funkstationen ein Buchstabenblock zugeteilt worden, der ausdrücklich auch für die Bordfunkstationen von Flugzeugen galt. Die Schweiz konnte nach diesem Abkommen über den Block HBA–HBZ verfügen.[9] Folglich wurde im Anhang A des überarbeiteten Pariser Luftfahrtabkommens für die Schweiz das Hoheitszeichen HB festgelegt.
Der Grund, weshalb der Schweiz an der Washingtoner Konferenz von 1927 ausgerechnet das Rufzeichen HB zugewiesen wurde, ist nicht überliefert. Die Vermutung liegt nahe, dass die Schweiz einen Buchstabenblock mit H wie Helvetia gewünscht hat, als zweitbeste Wahl, nachdem das in anderen Bereichen übliche CH nicht möglich war, da dieses im Buchstabenblock von Kanada lag. Im Vertrag selbst wird die Zuordnung nicht begründet, und auch die Botschaft des Bundesrats schweigt sich dazu aus.[10]
Legenden und Geschichten
Die Buchstaben HB des Hoheitszeichen bedeuten nichts. Dennoch ist die Bedeutung des Hoheitszeichens HB ein immer wieder diskutiertes Thema.
Immer wieder wird kolportiert, CH sei bereits von Chile besetzt gewesen. Das ist falsch. Richtig ist, dass im Washingtoner Radiotelegraphievertrag von 1927 der Buchstabenblock CF–CK (und damit auch CH) Kanada zugeordnet worden war, das für sich dann das Hoheitszeichen CF wählte. Deshalb kann auch kein anderes Land das Hoheitszeichen CH haben. Chile hingegen war der Block CA–CE zugewiesen worden, es wählte das Hoheitszeichen CC.[11]
Eine Legende, die nicht auszurotten ist, besagt, HB stehe für Helvetischer Bund. Nun gab es zwar in Europa im Verlauf der Geschichte viele Bünde (so z. B. 1815–1866 einen Deutschen Bund), einen „Helvetischen Bund“ hat es jedoch nie gegeben. (Die Argumentation, Confoederatio Helvetica heisse übersetzt ja auch Helvetischer Bund, ist falsch: Die Bezeichnung Confoederatio Helvetica wurde 1848 anlässlich der Schaffung des Bundesstaates eingeführt, also gleichzeitig mit dem deutschen Namen Schweizerische Eidgenossenschaft. Somit gibt es auch keine andere deutsche Übersetzung.) Überdies wäre es ohnehin undenkbar, dass die Schweiz ein Hoheitszeichen hat, das nur in einer der vier Landessprachen eine Bedeutung hat.
Natürlich gibt es auch humoristische Erklärungsvarianten. Die wohl beliebteste erzählt, dass der Vertreter der Schweiz an der internationalen Konferenz, an der die Hoheitszeichen vergeben wurden, Heiri Bünzli hiess. Dieser Witz wird erst lustig, wenn man weiss, dass der Name Bünzli in der Schweiz als Metapher für den kleinkarierten, verklemmten, langweiligen, humor- und eigenschaftslosen Spiessbürger steht, und diese Konnotation durch den Vornamen Heiri noch verstärkt wird.
Als am 19. Juni 1954 einer Swissairmaschine der Treibstoff ausging und sie im Ärmelkanal notwassern musste, grassierte der Witz, HB sei als Gedächtnisstütze für die Piloten aufgemalt und stehe für „hesch Bänzin?“ (hast Du Benzin?).
Liechtenstein
Liechtenstein ist kein selbständiges ICAO-Mitglied, sondern lässt sich durch die Schweiz vertreten. Entsprechend tragen Liechtensteiner Luftfahrzeuge ein HB-Kennzeichen. Von Schweizer Luftfahrzeugen unterscheiden sie sich dadurch, dass sie als Hoheitszeichen nicht das Schweizerkreuz sondern das kleine Staatswappen Liechtensteins, also das gold-rote Wappen des Liechtensteiner Fürstenhauses, tragen.[12]
USA
Aufbau
US-amerikanische Luftfahrzeugkennzeichen bestehen aus dem Staatszugehörigkeitszeichen N und einem Eintragungszeichen. Abweichend von der ICAO-Norm werden die beiden Teile des Kennzeichens nicht durch einen Bindestrich getrennt.
