Raub

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Als Raub bezeichnet man einen Deliktstypus, bei dem ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung begangen wird; das Objekt wird zum Raubgut.

Rechtsfamilien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Römisches Recht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutscher Rechtskreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Berühmte Raube und kulturelle Beschäftigung mit Raub[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Filme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Serie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Haus des Geldes (Originaltitel: La casa de papel), spanische Serie über einen Raub auf eine Gelddruckerei.

Drama[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Räuber, Drama von Friedrich Schiller

Mythologie und künstlerische Verarbeitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Der mythologische Raub der Sabinerinnen kurz nach der Gründung der Stadt Rom
  • Der Raub der Töchter des Leukippos ist ein um 1618 entstandenes Gemälde von Peter Paul Rubens. Festgehalten ist der Moment der Entführung von Hilaeira und Phoibe, die Töchter des Königs Leukippos, durch die Dioskuren Castor und Pollux.
  • Laut dem Evangelium nach Lukas wurden bei der Kreuzigung Jesu zugleich auch zwei Räuber hingerichtet. Sie werden allgemein mit dem altertümlichen Begriff Schächer bezeichnet.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weiterführende Literatur zur Rechtsvergleichung
  • Karl Hagel: Raub und Erpressung nach englischem und deutschen Recht und aus rechtsvergleichender Sicht. de Gruyter, Berlin 1979, ISBN 3-11-008103-2.
  • Omar ibn Abdul Aziz al-Mutrak: Theft and robbery in Islamic criminal law: textual foundations. In: Criminal law in Islam and the Muslim world. Institute of Objective Studies, Delhi 1996.
Weiterführende Literatur zur Kriminologie