„Wuermeling-Pass“ – Versionsunterschied

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'''Wuermeling''' oder '''Würmeling''' war die volkstümliche Bezeichnung für einen Berechtigungsausweis für ermäßigte Fahrkarten, den die [[Deutsche Bundesbahn]] aufgrund eines Bundesgesetzes für Kinder aus [[Mehrkindfamilie|kinderreichen Familien]] bis 1999 anbot. Das Gesetz wurde 1955 verabschiedet und war bis zum 31. Dezember 1992 in Kraft. Benannt war dieses familienpolitische Instrument nach dem ehemaligen Familienminister [[Franz-Josef Wuermeling]].
'''Wuermeling''' oder '''Würmeling''' (auch scherzhaft ''Karnickelpass'') war die volkstümliche Bezeichnung für einen Berechtigungsausweis für ermäßigte Fahrkarten, den die [[Deutsche Bundesbahn]] aufgrund eines Bundesgesetzes für Kinder aus [[Mehrkindfamilie|kinderreichen Familien]] bis 1999 anbot. Das Gesetz wurde 1955 verabschiedet und war bis zum 31. Dezember 1992 in Kraft. Benannt war dieses familienpolitische Instrument nach dem ehemaligen Familienminister [[Franz-Josef Wuermeling]].


Eine Fahrkarte kostete lediglich den halben Fahrpreis für Kinder aus Familien mit mindestens drei Kindern, für die die Erziehungsberechtigten [[Kindergeld]] erhielten. Bereits ermäßigt (halb) zahlende Kinder unter 12 Jahren fuhren für die Hälfte der Hälfte. Der Berechtigungsausweis enthielt ein Foto des Inhabers und war ein Jahr gültig.
Eine Fahrkarte kostete lediglich den halben Fahrpreis für Kinder aus Familien mit mindestens drei Kindern, für die die Erziehungsberechtigten [[Kindergeld]] erhielten. Bereits ermäßigt (halb) zahlende Kinder unter 12 Jahren fuhren für die Hälfte der Hälfte. Der Berechtigungsausweis enthielt ein Foto des Inhabers und war ein Jahr gültig.


Die [[Deutsche Bahn AG]] als Nachfolgerin der Deutschen Bundesbahn stellte, nachdem sie über die Geltungsdauer des Gesetzes hinaus den Wuermeling zunächst beibehalten hatte, zum 1. April 1999 im Rahmen einer Tarifänderung der [[BahnCard]] dieses familienfreundliche Angebot endgültig ein. Zuletzt war das Angebot für einige Zeit in das Bahncard-Angebot einbezogen worden und trug für kurze Zeit offiziell den Namen „BahnCard Wuermeling“.
== Regionale Varianten und vergleichbare Einrichtungen ==


In Baden-Württemberg<ref>[http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Familie_und_Kinder/85683.html Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Familien mit Kindern, Leistungen für Familien, Landesfamilienpass]</ref> existiert(e) neben dem bundesweit gültigen "Wuermeling" der "Landesfamilienpass".
Auch der Landesfamilienpass Baden-Württemberg<ref>[http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Familie_und_Kinder/85683.html Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Familien mit Kindern, Leistungen für Familien, Landesfamilienpass]</ref> wird gelegentlich „Karnickelpass“ genannt.

== Diskriminierung kinderreicher Familien ==

Die [[Deutsche Bahn AG]] als Nachfolgerin der Deutschen Bundesbahn stellte zum 1. April 1999 im Rahmen einer Tarifänderung der [[BahnCard]] dieses familienfreundliche Angebot endgültig ein, nachdem sie den Wuermeling zunächst über die Geltungsdauer des Gesetzes hinaus beibehalten hatte. Zuletzt war das Angebot für einige Zeit in das Bahncard-Angebot einbezogen worden und trug für kurze Zeit offiziell den Namen „BahnCard Wuermeling“.

Der "Würmeling" wurde im Volksmund, vielleicht nicht immer scherzhaft, gelegentlich auch „Karnickelpass“ genannt, ebenso der Baden-Württembergische Familienpass.

Die letzte Version des Wuermeling wurde den Berechtigten auf einem Formular ausgestellt, das für die Erstellung von Berechtigungsausweisen für Menschen mit Behinderung (damals noch "Behinderte" genannt und vielfach diskriminierend behandelt) entwickelt und verwendet wurde. Anstelle des in dem Formular sonst ausgewiesenen Behinderungsmerkmals (z.B. "G" für "gehbehindert") wurde für Mitglieder kinderreicher Familien kurzerhand ein Merkmal "Ki" erfunden und eingedruckt. Dieses entsprach in Schriftgrad, Form und Aussehen völlig den amtlichen Behinderungsmerkmalen<ref>Ein solches Exemplar, auf den eigenen Namen amtlich ausgestellt, liegt dem Ersteller noch vor, Foto folgt bei Gelegenheit.</ref>. Kinderreichtum wurde damit optisch auf eine Ebene mit die Lebensqualität beschränkenden körperlichen Negativmerkmalen gestellt.


== Fußnoten ==
== Fußnoten ==

Version vom 9. Februar 2010, 05:05 Uhr

Wuermeling oder Würmeling (auch scherzhaft Karnickelpass) war die volkstümliche Bezeichnung für einen Berechtigungsausweis für ermäßigte Fahrkarten, den die Deutsche Bundesbahn aufgrund eines Bundesgesetzes für Kinder aus kinderreichen Familien bis 1999 anbot. Das Gesetz wurde 1955 verabschiedet und war bis zum 31. Dezember 1992 in Kraft. Benannt war dieses familienpolitische Instrument nach dem ehemaligen Familienminister Franz-Josef Wuermeling.

Eine Fahrkarte kostete lediglich den halben Fahrpreis für Kinder aus Familien mit mindestens drei Kindern, für die die Erziehungsberechtigten Kindergeld erhielten. Bereits ermäßigt (halb) zahlende Kinder unter 12 Jahren fuhren für die Hälfte der Hälfte. Der Berechtigungsausweis enthielt ein Foto des Inhabers und war ein Jahr gültig.

Die Deutsche Bahn AG als Nachfolgerin der Deutschen Bundesbahn stellte, nachdem sie über die Geltungsdauer des Gesetzes hinaus den Wuermeling zunächst beibehalten hatte, zum 1. April 1999 im Rahmen einer Tarifänderung der BahnCard dieses familienfreundliche Angebot endgültig ein. Zuletzt war das Angebot für einige Zeit in das Bahncard-Angebot einbezogen worden und trug für kurze Zeit offiziell den Namen „BahnCard Wuermeling“.

Auch der Landesfamilienpass Baden-Württemberg[1] wird gelegentlich „Karnickelpass“ genannt.

Fußnoten

  1. Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Familien mit Kindern, Leistungen für Familien, Landesfamilienpass