Das Eintragungszeichen besteht aus maximal 5 Zeichen, wobei die beiden letzten sowohl Ziffern als auch Buchstaben sein können, die übrigen Zeichen nur Ziffern sein dürfen. Die erste Ziffer darf keine Null sein, die Buchstaben dürfen weder I noch O sein. Damit weicht dieses Eintragungszeichen von der ICAO-Norm ab, wonach das Eintragungszeichen aus – je nach Länge des Staatszugehörigkeitszeichens – 3 oder 4 Buchstaben bestehen soll.
Es sind also folgende Kennzeichenmuster möglich:
- N1
- N1A
- N1AB
- N12
- N12A
- N12AB
- N123
- N123A
- N123AB
- N1234
- N1234A
- N12345
Kennzeichen vor 1949
Bis Ende 1948 stand vor dem eigentlichen Eintragungszeichen noch ein zusätzlicher Buchstabe, der Informationen über das Luftfahrzeug enthielt. Seit 1949 enthält das Kennzeichen keinen solchen Buchstaben mehr. Historische Flugzeuge tragen ihn zwar teilweise noch, aber im offiziellen Register tritt er nicht mehr auf.
Dieser Buchstabe bedeutete folgendes:
- C = commercial
- G = glider
- L = limited
- R = restricted
- S = state
- X = experimental
Zum Beispiel lautete das Kennzeichen der Spirit of St. Louis NX211.
Die Bedeutung von N
Das Staatszugehörigkeitszeichen N geht zurück auf die Londoner Radiotelegraphiekonferenz von 1912, an der zum ersten Mal die Kennungen der Funkstationen weltweit koordiniert wurden. Dabei wurden den USA für die Kennungen ihrer Funkstationen drei Buchstabenbereiche zugewiesen: N, W und KDA–KZZ. Die Pariser Luftfahrtkonferenz von 1919, an der zum ersten Mal ein international einheitliches Schema für die die Luftfahrzeugkennzeichen festgelegt wurde, übernahm dann diese Einteilung.
Der Grund, weshalb den USA in London ausgerechnet diese drei Buchstabenbereiche zugeteilt wurden, ist nicht überliefert. Ebenso wenig ist der Grund überliefert, weshalb die USA dann für ihre Luftfahrzeugkennzeichen das N und nicht das W oder K wählten. Die wahrscheinlichste Erklärung für das N lautet, dass die USA 1912 das Rufzeichenpräfix der Navy übernahm, die damals bei der Entwicklung der drahtlosen Kommunikation führend war und deren Rufzeichen seit 1909 mit N begannen.[13]
Bemerkenswert ist, dass die USA die Zuordnung der Konferenz von 1919 übernahmen, obwohl sie dem Abkommen nicht beitraten.
Liste der Staatszugehörigkeitszeichen
Im Folgenden die Liste der Staatszugehörigkeitszeichen der zivilen Luftfahrzeuge in einer sortierbaren Tabelle (Stand September 2009).[14]
1 Das Staatszugehörigkeitszeichen ist nicht konform zu Absatz 2.3 des Annex 7.
2 Dieser Vertragsstaat hat sein Staatszugehörigkeitszeichen nicht bei der ICAO angemeldet.
3 Dieser Nicht-Vertragsstaat hat sein Staatszugehörigkeitszeichen nicht bei der ICAO angemeldet.
4 Kein ICAO-Vertragsstaat.
5 Liechtenstein lässt sich bei der ICAO durch die Schweiz vertreten. Entsprechend tragen Liechtensteiner Luftfahrzeuge ein Schweizer Kennzeichen.
Zeichen multinationaler Organisationen
Die ICAO erlaubt, dass mehrere Staaten gemeinsam ein Luftfahrtunternehmen führen. Für solche internationale Betreiber ist der Kennzeichenbereich 4YA–4YZ reserviert.
Zeichen multinationaler Operatoren | |
---|---|
Zeichen | Operator |
4YB | Arab Air Cargo (Jordanien und Irak) |
Sonderfälle
Sind der Halter (Operator) und der Eigentümer nicht im gleichen Staat ansässig, so wird das Flugzeug im Staat des Eigentümers registriert. Falls beide Staaten einverstanden sind, kann am Flugzeug anstelle der Flagge des Eigentümerstaates diejenige des Halterstaates aufgemalt werden.
Beispiele
- Flugzeuge russischer Luftfahrtunternehmen gehören oft ausländischen Leasingfirmen. Zur ausländischen Registrierung tragen sie dann oft die russische Flagge.
- Das Forschungsflugzeug ATRA des DLR gehört einem französischen Leasingunternehmen. Zum französischen Kennzeichen F-WWDR trägt es die deutsche Flagge.
Obsolete Staatszugehörigkeitszeichen
Obsolete Staatszugehörigkeitszeichen | ||
---|---|---|
Zeichen | Land | Zeitraum |
DDR | DDR | 1950–1956, 1981–1990 |
DM | DDR | 1956–1981 |
YM | Freie Stadt Danzig | bis 1939 |
VR-H | Hongkong | bis 1997 (seither B-) |
CCCP | Sowjetunion | bis 1991 (teilweise bis mitte 1990er-Jahre) |
CH | Schweiz | bis 1932 (seither HB-) |
Staatszugehörigkeitszeichen vor 1932
Bereits im Pariser Luftfahrtabkommen von 1919 war ein System zur Kennzeichnung der Flugzeuge mit einem Staatszugehörigkeitszeichen gefolgt von einem nationalen Eintragungszeichen festgelegt worden. Dabei waren die Staatszugehörigkeitszeichen übernommen worden, die von der Londoner Radiotelegraphiekonferenz von 1913 für die Kennzeichnung von Funkstationen festgelegt worden waren. Diese Bestimmung war aber natürlich nur für die damaligen Vertragsstaaten wirksam.
Als 1932 das Luftfahrtabkommen überarbeitet wurde, wurde das Schema von 1919 für den Aufbau der Kennzeichen beibehalten. Die Staatszugehörigkeitszeichen wurden aber basierend auf dem Washingtoner Radiotelephonieabkommen von 1927 neu zugewiesen.
Staatszugehörigkeits- zeichen |
Land |
---|---|
O-B | Belgien |
C-B | Bolivien |
P-B | Brasilien |
G | Britisches Empire |
X-C | China |
E-E | Ecuador |
K-S | Finnland |
F | Frankreich |
S-G | Griechenland |
L-G | Guatemala |
H-H | Haiti |
A-H | Hedschas |
X-H | Honduras |
I | Italien |
J | Japan |
C | Kolumbien |
C-C | Kuba |
L-L | Liberia |
S-P | Panama |
O-P | Peru |
P-P | Polen |
C-P | Portugal |
C-R | Rumänien |
X-S | Serbien-Kroatien-Slowenien |
H-S | Siam |
L-B | Tschechoslowakei |
C-U | Uruguay |
N | Vereinigte Staaten von Amerika |
Weblinks
- FAA Registry - Alle amerikanischen N-Kennungen
- Aircraft Registration Database airframes.org - weltweit, einschl. ICAO24 Adressen
- www.icao.int Offizielle Staatszugehörigkeitszeichen-Liste der ICAO
- Österreichisches Luftfahrzeugregister der Austro Control
- Helionline.de – German Helicopter Database – Historische Dokumentation aller zivilen in Deutschland zugelassenen Hubschrauber, ergänzt durch 20.000 Fotos (Stand: 01/2008)
- http://www.jetjournal.net/content/view/3351/51/lang,de/ – Übersicht der Luftfahrzeugkennungen der Bundeswehr (altes und neues System).
- http://www.airfleets.net – Anhand ihrer Kennung lässt sich die Geschichte vieler Flugzeuge zurückverfolgen.
- www.bazl.admin.ch Schweizer Luftfahrzeugregister
Einzelnachweise
- ↑ www.luftrecht-online.de Deutsche Übersetzung des Chicagoer Abkommens (PDF)
- ↑ Luftfahrtbundesamt
- ↑ daec.de
- ↑ Permanente Flugzeugkennungen seit 1968 , abgerufen am 12. August 2010
- ↑ Flugzeugkennungen bis 1968
- ↑ www.admin.ch Schweizer Übersetzung des Chicagoer Abkommens
- ↑ www.admin.ch Schweizer Verordnung über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge
- ↑ AS 1934 S. 645 ff
- ↑ Später erhielt die Schweiz zusätzlich noch den Bereich HEA–HEZ. So lautet z. B. das Rufzeichen der Küstenfunkstelle Radio Bern HEB.
- ↑ Botschaft Nr. 2360 vom 17. Sept. 1928, publiziert im BBl 1928 II S. 537 ff
- ↑ Botschaft des Bundesrats Nr. 3107 vom 26. Mai 1934, publiziert im BBl 1934 II S. 45 ff.
- ↑ www.bazl.admin.ch TM 02.040-50 des Bundesamtes für Zivilluftfahrt
- ↑ www.aahs-online.org American Aviation Historical Society
- ↑ www.icao.int Tabelle der Staatszugehörigkeitszeichen